Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Was Heißt Uwg
Uwg - Was bedeutet das?Dies bedeutet, dass jede geschäftliche Handlung wahr und klar sein muss. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb werden in der Praxis so aussehen, als hätte der Verbraucher keins.
3 UWG: Unlauteres Handeln
3 UWG klärt exakt, wann Geschäftsaktivitäten ungerechtfertigterweise zugeordnet werden müssen. Und was heißt unfair? 3 Abs. 1 UWG besagt: "Unlautere Geschäftspraktiken sind nicht zulässig. Es wird beispielsweise als ungerecht angesehen, wenn Unternehmen die Konsumenten so beeinflussen, dass deren wirtschaftliche Entscheidung eindeutig mitbestimmt wird.
Wenn Menschen unter Androhung von Gewalttätigkeit zum Einkauf oder zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet werden, handelt es sich um eine von Aggressivität geprägte Geschäftshandlung, die in jedem Falle als unfaires Handeln erachtet wird. Irreführend: Das irreführende Benehmen kann sowohl aktives als auch passives sein. Das Zurückhalten von wesentlichen Daten wird als passive Maßnahme angesehen. 3 Das UWG stellt ferner fest, dass die Bewertung, ob eine gewerbliche Tätigkeit als ungerecht anzusehen ist, immer auf den Durchschnittsverbraucher abzustellen ist.
Wenn also ein Gericht darüber befinden muss, ob eine Werbeaktion für den Konsumenten missverständlich ist, muss er an eine im Durchschnitt informierte und aufmerksame Persönlichkeit denken. Der Ansatz ist so ausgewählt, dass ein höherer Grad an Klugheit erforderlich ist, um den Handlungsablauf zu begreifen und nicht in die Irre geführt zu werden.
Inwieweit die Präsentation der Kampagne nach 3 UWG als unfair zu beurteilen ist, muss daher an der durchschnittlichen Intelligenz der Supermarkt-Besucher gemessen werden. Klare Hinweise auf unlautere Handlungen finden sich im Appendix des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, in der so genannten "schwarzen Liste".
Wie kann man der Situation gerecht werden?
Das Konzept der situationsgerechten Zuwendung berücksichtigt die Tatsache, dass ein Mensch nicht in jeder Lebenslage gleichermaßen achtsam ist. Ein TV-Spot zum Beispiel für Kaugummi erhält eine ganz andere Beachtung als ein Merkblatt für ein Drogerie. Je weniger man sich in einer bestimmten Lage bewegt, desto größer ist die Täuschungsgefahr.
Dementsprechend aufmerksamer und umsichtiger wird die Bewerbung für ein höherwertiges Produkt oder eine höhere Qualität der Dienstleistungen von einem Konsumenten aufgenommen, an den die Fragestellung gerichtet ist, ob der Handel in die Irre geführt wird, als die Bewerbung für minderwertige Alltagsgüter oder Dienstleistungen, die nach der Erfahrung nur vergänglich ist.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass der im Durchschnitt gut unterrichtete, vernünftig achtsame und intelligente Konsument, der sich mit dem Kauf des inserierten Fahrzeugs beschäftigt, das Kaufangebot nur nach sorgfältiger Betrachtung und Überprüfung von allgemein in ausreichendem Umfang verfügbaren und nicht schwer zugänglichen Angeboten nutzen wird. Das Ausmaß seiner Beachtung hängt von der konkreten Lage und vor allem von der Wichtigkeit ab, die die beworbene Ware für ihn hat.
Im Falle von minderwertigen Artikeln des Alltags oder beim ersten Blättern in Anzeigenbeilagen oder Anzeigen in Zeitungen ist seine Beachtung regelmässig ziemlich niedrig, so dass er die Anzeige nur kurz zur Kenntnis nimmt. Der aufmerksame und situationsgerechte Konsument hat keinen Grund, auf den Webseiten der Unterseiten des Angeklagten, die nicht zur Eigendarstellung des Angeklagten gehören, nach Informationen zu suchen, die die in der Eigendarstellung enthaltenen Informationen wieder in Zweifel ziehen können.
Vor allem vor den Regalen eines Supermarkts kann und will der Konsument in einer normalen Einkaufssituation keine detaillierte Untersuchung von Tischen der strittigen Sorte (Nährwerttabelle) durchführen, "die sich aus zeitlichen Gründen auf fast allen in einem Markt befindlichen Nahrungsmitteln wiederfinden. Die Internetwerbung muss sich auch am Modell des durchschnittlichen Verbrauchers orientieren, wenn es sich wie hier um Dienste für die Allgemeinheit handelt.
Die Tatsache, dass der Interessent selbst nach den gewünschten Daten fragen muss, wird bereits dadurch berücksichtigt, dass er sich nicht (mehr) auf den vergänglichen Zuschauer konzentriert, sondern auf den Konsumenten, der sich mit der situativen Beachtung an die relevanten Werbeinformationen wendet. Beim Ermitteln des Aufmerksamkeitsgrades sind die Besonderheiten der Bewerbung und des Vertragsabschlusses im Netz zu berücksicht.
Der aufmerksame und situationsgerechte Konsument hat keinen Grund, auf den Webseiten der Unterseiten des Angeklagten, die nicht zur Eigendarstellung des Angeklagten gehören, nach Informationen zu suchen, die die in der Eigendarstellung enthaltenen Informationen wieder in Zweifel ziehen können. Bei der TV-Werbung ist die mittlere Zuschaueraufmerksamkeit relativ niedrig.