Impressum Angeben

Aufdruck Spezifizieren

Auf der rechten Seite muss nun ihre Rechtsform im Impressum angegeben werden. Geben Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens an (z.B. GbR,..

..). Sie müssen Ihre Steuernummer nicht im Impressum angeben. müssen bestimmte Informationen über seine Identität in einem Impressum angeben. Angaben zum Angebot sowie Name und Adresse des Anbieters.

Impressum - Impressum - Anwälte Köln/Bonn

Mit der im 5 TMG geregelten Abdruckpflicht für geschäftsähnliche Medien wird der Sinn der praktischen Durchsetzung individueller Rechte der Nutzer gegenüber einem Leistungserbringer, d.h. der Gewährung eines wirksamen Rechtsschutzes gegenüber Leistungserbringern, angestrebt. 5 Die TMG legt in ihren Ziffern 1-7 fest, welche Angaben erforderlich sind, wie diese aufzubereiten sind und wer von der Abdruckpflicht berührt wird.

Im wörtlichen Sinne ist § 5 TMG an Dienstleister gerichtet, die "Business-Telemedien, meist gegen Entgelt" bereitstellen. Reine private Dienstleister sind daher von der Verpflichtung befreit. Die Dienstleistung muss auch "generell gegen Gebühr" erbracht werden. Dies gilt nicht nur, wenn die Benutzung der Webseite gebührenpflichtig ist, sondern auch für die Werbung auf Unternehmensseiten und die Verwendung von Social Media zu Marketingzwecken.

Die kostenpflichtige Benutzung selbst bedeutet nicht nur, dass die Dienstleistung als kostenpflichtig eingestuft wird, sondern auch, wenn sie der Förderung der eigenen oder fremden wirtschaftlichen Tätigkeit dient. Reine Privatangebote sowie reine Informationsangebote fallen in der Regel nicht unter den Geltungsbereich. Selbst wenn die Dienstleistungen nur einmal und in kurzer Zeit erbracht werden, fallen sie nicht unter die Verordnung.

Im Übrigen ist 55 RStV zu berücksichtigen, die journalistisch und redaktionell gestalteten Online-Dienste unterliegen der Aufdruckpflicht. Privatfotoblogs, Reiseblogs o.ä. sind daher von der Pflicht zum Impressum ausgenommen. Dabei ist die Jurisdiktion bei der Bewertung eines Privatangebots sehr strikt und bewertet einen Photoblog, der ein Werbe-Banner bereits als geschäftlich beinhaltet, unabhÃ?ngig von der Höhe der eingenommenen Einnahmen.

Verwendet ein Betrieb Subseiten eines Internet-Portals, muss er dennoch ein eigenes Impressum pflegen, wenn er nicht in eine einheitliche Gesamt-Website des Portalbetreibers so eingebunden ist, dass die Einzelunternehmen keine kommunikative Unabhängigkeit mehr haben. Gleiches trifft auch auf die Verwendung von Social Media Plattformen wie z. B. Google Analytics, Google, Facebook zu.

Natürlich haben diese Provider ihr eigenes Impressum zur Verfügung gestellt, aber dies entbindet ein Unter-nehmen nicht von einer eigenständigen Verpflichtung zur Bereitstellung eines Impressums, soweit es ein definierbares Gebot erstellt. Ziel ist es, den richtigen Dienstleister zu finden und zu erreichen, nicht nur den Betreiber der Plattform, der für die externen Angebote nicht verantwortlich ist.

Das Problem dabei ist, dass die Gestaltungsvorgaben der entsprechenden Social Media Plattform nicht geändert werden können und daher mit den eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten, die das Netz bietet, bearbeitet werden müssen, um einen rechtssicheren Abdruck zu realisieren. In den Ziffern 1 bis 7 des 5 TMG sind alle notwendigen Informationen aufgeführt, die im Impressum aufzuführen sind.

Es ist zu differenzieren zwischen Anforderungen, die für jeden Provider obligatorisch sind (Nr. 1 und 2) und Informationen, die nur unter gewissen Voraussetzungen benötigt werden (Nr. 3-7). Ist sie eine Rechtsperson, muss auch die richtige Gesellschaftsform sowie ihr Bevollmächtigter (z.B. der Vorstand eines Vereins oder der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH) mitbestimmt werden.

Eine Telefon-, Fax- oder E-Mail-Adresse genügt für die Anforderung der telematischen Kommunikation in Nr. 2, wenn diese regelmässig aufgerufen wird und der Provider über sie ansprechbar ist. Hinsichtlich des Erscheinungsbildes des Impressums ist lediglich die gesetzliche Vorgabe, dass die Informationen "leicht zu erkennen, sofort zugänglich und jederzeit verfügbar" sein müssen. Das Impressum ist leicht zu erkennen, wenn es auf der Webseite platziert wird und gewährleistet, dass es vom Benutzer ohne lange Suche wiedergefunden werden kann.

Der Zugriff auf das Impressum nur von der Startseite oder einer einzigen Offertseite ist nicht ausreichend. Ein Impressum ist sofort verfügbar, wenn es die "Zwei-Klick-Anforderung" erfüllt. So kann der Benutzer jeder der Seiten des Angebotes in nur zwei Mausklicks zum Impressum gelangen. Im Falle eines mangelhaften Abdrucks hat der Dienstleister zwei Konsequenzen:

Außerdem - und das weiß der Dienstleister oft nicht - ist ein fehlerhafter Abdruck eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 50000 geahndet werden.

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