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Marke Anmelden
Warenzeichen eintragenDas Verfahren auf einen Blick
Überprüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihre Marke die Rechte Dritter verletzen, z.B. bei alten Warenzeichen. Wenn es sich ausschließlich um Klauseln handelt, die in der Klassifizierungshilfe als anerkannte Klauseln eingegeben werden, wird Ihr Antrag an die frühe Prüfung der Marke weitergeleitet. Die Registrierung wird auf www.swissreg.ch publiziert. Dann haben Sie die Gelegenheit, die Fehler zu beseitigen. mehr Informationen.
Die Widerspruchsfrist von drei Monaten läuft mit der Veröffentlichung der Anmeldung. Besitzer einer Marke, die mit Ihrer übereinstimmt oder ihr ähnelt, können während dieser Zeit Einspruch gegen Ihr Kennzeichen erhebt.
Melden Sie eine Marke an: Warenzeichenschutz Deutschland
Und was ist eine Marke? Welches sind die Markenzeichen, die Sie als Marke beschützen können? Welches Kennzeichen können Sie als Marke nicht beschützen? Bei der Anmeldung Ihrer Marke stehen wir Ihnen beratend zur Seite, erklären Ihnen die Vor- und Nachteile von Wort- und Bildzeichen und geben Ihnen Handlungsempfehlungen für den bestmöglichen Schutze Ihrer Marke. Ab der Registrierung im Markenregister: Der Patentschutz ist 10 Jahre ab der Registrierung gültig und kann so oft wie gewünscht um weitere 10 Jahre erneuert werden.
Sollte ich eine in der EU geschützte Marke beantragen (Gemeinschaftsmarke)? Bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland empfehlen wir eine Markeneintragung mit Markenschutz in Deutschland. Wenn Sie in einem anderen EU-Land außerhalb Deutschlands tätig sind, ist eine in den 28 EU-Mitgliedsstaaten geschützte Marke bereits einleuchtend.
Bei bis zu 3 Kategorien beträgt der Preis für eine GM nur 900 EUR und ist daher auch im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis überlegenswert. Welche Gebühren fallen für die Einreichung einer Marke an? Der Aufwand für eine Marke setzt sich aus den amtlichen Gebühren des DPMA und den Anwaltsgebühren für Prüfungen, Beratungen und Anmeldungen zusammen.
Für die Markenanmeldung in Deutschland mit bis zu 3 Waren- oder Dienstleistungskategorien werden 290 EUR DPMA-Gebühren erhoben. Dazu kommen die Anwaltshonorare entsprechend dem ausgewählten Markenschutzpaket. Es fallen keine weiteren Registrierungskosten an. Das DPMA muss die amtlichen Gebühren bei Einreichung der Markenanmeldung entrichten und ist 10 Jahre ab Markeneintragung gültig.
Inwieweit wird meine Marke registriert? Das Überprüfen und Eintragen einer Marke durch Ihren Rechtsanwalt nimmt in der Regel 3-4 Arbeitstage in Anspruch, im Falle einer Express-Überprüfung 48 Stunden. Die Anmeldefrist beim DPMA beträgt 3-4 Monaten. Danach wird die Marke registriert und Sie bekommen das Markenzertifikat. Ein Markenschutz besteht ab dem Tag der Hinterlegung, d.h. ab dem Tag, an dem wir die Marke beim DPMA auf elektronischem Wege beantragt haben.
Der Prüfungszeitraum des DPMA hat daher keinen Einfluss auf den Beginn des Markenschutzes. Sie dürfen das im Kreise (für "registriert") erst dann benutzen, wenn Ihre Marke eintragen ist. Eine Verpflichtung, registrierte Warenzeichen mit diesem Kennzeichen zu kennzeichnen, gibt es jedoch nicht. Durch die Verwendung des R-Zeichens kann jedoch Dritten mitgeteilt werden, dass eine Marke registriert ist und somit Verstöße verhindert werden.
Doch Achtung: Wenn Sie das im Kreise verwenden, bevor Sie Ihre Marke eintragen, laufen Sie Gefahr, vor einer Verletzung des Wettbewerbsrechts zu warnen. Dagegen hat das Symbol "TM" (für "Marke") seinen juristischen Background im angloamerikanischen Rechtskreis. Nizza ist eine international gültige Einstufung von Waren und Diensten. Sämtliche vorstellbaren Leistungen sind nach der Einstufung von Nizza in 45 Kategorien eingeteilt.
Die Marke ist immer für gewisse Waren (z.B. EDV, Juwelen, Kleidung) und Leistungen (Fahrradhandel, Leistungen einer Werbefirma, Designleistungen) angemeldet. Der Schutzumfang von Handelsmarken wird somit durch die Klassifizierung von Waren und Diensten in Nizza bestimmt. Für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Amt der EU für die Registrierung von Zeichen (HABM) fallen Pauschalgebühren in Höhe von 290 Euro an.
Falls Sie uns die Überprüfung und Anmeldung der Marke anvertrauen, können Sie die zu schützenden Erzeugnisse oder Leistungen mit Ihren eigenen Wörtern wiedergeben. Melden Sie sich jetzt kostenfrei und ohne Verpflichtung: 089 666 610 89.