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Vollzeit und Minijob bei Gleichem Arbeitgeber
Ganztags- und Minijob bei demselben ArbeitgeberAnwaltliche Pauschale
Auch der Minijob wird regelmäßig registriert. Generell gilt: Eine kleine Erwerbstätigkeit mit einem Monatseinkommen von weniger als 450 EUR kann auch mit einem Pauschalsatz von zwei Prozentpunkten besteuert werden, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber erfolgt und der Lohn aus der Haupttätigkeit auf der Lohnsteuerkarte liegt. Für die sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung muss jedoch von einem gleichartigen Arbeitsverhältnis auszugehen sein - eine Aufteilung in Haupt- und Nebentätigkeit bei einem Arbeitgeber ist im Sozialversicherungsrecht irrelevant, wie das Bundessozialgericht (BGH: 12 LK 26/81) entschied.
Das bedeutet, dass der 450-Euro-Job im Unternehmen, in dem auch die Haupttätigkeit ausgeführt wird, nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist - aus steuerlichen Gründen würde ein solcher nebenberuflicher Job jedoch bereits eine Erleichterung bedeuten, da er zu einem Pauschalsatz besteuert werden kann. Danke vielmals und tut mir leid, falls das schon einmal erklärt wurde. Haben Sie neben Ihrer Tätigkeit auch mit rechtlichen Fragestellungen zu tun?
Erinnern kann ich mich an ein großes Versandhandelsunternehmen in Frankfurt (inzwischen insolvent), wo die Angestellten am Tag gearbeitet und die Hausaufgaben für die Abendstunden mit nach Haus genommen haben. In diesem Falle werden alle Steuern vom Arbeitgeber bezahlt. Ich und mein Arbeitgeber wollen keine Ersparnisse oder Ähnliches, also wollte ich auch im Voraus wissen, ob sie alle so legal sind.
Es wäre sinnvoll, etwas mehr Geld zu verdienen und die Reinigung am Ende des Wochenendes wäre praktikabel und ich müßte nicht nach etwas Ausschau halten, das mit meinen tatsächlichen Arbeitsstunden vereinbar wäre. In diesem Falle werden alle Steuern vom Arbeitgeber bezahlt. Wird eine einheitliche sozialversicherungsrechtliche Leistung übernommen, werden die regulären Beiträge zur Sozialversicherung - mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag - abgezogen.
Die Arbeitgeberin bezahlt seinen pauschalen Beitrag an das Minijobcenter, der ca. 145? beträgt. Das bedeutet, dass der Minijob für den Mitarbeiter zwar nicht sozialversicherungspflichtig, aber steuerbefreit ist. Jetzt stellt sich die interessante Fragestellung, wer mit dieser Bauweise den Arbeitgeberbeitrag zu den regelmäßigen Sozialversicherungsbeiträgen zahlt: a) Der Mitarbeiter bezahlt alles. Er erhält dann aber nur noch ca. 272 von den 450 . b) Der Mitarbeiter bezahlt nur den Anteil des Mitarbeiters und erhält ca. 361 ?.
Im Gegenzug hat der Arbeitgeber zusätzlich zum pauschalen Beitrag zum Minijobcenter (die genannten ca. 145 weitere ca. 89 Euro Nebenkosten, was die Sache für den Arbeitgeber eher uninteressant machen würde. Warnung, Entlassung, Urlaub, Datensicherheit und mehr - die gängigsten Fragen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern / Beschäftigungsrecht findet man oft während der Schul- oder Universitätszeit.
Die Kenntnis der wichtigsten berufsrechtlichen Vorschriften ist immer erforderlich.