Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
325 Hgb
36 HandelsgesetzbuchZahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "hgb 325" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen.
325 HGB - Einzelstandard
Im Übrigen haben die Aufsichtsratsmitglieder folgende Dokumente an für in Deutsch zu übermitteln: ( "1. 2. Der durch § 161 AktG verlangten Berichts des Aufsichtsrats und Erklärung"). Sie sind dem Bundesanzeiger in veröffentlichungsfähiger Weise auf elektronischem Wege vorzulegen.
Ein Jahr nach dem Bilanzstichtag der Geschäftsjahrs, auf die sie sich bezieht, sind die in Abs. 1 erster Gedankenstrich genannten Dokumente bei spätestens vorzulegen. Sind die in Abs. 1 S. 1 Nr. 2 genannten Dokumente nicht innerhalb dieser Zeit verfügbar, werden sie an unverzüglich weitergeleitet, sobald sie gemäß Abs. 1 verfügbar sind. Wenn der Jahresabschluß oder der Geschäftsbericht geändert, ist auch die Änderung gemäß Abs. 1 S. 1 aufzuführen.
Enthält der Abschluss nur den Ergebnisverwendungsvorschlag für, so hat der Beschluß über die Gewinnverwendung nach seiner Vorlage gemäß Abs. 1 S. 1 offen zu legen. Die zur Vertretung der Gesellschaft befugten Organmitglieder haben für die in Abs. 1 genannten Dokumente nach Vorlage im elektronischen Bundesanzeiger auf der Website unverzüglich veröffentlichen zu lassen. zu veröffentlichen.
AuÃ?erdem kann bei der Angabe nach Abs. 2 der Jahresabschluss durch einen nach den in  315e Abs. 1 genannten RechnungslegungsgrundsÃ?tzen erstellten Jahresabschluss ersetzt werden. 243 (2), 244, 245, 257, 264 (1a), 2 Sätze 3,  285 Nr. 7, 8 (b), Nr. 9 bis 11a, 14 bis 17,  286 (1), (3) und (5) sind auf diesen Jahresabschluss anwendbar.
Eine Offenlegungspflicht verbleibt bei unberührt; der Konzernlagebericht nach  289 muss im geforderten MaÃ?e auch auf den Konzernabschluss nach § 289 verweisen. Hiervon ausgenommen sind die Bestimmungen des zweiten Unterabschnittes des ersten Abschnittes und des ersten Unterabschnittes des zweiten Abschnittes. Falls aufgrund der Anwendbarkeit von  286 Abs. Â1 auf den Konzernanhang die in S. 2 festgelegte Bedingung nicht erfÃ?llt werden kann, hat entfällt das Optionspaket nach s. 1. und nicht nach dem von der Abschlussprüfer herausgegebenen Bestätigungsvermerks fÃ?r den JahresabschluÃ? oder dem Zettel über, dessen Weigerung, den entsprechenden Zettel zum Rechnungsabschluss nach Abs. 2a in die Angabepflichtung nach Abs. 2a aufzunehmen, enthalten ist, die Angabe nachsehen. 2. 3.
Die Sätze 1 bis 2 und 4 gilt sinngemäß für die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, die einen Konzernabschluß und einen Lagebericht aufstellen. Bei der Veröffentlichung des Konzernabschlusses zusammen mit dem JahresabschluÃ? des Stammhauses oder mit EinzelabschlÃ?ssen des Stammhauses nach Paragraph 2a kann der Anhang von Abschlussprüfers nach  322 zu beiden Abschlüssen zusammengefÃ?hrt werden; in diesem Falle kann auch der jeweilige Prüfungsberichte miteinbezogen werden.
264d, die keine Körperschaft im Sinne von § 327 a ist, beträgt die Dauer nach Abs. 1a S. 1 längstens viermonatig. Für Die Einhaltung der Termine nach Maßgabe von Sätzen 1 und 1a S. 1 bestimmt sich nach dem Datum der Vorlegung.
Im Übrigen verbleiben die gesetzlichen, satzungsmäßigen oder satzungsmäßigen Veröffentlichungs-, Vorlage- und Offenlegungspflichten der Aktiengesellschaft, des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach Abs. 2a, des Lageberichts, des Konzernabschlusses oder des Konzernlageberichts unter unberührt Dementsprechend sind die beim Bundesanzeiger vorzulegenden Dokumente zu beachten; § 325 a Abs. 1 S. 3 und  340 l Abs. 2 S. 6 verbleiben bei unberührt