Filesharing Anwalt

Tauschbörse Rechtsanwalt

Wo finde ich den richtigen Anwalt für meine Abmahnung? Rechtsanwalt für Filesharing in Aachen und Köln. Bei einer Verwarnung wegen der Teilnahme an einem illegalen Filesharing sollte man sich unbedingt rechtlich beraten lassen. File-Sharing, Rechtsanwalt, Hannover, Internetrecht, Abmahnungen, Domainrecht, Online-Recht, Online-Recht, Medienrecht, Software-Vertragsrecht, facebook. Anwalt Kian Fathieh berät und vertritt Sie kompetent und professionell nach Erhalt einer Verwarnung für File-Sharing in Peer-to-Peer-Netzwerken.

Die Bezeichnung kommt aus dem Deutschen und heißt "file sharing".

Die Bezeichnung kommt aus dem Deutschen und heißt "file sharing". Tauschbörsen beschreiben ein prinzipiell rechtmäßiges Vorgehen, bei dem Eigentümer von Daten diese auf ihrem Rechner oder auf ihrem eigenen Rechner speichern, so dass andere Menschen über ein Netz auf diese Daten zuzugreifen und sie auf ihr eigenes Speichermedium auszulesen haben. Tauschbörsen sind daher ein Verfahren, das sich auf den Datenaustausch über Datennetzwerke, meist über das Netz, beziehen.

Sie ähnelt der gemeinsamen Nutzung von Daten in örtlichen Netzen. Für den Betrieb von Filesharing werden Rechnerprogramme eingesetzt, die in der Regel ein Netz zwischen verschiedenen PCs über das Netz ausbilden. Das File-Sharing ist ohne die entsprechende Software-Installation nicht möglich. In den Netzen können Benutzer Daten hoch- und herunterladen.

Tauschbörsen können in Netzen mit eigenen, zentralisierten Servern/Speicherkapazitäten z. B. von Share-Hostern eingesetzt werden. Wenn ein Benutzer eine Datei auf den Rechner des sharehoster geladen hat, können andere angemeldete Benutzer nach dem Senden eines zugehörigen Link auf die Datei zurückgreifen. Mittlerweile gibt es dezentralisierte Filesharing-Netzwerke (sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke), in denen die einzelnen Rechner als Storage dienen.

Angemeldete Benutzer erlauben sich den Zugang zu bestimmten Bereichen ihres eigenen PCs. Ein synonymes Nutzen von Filesharing mit dem illegalen Up- und Download von kopiergeschützten Inhalten (Musik, Filmen, etc.) - in der Regel über peer-to-peer Netzwerke - ist nicht möglich. Unbefugte Reproduktion von Urheberrechten ist nur ein Teil des Filesharing.

Der " Austausch " von kopiergeschützten Arbeiten verletzt das Urhebergesetz (UrhG) als unerlaubte Duplizierung von Schutzrechten und wird von Urheberrechtsinhabern (Softwarefirmen, Musik-Labels, Filmproduktionsgesellschaften, Verlagen, Künstlern usw.) mit Zahlungsaufforderungen ahndet. Für die rechtmäßige Verbreitung von Daten in Netzen ist eine Lizenzierung erforderlich oder die Nutzung der Daten ist frei willig (z.B. Freeware, kostenlose Programme, abgelaufene Schutzzeiten, etc.).

Bitte wähle den Standort in Deiner Umgebung aus und Du erhältst eine Liste von Anwaltskanzleien mit speziellen Kenntnissen im Bereich Filesharing.

Mehr zum Thema