Kündigungsfrist Probezeit Ausbildung

Ankündigungsfrist Probezeit für die Ausbildung

Das Ausbildungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Erstellung eines formlosen, unterschriebenen Kündigungsschreibens ist ausreichend. Hier geht es um die Probezeit und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Ausbildung. Beendigung vor Ausbildungsbeginn und während der Probezeit Was ist während der Probezeit während der Ausbildung zu beachten? Auskünfte und Tipps zum Ende der betrieblichen Ausbildung.

Beendigung der Ausbildung

In der Probezeit kann das Trainingsverhältnis von beiden Parteien zu jeder Zeit aufgelöst werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Ein Kündigungsgrund besteht nicht. Eine Kündigungsfrist ist nicht erforderlich. Die Kündigungsmöglichkeit nach der Probezeit besteht für beide Parteien nur aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Eine wichtige Ursache besteht nur, wenn es für eine Partei nicht zumutbar ist, das Trainingsverhältnis fortzusetzen. Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen unter Nennung des Grundes der Beendigung erklärt werden. Dem Kündigungsberechtigten darf der Sachverhalt nicht mehr als 2 Wochen lang bekannt sein. Mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kann er die Ausbildung beenden, wenn er den Lehrberuf ändern möchte.

Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen unter Nennung des Grundes der Beendigung erklärt werden. Im Falle einer Beendigung durch den Praktikanten muss die Genehmigung des Vormunds vorlagen. Gibt der Ausbildungsbetrieb dem jungen Menschen eine Anzeige, so ist diese an den Rechtsvertreter zu richten. Sie müssen vor jeder Beendigung erhört werden. Sie sind über die Kündigungsgründe zu informieren.

Für die ausserordentliche Abberufung von Vertretern der Jugendlichen und Auszubildenden ist die Genehmigung des Betriebsrats erforderlich (§ 102 und 103 BetrVG). Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Schulungsberater unter Kontakt zur Verfügung.

Bewährungszeit in der Ausbildung: Auszubildende müssen das wissen!

Bei der Probezeit handelt es sich um die erste Phase eines Beschäftigungsverhältnisses, in der spezielle beschäftigungsrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sieht eine Probezeit für die Ausbildung in der dualen Berufsausbildung vor. Die Laufzeit ist im Schulungsvertrag anzugeben. Welche Besonderheiten hat die Probezeit? Die Besonderheit der Probezeit besteht darin, dass der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende die Ausbildung zu jedem Zeitpunkt beenden können.

Eine Kündigungsfrist besteht nicht, so dass die Beendigung sofort wirksam wird. Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben. Das Kündigungsschreiben muss in schriftlicher Form erfolgen. Für schwangere Frauen besteht während der Probezeit ein spezieller Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz: Sie können noch bis zu zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses benachrichtigt werden, so dass der Entlassungsschutz wirksam wird.

Ein Sonderkündigungsschutz besteht auch für die Schwerbehinderten oder für Angehörige der betriebseigenen Jugendarbeitsgemeinschaft während der Probezeit. Was ist die Probezeit? Die Probezeit muss nach dem Berufsausbildungsgesetz zwischen einem und vier Monate sein. In diesem Rahmen kann die Probezeit einzeln eingestellt werden, wodurch die maximale Dauer in der Regel ausgenutzt wird. In den Schulungsvertrag ist die festgelegte Probezeit miteinzubeziehen.

Das bedeutet, dass die Anforderungen an die Ausbildung anders sind als bei einer regulären Festanstellung: Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgesehen; in der Regel sind es sechs Wochen. Ist eine Verlängerung der Probezeit möglich? Das Berufsausbildungsgesetz sieht prinzipiell keine Verlängerung der Probezeit vor. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Ausbildung für mehr als ein drittel der festgelegten Probezeit ausgesetzt wird, z.B. wegen Krankheit.

Jeder Verlängerungszeitraum muss in schriftlicher Form festgehalten werden. Ist eine Probezeit von mehr als vier Monaten im Vertrag vorgesehen, sind diese Angaben ungültig. Ist eine Verkürzung der Probezeit möglich? Im Einvernehmen mit dem Auszubildenden kann die Probezeit gekürzt werden. Verkürzte Versuchszeiten sind möglich, wenn der Auszubildende bereits vor Beginn der Ausbildung im Unternehmen war.

Liegt die frühere Tätigkeit sehr nahe an der laufenden Ausbildung, kann es auch zu einem kürzeren Probezeitanspruch kommen. Weshalb gibt es eine Probezeit? Im Prinzip haben das Unternehmen und die Auszubildenden das selbe Ziel: ihre Ausbildung voranzutreiben. Während der Testphase können beide Parteien noch einmal überprüfen, ob dieses gemeinsame Vorhaben erreicht werden kann.

Die Auszubildenden erfahren, ob der Ausbildungsberuf ihren Erwartungen gerecht wird und wie gut er im ausgewählten Unternehmen erlernt werden kann. Bei den Arbeitgebern wird darauf geachtet, ob der Praktikant in die Arbeitswelt eingebunden ist und die grundlegenden fachlichen Anforderungen einhält. Schnupperstunde - für beide Seiten: "Zeit Campus" mit einem lohnenden Gespräch über die Do's und Dont's in den ersten Tagen Ihrer Karriere.

Erster Beistand bei Problemen: "Dr. Azubi" von DGB-Jugend unterstützt Auszubildende bei der schnellen, unbürokratischen und anonymen Beratung.

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