Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigungsgründe Ausbildung
Gründe für die Beendigung der AusbildungBeendigung der Ausbildung
Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) schränkt die Kündigungsvoraussetzungen massiv ein. Je nach Laufzeit des Trainingsverhältnisses gibt es unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten. Formen der Kündigung: Kündigungsfrist vor Ausbildungsstart Das BAG hat diese nicht unmittelbar vom Gesetz vorgesehene Fragestellung dahin gehend geregelt, dass ein Ausbildungsvertrag von beiden Vertragsparteien fristlos beendet werden kann, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
Sollte ein Praktikant zu Beginn der Ausbildung nicht erscheinen, gibt es keine Strafen, da das Berufsausbildungsgesetz nur für den Falle einer vorzeitigen Auflösung nach der Bewährungszeit eine Entschädigungspflicht vorgibt. Während der Bewährungszeit Während der Bewährungszeit kann das Berufsbildungsverhältnis in vereinfachter Form gekündigt werden. Eine Kündigungsmöglichkeit ohne Kündigungsfrist und ohne besondere Kündigungsgründe besteht in der Bewährungsfrist (§ 22 Abs. 1 BBiG).
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Es muss vor Ablauf der Bewährungszeit beim Empfänger eingegangen sein. Im Falle einer Beendigung eines minderjährigen Praktikanten bedarf es der vorherigen Zustimmung seines rechtlichen Vertreters. 2. Scheidet das Unternehmen aus, muss die Beendigung dem Rechtsvertreter mitgeteilt werden. Außerdem darf die Beendigung während der Bewährungszeit nicht gegen ein rechtliches Gebot verstossen (z.B. gegen das Mutterschutzgesetz).
Entlassung nach dem Ende der Bewährungszeit Nach dem Ende der Bewährungszeit gibt es in der Regel keine so genannten ordentlichen, d.h. fristgerechten Kündigungen, wie es bei Normalarbeitsverhältnissen der Fall ist. Der Ausbildungsvertrag kann nach dem Ende der Bewährungszeit von beiden Parteien nur aus wichtigem Grunde ohne Beachtung einer Frist gekündigt werden (gemäß § 22 Abs. 1 BBiG).
Eine wichtige Begründung für die Beendigung nach der Bewährungszeit ist immer dann anzugeben, wenn die Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ende der Bewährungszeit unzumutbar ist. Außerdem ist zu beachten, dass das Bildungsverhältnis einem Bildungsverhältnis ähnlich ist, so dass nur strikte Standards zur Beurteilung wesentlicher Gründe herangezogen werden dürfen. Das Berufsausbildungsgesetz bietet den Auszubildenden eine weitere Möglichkeit der Entlassung.
Am Ende der Bewährungszeit kann der Praktikant vierwöchige Kündigungen aussprechen, wenn er die Ausbildung abbrechen oder eine andere Ausbildung beginnen möchte (§ 22 Abs. 2 Nr. 2). Bevor eine Beendigung erfolgt, sollte das Missverhalten gewarnt werden, besonders wenn das Missverhalten durch die Warnung wieder hergestellt werden kann.
Im Einzelfall kann das sachlich befugte Richter die Beendigung als ungültig ansehen, wenn vorher keine Mahnung ergeht. Kündigungen bedürfen der Schriftform unter Nennung der Gründe. Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn dem Kündigungsberechtigten die ihm zugrundeliegenden Sachverhalte mehr als zwei Wochen bekannt sind. Im Falle einer Beendigung des Praktikums bedarf es der vorherigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Bei Kündigung eines minderjährigen Praktikanten ist die Kündigung an den Rechtsvertreter zu richten. Bei Kündigung des Trainingsverhältnisses nach Ablauf der Bewährungszeit kann der Ausbilder oder Praktikant eine Entschädigung für den daraus resultierenden Schaden einfordern. Die Geltendmachung des Anspruchs muss innerhalb von drei Monate nach Ablauf des Lehrverhältnisses erfolgen. Ist den Vertragspartnern klar, dass aus verschiedenen GrÃ?nden eine gelungene WeiterfÃ?hrung der Ausbildung nicht möglich ist, sollte immer das GesprÃ?ch angestrebt werden, um im Gute auszusteigen.
Die Kündigungsvereinbarung ist eine Absprache zwischen dem Trainer und dem Praktikanten, das Trainingsverhältnis zu einem gewissen Termin zu kündigen. Es ist jedoch vor Vertragsabschluss immer zu prüfen, ob das Weiterbildungsverhältnis nicht durch Einbindung Dritter aufrechterhalten wird. Nur wenn alle Platzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Kündigungsvereinbarung bedarf der Schriftform gemäß 10 Abs. 2 BGB und § 623 BGB.