Arbeitnehmer Krankmeldung

Krankenstand der Mitarbeiter

Welche Gefahren drohen dem Mitarbeiter bei verspäteter Krankheitsmeldung? Sprung zu Was darf der Mitarbeiter im Krankheitsfall tun? Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs ist der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, weitere Krankmeldungen einzureichen. Sprung in den Krankenstand oder in den Krankenstand?

Krankheitsurlaub von Mitarbeitern auf dem Prüfstand stehen

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss der Dienstgeber oder Dienstvorgesetzte für die Zeit der Erwerbsunfähigkeit neue Regelungen treffen: Ein weiterer Punkt ist, wenn der Unternehmer Bedenken hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters hat. Beeinträchtigt wird das Misstrauen gegenüber dem Arbeitnehmer und damit die Basis jeder erfolgreichen Zusammenarbeit. Im folgenden Artikel geht es darum, inwieweit der Unternehmer die Wahrheit einer Krankheitsmeldung prüfen und vermeintliche Krankheitsmeldungen in Zukunft mindern kann.

Der frischgebackene Arzt, der seine Bewährungszeit vor kurzem beendete, berichtet vier Mal an einem Sonntag innerhalb von zwei Wochen, und zwar nur einen Tag lang. Kommanditgesellschaft hat Bedenken gegen die Erwerbsunfähigkeit und prüft den Umgang mit der Sondersituation. "AZR 301/88 " heißt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 301/88), dass der Arbeitnehmer seine Erwerbstätigkeit wegen krankheitsbedingter oder nur auf die Gefahr einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage nicht mehr oder nicht mehr ausführen kann, weil die Behandlung entsprechend der medizinischen Prognosen verunmöglicht oder hinausgezögert werden würde.

Die erfolgreiche Widerlegung einer Erwerbsunfähigkeit ist ein schweres Unternehmen. Um so mehr, wenn eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit vorliegt, da diese prinzipiell einen hohen Beweiswert hat. Man kann dann regelmässig davon ausgehen, dass der betroffene Mitarbeiter wirklich erwerbsunfähig ist. Um die Schlüssigkeit einer Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit zu erschüttern, sind konkrete Fakten erforderlich, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Erwerbsunfähigkeit geben.

Erst wenn es dem Arbeitnehmer gelungen ist, die Erwerbsunfähigkeit zu schütteln, muss er seine Erwerbsunfähigkeit vollständig nachweisen und nachweisen. Wenn die Behauptung der Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen werden kann, hat der betroffene Arbeitnehmer eine Straftat gemäß 263 StGB begangen. Bei Vorliegen eines Urteils des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin Brandenburg gibt es keine Hinweise auf den Vorwand einer Erwerbsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit einreicht und gleichzeitig darlegt, dass er nur deshalb nicht zum Arbeitsdienst erscheint, weil er verschläft hat (Urteil vom 12.2.2015, Az. 21 Sa 1902/14).

Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Auseinandersetzung mit seinem Chef eine anschließende Erwerbsunfähigkeit meldet oder in Widerspruch zu Informationen über seine Erwerbsunfähigkeit gerät. Dies ist nach Auffassung der LAG Hamm eine Tatsache, die schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit begründet (Urteil vom 11.7. 2013, Ref. 11 Sa 312/13). Wenn der Arbeitnehmer versichert, dass er bei Nichterteilung oder Verlängerung des Urlaubs erkranken wird, obwohl er zum Zeitpunkt dieser Mitteilung nicht erkrankt war, hat er Anspruch auf außerordentliche Auflösung (BAG, Entscheidung vom 17.6.2003, Az. 2 AZR 123/02).

Der Unternehmer ist nur eingeschränkt in der Lage, die Wahrheit einer Erwerbsunfähigkeit zu verifizieren. Gemäß 275 Abs. 1a S. 3 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) kann der Dienstherr den ärztlichen Dienst der Krankenkasse (MDK) bei Vorliegen eines Verdachts auf Vorliegen einer Krankheit oder des Verdachts auf eine Gefälligkeitsbescheinigung hinzuziehen.

In diesem Falle muss die Krankenversicherung des betroffenen Arbeitnehmers ein Gutachten des MDK über die Prüfung der Erwerbsunfähigkeit beibringen. Nach § 275 Abs. 1a S. 1a SGB V ergeben sich Bedenken hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit vor allem dann, wenn die versicherten Personen merklich häufiger oder merklich häufiger nur für einen kurzen Zeitraum erwerbsunfähig sind oder wenn der Arbeitsunfähigkeitsbeginn oft auf einen Werktag zu Wochenbeginn oder am Ende einer Arbeitswoche entfällt.

Mit der Einbindung des MDK signalisiert der Unternehmer den Arbeitnehmern, dass sie es für notwendig halten, ihre Erwerbsunfähigkeit zu überprüfen. Verweigert der Arbeitnehmer die Beurteilung des MDK, ist es ein sensibles Anliegen, die Aufnahme einer fiktiven Erkrankung zu überprüfen, um festzustellen, ob die erklärte Erwerbsunfähigkeit zutrifft.

Kürzlich hat das BAG deutlich gemacht, dass die Beobachtung durch einen Auftragsdetektiv einschließlich Videoaufzeichnungen nicht legal ist, wenn der Auftraggeber vermutet, dass die Erwerbsunfähigkeit nur gefälscht ist, dieser Tatverdacht aber nicht auf konkrete Fakten gestützt ist (Urteil vom 19.2.2015, Rdnr. 8 AZR 1007/13). Auch in diesem Falle musste der Auftraggeber dem betreffenden Arbeitnehmer Schadenersatz wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte erstatten.

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Entgeltfortzahlung (EFZG) muss der Arbeitnehmer, wenn er mehr als drei Tage lang arbeitsunfähig ist, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum nächsten Werktag vorlegen. Beispiel: A telefoniert am Freitagvormittag mit seinem Chef und meldete sich erkrankte. Wenn er am Montagmorgen nicht zur Arbeitsunfähigkeit kommt, muss er seinem Auftraggeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Nach § 5 Abs. 1 S. 3 EZG kann der Unternehmer die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit jedoch früher, z.B. am ersten Tag der Krankmeldung, beantragen. Mit dieser Massnahme können "kranke Feste" eingedämmt oder gar ganz verhindert werden. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass im Krankheitsfall eine schnellere Heilung möglich ist, wenn der Mitarbeiter sich zuerst erholen kann und nicht am ersten Tag der Behandlung die Türe verlassen und sich im Warteraum aufhalten muss.

Ein weiterer Schritt gegen "Krankheitsurlaub" in der Folgezeit ist das Sprechen mit dem Arbeitnehmer bei seiner Wiedereingliederung. Weil Krankheitsmeldungen ein heikles Gesprächsthema sind, sollten Fragen an den Arbeitnehmer mit Milde gestellt werden. Andererseits ist dies eine einfache und schnelle Möglichkeit für den Unternehmer, eventuelle Bedenken über die Krankheit auszuräumen.

Gleichzeitig weiss der Mitarbeiter, dass sein Vorgesetzter die Abwesenheit genauer unter die Lupe nimmt und in Frage stellt.

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