Kaffeepause Arbeitszeit

Pausenzeit Arbeitszeit

Kann eine Kaffeepause wirklich lange dauern? Zählt das als Arbeitszeit? Aber können Mitarbeiter jederzeit eine Kaffeepause einlegen? Mitarbeiter fragen sich oft, ob Kaffeepausen Teil der Arbeitszeit sind oder nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine tägliche Kaffeepause während der Arbeitszeit.

Arbeitsgesetz: Sind Kaffeepausen Teil der Arbeitszeit?

Jeder, der mit der Nennung seiner Arbeitszeit betrügt, gefährdet seinen Arbeitsplatz. Doch was ist Teil der Arbeitszeit? Beinhaltet es einen Besuch auf der Toilettenkabine, einen kurzen Kaffee-Klatsch oder die Geburtstagsparty eines Mitarbeiters, oder können Angestellte dafür auch die Red Card des Chefs abholen? Kollektivverträge, Arbeitsverträge und Arbeitsvertragsklauseln bestimmen in der Regel die Arbeitszeit nachvollziehbar.

Oftmals regelt sie jedoch nicht exakt, was Arbeitszeit ist. Die Urteile der Bundesarbeitsgerichte machen jedoch klar, wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Risiko eingehen, mit dem Vorgesetzten in Konflikt zu geraten oder gar zu kündigen, weil sie mit den Arbeitszeitregelungen nicht vertraut sind. Kaffeegenuss: Pausen oder nicht? Zum Beispiel, kann eine kleine Kaffeepause am Arbeitsplatz zum Nachteil werden?

Während dieser Zeit leistet der Arbeitnehmer keine Arbeit, so dass der Auftraggeber nicht für die Zeit zahlt. Aber wer sich zum Beispiel einen Kaffe holt und ihn dann bei der Arbeit trinkt, macht keine Auszeit. Dagegen können Unternehmer den Toilettengang nicht von der Arbeitszeit abrechnen.

Außer ein Angestellter besucht Orte außerhalb des üblichen Niveaus ohne ärztliche Anweisung. Selbst eine Anwaltskanzlei, die die häufige Besuche eines Anwaltes auf der Toilette registrieren liess, wurde vom Amtsgericht Köln bestraft. Da der Anwalt jedoch eine Bescheinigung über Verdauungsstörungen vorweisen konnte, donnerten die kölschen Gerichte dem Auftraggeber zu, das zurückgehaltene Arbeitsentgelt zu zahlen (Az. : 6 Ca 3846/09).

Wenn der Entzug auf die Toiletten ist eine Ablehnung der Arbeit ist nicht eindeutig definiert. "Es gibt durchaus Grenzen", betont der Kölner Arbeitsrichter Kurt Wester. Wenn einer von euch den halben Arbeitstag auf der Arbeit auf der Toilette liegt. Aber was ist, wenn die Angestellten dafür Berufskleidung tragen müssen? Selbst dann sind sie nicht gut, erklärt Kati Kunze.

Wechsel- und Reinigungszeiten vor und nach der Arbeitszeit sind daher in der Regel keine Teilzeit. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat, gehört das Umziehen nicht zur Arbeitszeit eines Koches (Az.: 5 AZR 934/93), während das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Pflegekraft berechnet hat, dass während der Arbeitszeit Berufskleidung getragen wurde. Der Arbeitsrechtler erklärt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, ob der Unternehmer die Arbeitnehmer aufgrund von Sicherheits- und Hygienevorschriften dazu gezwungen hat, gewisse Arbeitsbekleidung zu benutzen und diese nur am Arbeitsort zu ändern.

Dann müßten die Unternehmer die Umzugszeiten aufbringen. Allerdings sollten die Mitarbeiter die Arbeitszeiten nie zu locker anpacken. Diejenigen, die bewusst angeben, in welchen Zeiträumen sie nicht als Arbeitszeit arbeiten, müssen laut Künze mit Folgen gerechnet haben. Sind die Arbeitszeiten nicht richtig belegt, erfolgt mindestens eine Verwarnung - im schlimmsten Falle eine außerordentliche Beendigung (Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, Az.: 9 Sa 1913/08).

Wenn ein Angestellter seine Arbeitszeit jedoch nur einmal um fünf Minuten verlängert, reicht das nicht aus, um ihn fristlos auszuschließen, unterstreicht der Anwalt.

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