Abmahnung an Mieter

Warnung an die Mieter

Mahnung Der Mieter muss in Einzelfällen vor einer außerordentlichen Abmahnung, z.B. bei laufender nicht fristgerechter Bezahlung oder Lärmbelästigung, eine Abmahnung aussprechen. Die Rechtspraxis verlangt immer größere Ansprüche an den Warnhinweis. Es ist umstritten, ob bei weiteren Verstößen (z.

B. einstweilige Verfügung oder Beendigung bei Lärmbelästigung) eine gewisse rechtliche Konsequenz in der Abmahnung noch weiter bedroht werden muss.

Die Abmahnung muss nach einem neuen Ermessen der AG Hamburg die Schwere der beabsichtigten Beendigung mit neuen Vertragsverletzungen wie z.B. Lärmbelästigungen, dem Mieter die entsprechenden Rechtsfolgen bewusst machen und dem Mieter daher die entsprechenden rechtlichen Folgen drohen, und zwar ganz besonders. Für eine nachträgliche Beendigung reicht es demnach nicht aus, wenn dem Mieter in der Abmahnung nur " Folgen " oder eine Unterlassungsklage droht, da der Mieter dann nicht mit einer Beendigung gerechnet werden muss (AG Hamburg, Entscheidung vom 26.4.2002, 318 C 327/01, NZM 2003, S. 60).

Darüber hinaus muss ein zeitlich begrenzter Bezug zwischen der Abmahnung und der wiederholten Verletzung des Vertrages gegeben sein. Wenn z. B. ein längerer Zeitabschnitt nach der Mahnung wegen anhaltenden Zahlungsverzugs eintritt, in dem der Mieter rechtzeitig bezahlt hat, muss bei erneutem Zahlungsverzug eine neue Mahnung erfolgen. Das Gleiche trifft auf anhaltende Lärmbelästigungen zu. Insoweit kann die Beendigung nicht auf eine Abmahnung vor mehr als einem Jahr zurückgeführt werden (LG Halle, Urteile vom 11.1.2002, 1 S. 192/01, NZM 2003, S. 310).

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Good Evening Together, im Rahmen eines versicherten Schadens, besteht nun wie folgt: Der Versicherungsfall:....: Unter anderem hat diese Gesellschaft eine Trocknungsanlage in der DG-Wohnung eingerichtet. Unmittelbar nach dem Einbau hat der Mieter die Trocknungsanlage ausgebaut (Protokolle liegen vor), so dass die Mauern noch feucht sind. Er betrachtet den Weinkeller, in dem sich der Hausanschlußkasten verbirgt, als seinen Weinkeller und verwahrt dort seine Werkzeuge etc.

Selbst nach wiederholten schriftlichen Mahnungen, dass der Hauswirtschaftsraum nicht benutzt und vor allem aus Gründen der Sicherheit etc. nicht verschlossen werden darf, ignorierte er. Versuchen Sie noch einmal mit dem Mieter zu sprechen, eine Klage ist teuer und vor allen Dingen nervenaufreibend! Bedauerlicherweise gibt es keinen "rechtlichen" Anlass im Geltungsbereich des Gesetz.

Haben Sie schon eine Warnung über den Hauswirtschaftsraum verfasst? Sie müssen auch so schnell wie möglich eine Warnung über das Abschalten der Wäschetrockner verfassen. Prüfen Sie bei der Gelegenheit auch mal, ob Sie eine Mietzinserhöhung vornehmen können, und ob es noch Stellen mit dem Nebenkostenkonto gibt, das Sie vergessen haben, bevor 10 Std: Gemeinsamer guter Tag, im Rahmen eines Versicherungsschadens ist nun der folgende Sachverhalt vorhanden:

Unter anderem hat diese Gesellschaft eine Trocknungsanlage in der DG-Wohnung eingerichtet. Unmittelbar nach dem Einbau hat der Mieter die Trocknungsanlage ausgebaut (Protokolle liegen vor), so dass die Mauern noch feucht sind. Er betrachtet den Weinkeller, in dem sich der Hausanschlußkasten verbirgt, als seinen Weinkeller und verwahrt dort seine Werkzeuge etc.

Selbst nach wiederholten schriftlichen Mahnungen, dass der Hauswirtschaftsraum nicht benutzt und vor allem aus Gründen der Sicherheit etc. nicht verschlossen werden darf, ignorierte er. Ich habe bereits schriftlich gewarnt und mehrere unmittelbare Diskussionen durchgeführt, die bisher erfolglos geblieben sind. Seit mehr als 30 Jahren lebt der Mieter dort, das macht es nicht leichter..........

Wurde bereits über sein Benehmen geklagt? Gegebenenfalls Kündigung zum persönlichen Gebrauch (auch für Familienangehörige möglich). 5-10 Mahnungen, dann an den Rechtsanwalt und absagen. Auch ich hatte daran gedacht, den Vertrag für meinen eigenen Gebrauch zu stornieren, hatte aber nur versucht, die Aufgaben auf eine schönere Art und Weise aufzulösen.

Auch bei Kleinigkeiten werde ich jetzt eine Verwarnung aussprechen und dann die ganze Sache einem Rechtsanwalt überlassen oder für den persönlichen Gebrauch auflösen.

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