14 Tägiges Widerrufsrecht

14-tägiges Widerrufsrecht

Dies gilt für mindestens 14 Tage. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage gemäß § 355 BGB. Der Vertrag kann innerhalb dieser Frist schriftlich auf zwölf Monate und 14 Tage verlängert werden. Für bestimmte Verträge haben Verbraucher ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht.

Rücktrittsrecht auch bei handwerklichen Leistungen vor Ort

Ein Widerrufsrecht muss dem Besteller auch von Handwerkern und Betrieben gegeben werden, wenn der Auftrag mit dem Besteller zu Haus "vor Ort" oder per Telefax oder Mail geschlossen wird. Der Auftraggeber kann ohne Weisung vom Kaufvertrag zurücktreten und der Fachmann sitzt auf den entstandenen Mehrkosten. Praktisch ist es so, dass der Fachmann zu seinem Auftraggeber reist, sich einen Eindruck von den notwendigen Tätigkeiten vor Ort macht und entweder gleich ein konkreter Kostenvoranschlag unterbreitet oder bei umfassenden Dienstleistungen dem Auftraggeber ein entsprechendes Leistungsverzeichnis und einen Kostenvoranschlag per Brief oder E-Mail mitteilt.

In den seltensten Fällen kommt der Auftraggeber zum Unternehmen und beauftragte dort den Kunsthandwerker mit den Betonarbeiten. Es gibt jedoch auch Abweichungen von dieser Regel: Der Verbraucher hat kein Widerrufsrecht für Lieferungen und Leistungen, die nach den besonderen Wünschen des Verbrauchers erbracht wurden. Zum Beispiel maßgefertigte Möbel, einzelne Farbkombinationen usw. das Widerrufsrecht ist auch bei Neubauten sowie bei umfangreichen Umbauten ausgenommen.

Das Widerrufsrecht besteht schließlich nicht, wenn die Dienstleistung unverzüglich ausgeführt wird und die Gebühr nicht mehr als 40,00 ? beträgt. Lediglich in diesen Ausnahmefällen ist das Widerrufsrecht und damit auch die Weisungspflicht ausgeschlossen. Übrigens, Kunsthandwerker müssen Anweisungen geben! Der Verbraucher kann den Kaufvertrag für 1 Jahr und 2 Wochen ohne oder ohne komplette Widerrufsbelehrung aufheben.

Nimmt der Auftraggeber von seinem Recht wirklich gebrauch, kann der Gewerbetreibende, nachdem er seine Arbeiten ausgeführt hat, seinen Lohn nicht (!) geltend machen. Im Falle von Aufträgen, die Sie mit Ihren Auftraggebern vor Ort oder per Fax oder E-Mail abschliessen, müssen Sie diese anweisen, die "lange" Kündigungsfrist und den Wegfall des Vergütungsanspruches zu unterlassen.

Mit einer ordnungsgemäßen Einweisung dauert die Dauer 14 Tage. Hinweis: Sie können dieses 14-tägige Widerrufsrecht auch dann ausschliessen, wenn (1) Sie die Leistung fertiggestellt haben und (2) Sie dem zustimmen, bevor der Verbraucher die Leistung ausgeführt hat und (3) die Kenntnisse des Verbraucherkunden über das Erlöschen seines Widerrufsrechts mit Fertigstellung der Leistung in Textform vorliegen.

Sie können in diesem Falle ohne Angst vor einem Rücktritt direkt mit der Bearbeitung anfangen. Beim Amtsgericht Bad Segeberg (Az. 17 C 230/14) hatte ein Verbraucherkunde den Neubau oder - unter anderem - die Sanierung eines Treppenhauses in seiner Eigentumswohnung in Auftrag gegeben. 2. Der Gewerbetreibende hat jedoch keine Widerrufserklärung gegeben.

Nach der Ausführung der Arbeit durch den Handwerksbetrieb kündigte der Auftraggeber den Auftrag und forderte den bereits geleisteten Vorkassebetrag. Der Auftraggeber ordnete dem Gewerbetreibenden die Rückerstattung an, da der Konsument ein Widerrufsrecht hatte und dieses nicht effektiv ausgeschlosse. Die Tatsache, dass die Arbeit korrekt und fehlerfrei durchgeführt wurde, spielt dabei keine große Rolle. 2.

Ein Widerrufsrecht steht Ihnen nicht zu! Nicht zahlungswillige Kundinnen und Kunden können ihr mangelndes Zahlungsverhalten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durchaus ausnützen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Gewerbetreibenden ihre Verbraucherkunden (1) richtig unterweisen und (2) den unverzüglichen Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form nachweisen. Beispielvorlagen für den Widerruf sbelehrung, Widerspruchserklärung, WiderrufserklärungAchtung! In manchen Fällen gibt es unrichtige Angaben zum Widerrufsrecht im Netz!

Dies ist einer der Worte "Tipp: Vermeide Fälle, in denen dem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt wird! Werden auf Kundenwunsch Messungen vor Ort durchgeführt oder wird ein (Bau-)Projekt diskutiert, ist folgendes Vorgehen zu beachten: Zuerst den Termin vor Ort einhalten. Dann unterbreiten Sie nach 1-2 Tagen ein unverbindliches Preisangebot, erfüllen Sie Ihre vertraglichen Auskunftspflichten ( "siehe oben") und beauftragen Sie den Auftraggeber damit.

Auf diese Weise kommen Sie einerseits Ihren Informationsverpflichtungen nach und umgehen andererseits das Widerrufsrecht des Konsumenten. "Richtig ist hier (nur), dass es sich nicht um einen Kaufvertrag "außerhalb von Geschäftsräumen" handelt. Dennoch wäre es ein Fernverkaufsvertrag, der ein Widerrufsrecht rechtfertigt, mit der Konsequenz einer Unterweisungspflicht. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn der Konsument den Kaufauftrag an den Gewerbetreibenden gibt.

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