1004 Analog

Hunderttausend

Die quasi eidesstattliche Verfügung nach §§ 823, 1004 BGB. Medien- und Meinungsfreiheit, die auch durch das Grundgesetz garantiert wird, sind dann analog als Duldungspflicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen. Für die übrigen absoluten Rechte gilt § 1004 sinngemäß (§ 823 I). eine Verwarnung aus der Personalakte gemäß § 1004 I 1 BGB analog oder § 241 II BGB.

Entsprechendes gilt für alle anderen absoluten Rechte, insbesondere für die.

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