Kündigungsschutz Kleinbetrieb

Schutz vor Entlassung von Kleinunternehmen

Eine Kündigung in einem kleinen Unternehmen kann (in Ausnahmefällen) gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten verstoßen und daher unwirksam sein. Sehr strenge internationale Standards - Kündigungsschutz besteht in zwei Fällen. Für kleine Unternehmen gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Das Kündigungsschutzrecht findet in einem so genannten "Kleinbetrieb" keine Anwendung. Entlassungsschutz in Kleinunternehmen und Zeitarbeitsfirmen[Bearbeiten | Quellcode bearbeiten].

Sonderkündigungsschutz in Kleinbetrieben und vor Ablauf der Kündigungsfrist nach dem KSchG.

Stornierung in einem kleinen Unternehmen - Was funktioniert? Was nicht?

Puh, endlich aus der Testphase, jetzt kannst du nicht so leicht aufhören. Zum einen kann das Ende einer Bewährungszeit mit der Entstehung des allgemeinen Entlassungsschutzes zusammentreffen. Der Kündigungszeitraum nach der Testphase, jedoch vor dem Ende von 6 Monate, ist nicht mehr zwei bis vier Monate, sondern bis zum Ende des fünfzehnten oder des Monats; mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Grundsätze gibt es keinen mehr.

Vom ersten Tag nach sechs Monaten Beschäftigung an gilt ein allgemeiner Kündigungsschutz, wenn das Unternehmen regelmässig mehr als zehn Mitarbeiter hat ( "oder wenn Sie seit 2003 oder später im Unternehmen sind und zusammen mind. 5,25 Mitarbeiter haben, die auch schon so lange dabei sind"). Sie hängt von der Anzahl der zum Entlassungszeitpunkt "gewöhnlich" angestellten Mitarbeiter ab.

Das Kündigungsschutzrecht gilt für mein Beschäftigungsverhältnis - Verhaltensgründe (z.B. Diebstahl). Hört sich leichter an, als es für den Auftraggeber ist. Zu jeder dieser Gruppen gibt es viele Unterbedingungen für eine effektive Beendigung (z.B. eine Warnung vor einer Beendigung aufgrund von Verhalten). In den seltensten Fällen hat eine Beendigung überhaupt keine Angriffsstellen, so dass sich hier ein Verfahren gegen die Beendigung sehr oft auszahlen kann.

Wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht auf mein Beschäftigungsverhältnis anwendbar ist, was ist das? Wenn Sie entweder nicht lange genug erwerbstätig waren oder ein sogenanntes Kleinunternehmen sind (nicht mehr als zehn "Vollbeschäftigte" ohne Eigentümer), ist Ihr Auftraggeber in Kündigungsfragen vorzugsberechtigt. Die oben angeführten Begründungen sind nicht erforderlich, aber er kann aus fast allen Gründen zurücktreten.

Insbesondere muss Ihnen der Auftraggeber keine Angaben zum Grund der Beendigung machen, so dass die Maßnahmen gegen eine solche Beendigung - sofern sie formell in Ordnung ist und die Kündigungsfristen beachtet werden - oft wenig erfolgversprechend sind. Die so genannten Maßnahmenverbote sind im BGB und nicht im Kündigungsschutzrecht verankert und gelten daher für jedes Beschäftigungsverhältnis.

Der Grundsatz ist, dass der Unternehmer die legitime Ausübung der Rechte nicht sanktioniert. Die Beendigung ist eine Strafe in diesem Sinn. Sie können daher nicht gekündigt werden, weil Sie z.B. die Zahlung von Mehrarbeit gefordert haben. Dabei ist es jedoch von Bedeutung, dass Sie beweisen können, dass die Kündigungserklärung aus diesem Grund auch wirklich abgegeben wurde.

Dies gilt auch für kleine Unternehmen. Kontrovers ist, ob eine zumindest nachweislich wahrscheinliche Beendigung aus einem solchen Grunde ineffektiv ist oder "nur" Entschädigungspflichten einleitet. Eine Prozedur ist jedoch in jedem Falle möglich. In einem Kleinbetrieb muss der Unternehmer bei der Wahl des zu entlassenden Mitarbeiters auch ein Minimum an sozialen Aspekten berücksichtigen.

Dies ist nicht mehr gewährleistet, wenn praktisch "auf die Stirne geschrieben" wird, dass der Auftraggeber mehrerer Arbeitnehmer denjenigen entlassen wird, der offenbar schutzwürdiger ist (ohne dass es dafür einen Grund gibt!). Dies ist jedoch eine wirkliche Ausnahme, die nicht mit der sozialen Auswahl einer Entlassung aus betrieblichen Gründen (mit Kündigungsschutzrecht) verwechselt werden sollte.

Falls der Sachverhalt jedoch so offenkundig ist, wird die Beendigung für ungültig erachtet. Nach Auffassung des Gesetzgebers muss ein Unternehmer in einem Kleinbetrieb ökonomisch beweglich sein und gewährt ihm daher viel mehr Freiheit bei der Äußerung von Entlassungen als in großen Unternehmen. Woraus setzt sich das Unternehmen eigentlich zusammen (mehrere Niederlassungen in einer Handelskette sind oft zu addieren)?

Wieviel zählen welche Angestellten und woher wissen Sie (Ihr Chef muss die Arbeitszeiten seiner Angestellten kommentieren, wenn Sie sie nicht kennen)? Wir raten Ihnen daher: Gehen Sie Ihre Beendigung einmal mit dieser Prüfliste durch und prüfen Sie dann, ob eine Kündigungsschutz-Klage für Sie in Betracht kommt.

Falls Sie irgendwelche Zweifel haben oder gegen eine Beendigung des Vertragsverhältnisses etwas unternehmen wollen, kontaktieren Sie uns hier. Sie haben noch weitere Informationen zur Terminierung?

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