Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Sozialabgaben bei 450 Euro Job
Die Sozialversicherungsbeiträge bei 450 Euro ArbeitsplatzDer Fallstrick liegt im Einzelnen
Zusätzlich wird eine "Gleitzone" für Gebühren zwischen 400 und 800 Euro eingerichtet. Der Verdienstgrenzwert für geringfügig Beschäftigte wird von 325 Euro auf 400 Euro anheben. Zudem soll ein 400-Euro-Job auch in Zukunft als Nebenbeschäftigung für den Mitarbeiter sozialversicherungs- und steuerfrei bleiben. Das heißt, nur das Lohnkriterium bestimmt, ob eine geringe Erwerbstätigkeit besteht oder nicht.
Achtung: Wird die Geringfügigkeitsgrenze über- oder unterschritten, weil Sie als Dienstgeber die tarifliche Vergütung ("Phantomlohn") nicht bezahlen, werden Lohnsteuer und Sozialabgaben rückwirkend für bis zu fünf Jahre fällig. Ausgenommen sind nur Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), die dem Mitarbeiter tarifvertraglich zugestanden, aber nicht ausgezahlt werden. Sie müssen dafür keine zusätzlichen Sozialabgaben entrichten. Zwölf Prozentpunkte gehen in die Pensionsversicherung ( 172 Abs. 3 SGB VI ), zwei Prozentpunkte gehen an das Finanzamt für Lohnsteuer, Kirchliche Steuer und Solidaritätszuschlag (§ 40a Abs. 2 EStG).
Sie zahlen immer die zwölfprozentigen Beiträge zur Rentenversicherung, auch wenn die Mitarbeiter-Rentenversicherung befreit ist, z.B. als Pensionär oder Beamter (§ 172 Abs. 3 SGB VI). Die Krankenkassenbeiträge werden fällig, wenn Ihr Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Mitarbeiter mit oder ohne private Krankenkasse müssen keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Die Lohnsteuer von zwei Prozentpunkten können Sie sparen, wenn Ihr Mitarbeiter eine Lohnsteuerkarte vorweist.
Für den Mitarbeiter ist dies jedoch nur dann sinnvoll, wenn entweder keine Lohnerhöhung erfolgt (Steuerklassen I bis IV) oder die abgeführte Lohnerhöhung bei der Steuererklärung erstattet wird. Ein 325-Euro-Mitarbeiter, der seinen Arbeitslohn bisher aufgrund einer Ausnahmegenehmigung umsatzsteuerfrei erhalten hat, ändert zum 1. April 2003 nichts an einem umsatzsteuerfreien Mini-Job von 325 Euro.
Sieda muss als Unternehmer drei Prozentpunkte mehr zahlen als bisher. Schwerwiegender sind die Konsequenzen, wenn ein bisher pauschal versteuertes Grenzarbeitsverhältnis in einen bis zu 400 Euro teuren Mini-Job umgerechnet wird. Achtung: Rentner können ab 2003 bis zu 340 Euro ohne Auswirkung auf ihre Rente verdienen. Obwohl die Obergrenze um 15 Euro über der des Jahres 2002 liegt, unterschreitet sie die De-minimis-Grenze um 60 Euro.
Durch den Kapitalbeitrag zur Pensionsversicherung erhält Ihr Mitarbeiter einen geringen Anspruch auf eine Altersruhegeld. Damit er alle Leistungen der Pensionsversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er auf die Freiheit der Pensionsversicherung verzichtet und einen Eigenanteil von 7,5 % entrichten. Arbeitgeber und Mitarbeiter müssen zusammen einen Beitrag von 30,23 Euro (19,5 von 155 Euro, die Mindestbemessungsgrundlage) leisten. Dies bedeutet: Bei einem Lohn unter 155 Euro muss der Mitarbeiter mehr als 7,5 Prozentpunkte auszahlen.
Wichtiger Hinweis: Sie müssen Ihren Mitarbeiter über die Möglichkeit des Erwerbs eigener Anrechte unterrichten. Außerdem muss Ihr Mitarbeiter Sie über seinen (unwiderruflichen) Verzicht auf die Freiheit der Rentenversicherung unterrichten. Das monatliche Einkommenslimit von 340 Euro für die Familie wird bei geringfügiger Beschäftigung auf 400 Euro erhöht. Wenn der Minijobber über ein zusätzliches Einkommen (z.B. Zinseinkommen) neben der Vergütung von 400 Euro verfügt, ist eine Versicherung der Familie nicht inbegriffen.
Die für 2003 ausgestellten Ausnahmegenehmigungen verfallen am 31. März 2003. Die bisher erzielten Erträge verbleiben weiterhin umsatzsteuerfrei, wenn aus dem 325-Euro-Jobein ein 400-Euro-Job wird. Wenn Sie eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, ist Ihr Einkommen anschließend zu versteuern. Wichtiger Hinweis: Mitarbeiter, deren Tätigkeiten aufgrund der erhöhten Mindesteinkommensgrenze ab dem Stichtag des Jahres 2003 von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit wären, sind weiterhin sozialversicherungspflichtig. Der Niedriglohnsektor wurde mit einem Monatseinkommen zwischen 400,01 und 800 Euro neugeschaffen.
Die Beiträge der Mitarbeiter zum Sozialversicherungssystem nehmen in dieser Simultanzone nur allmählich zu. Die Besteuerung der Vergütung erfolgt über eine Einkommenssteuerkarte (keine Pauschalversteuerung möglich). Der reduzierte Steuerwert für 2003 wird nach der folgenden Form berechnet: 1: Aus dieser reduzierten Bemessungsgrundlage wird der gesamte Sozialversicherungsbeitrag (abhängig vom Krankenversicherungssatz) berechnet und zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter aufteilen. Der Mitarbeiter bezahlt die Abweichung zum gesamten berechneten Sozialversicherungsbeitrag.
Unsere Leistung: Um Ihnen die aufwändige Kalkulation der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen, haben wir ein Kalkulationsprogramm aufgesetzt. Für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge in der Schiebezone müssen Sie lediglich den Krankenkassentarif (Zeile 2) und den Monatsverdienst (Zeile 3) in das Kalkulationsprogramm eingeben. Wichtiger Hinweis: Eine Beschäftigung von etwas mehr als 400 Euro bietet vollen Krankenversicherungsschutz. Bei der Rentenversicherung hat Ihr Mitarbeiter die Möglichkeit, seinen Rentenanspruch zu erhöhen, um volle Rentenversicherungsansprüche zu erhalten.