Verbraucherzentrale Windows 10

Windows 10 Verbraucherzentrale

Indows 10 - Microsoft gibt eine Unterlassungserklärung ab. Die Windows 10-Handys sind viel häufiger und umfangreicher zu Hause als ihre Vorgängerprodukte. Denn das ist der Fall, schreibt die Verbraucherzentrale NRW: [. wird", sagt Christian Gollner, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft.

ungenügende Datenschutzvorschriften für Windows 10

Microsoft stellt seit Jahresmitte sein Windows 10 als kostenloses Update für Anwender früherer Systeme wie Windows 8.1 zur Verfügung. Bei der Nutzung von Windows 10 und seinen Diensten wie dem Sprachassistenten "Cortana" oder dem Edge Browser können verschiedene Benutzerdaten wie Spracheingabe, Kalendereintrag, Kontakt, Standort oder sogar die Browserhistorie auf die Microsoft -Server transferiert werden, vor allem in den Standard-Einstellungen und bei der Einwahl mit einem Microsoft-Benutzerkonto durch den "Cloud"-Ansatz von Windows 10, der mit einer wesentlich besseren Online-Verbindung als in den Tagen von Windows Vista zu tun hat.

Zumindest das ist es, was die Verbraucherzentrale NRW. Microsoft hat per Paragraph eine pauschale Zustimmung zur Erhebung und Nutzung von Daten für alle Funktionalitäten und Dienstleistungen gemäß seiner eigenen, über eine Seite verteilten Datenschutzrichtlinie beantragt, auf die der Software-Riese in der Paragraphen verwiesen hat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen solche explosiven Bestimmungen visuell hervorgehoben werden, damit die Benutzerinnen und Benutzer nachvollziehen können, welchen Konditionen sie zugestimmt haben.

DarÃ?ber hinaus bemÃ?ngelte der VerbraucherschÃ?tzer auch, dass durch die auf den Benutzer bezogene DatenschutzerklÃ?rung nicht hinreichend darÃ?ber aufgeklÃ?rt wird, in welche Datenerfassung und -nutzung er eingewilligt hat. Zuviel Zeit, verwirrend und unklar, kritisierte die Verbraucherzentrale NRW. Infolgedessen haben Verbraucher protektoren das US-Unternehmen gewarnt und es gebeten, die unzulängliche Datenschutzklausel nicht mehr anzuwenden.

Nachdem Microsoft die erforderliche Abmahnung verweigert hat, haben die Konsumentenschützer beim Landesgericht München I geklagt (Az.: 12 O 909/16). Die Verbraucherzentrale rät den Anwendern von Windows 10 ungeachtet des Ergebnisses des Prozesses, den Schutz ihrer Daten zu verbessern.

Windows 10'Forced Download': Verbraucherschutzbehörde gegen Microsoft

Microsofts Vorgehensweise, die Installations-Dateien von Windows 10 auf älteren Rechner mit Windows 7 und 8.1 im Hintergund, führt jetzt zu juristischen Maßnahmen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Verbraucherschützer warnte die Softwarefirma und prüfen nun weitere Maßnahmen. Es heißt, dass man für mehrere Wochen Beschwerden von KundInnen erhält, die bisher Windows 7 und 8 bzw. 8.1 nutzen, aber kein Interesse für das kostenlose Upgrade-Angebot von Microsoft haben.

Ungeachtet ihrer Weigerung des Updates bekämen haben die Kundinnen und Kunden ein bis zu sechs Megabit großes Datenpaket auf ihren Rechnern laden lassen. Microsofts Recht, die Benutzer von darüber zu benachrichtigen oder ihre Einwilligung zu erhalten, entfällt. Denn erst nach dem Herunterladen einer Umfrage durchführt, der Verbraucherzentrale von Microsoft Geschäftspraxis, sehe man statt dessen "inakzeptabel" und "unvernünftig Belästigung", so Cornelia Swap, Geschäftsleitung des VWZ BaWü.

Hierzu gehört auch, dass die Nutzer nach dem Herunterladen die aufgedrängten Installations-Dateien bemühen müssten mitgestalten. Das erzwungene Herunterladen hält man auch wegen seiner Größe für schwierig - besonders bei einer SSD ist der Speicherplatzbedarf relativ klein, so dass die sechs GB der Windows 10-Installationsdateien einen nicht unbedeutenden Teil der verfügbaren Kapazität einnehmen könnten.

Das Verbraucherzentrum hat nach eigenen Aussagen mehrere Klagen bekommen und geht nun unter tatsächlich gegen Microsoft vor.

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