Widerrufsrecht Rücksendung

Rückgaberecht Rückgabe

An dieser Stelle erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Bestellung zurücksenden können. Die Vorgehensweise der Rücksendung wird beschrieben. von zwei Wochen und senden Sie die Ware zurück. Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher.

Widerrufsrecht: Die Rücksendung in der Orginalverpackung kann nicht vorausgesetzt werden.

Mit dem Widerrufsrecht kann der Konsument die Waren innerhalb von vierzehn Tagen an den Gewerbetreibenden zurücksenden. Aber kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern, wenn die Waren nicht in der original Verpackung zurückgegeben werden? Im Falle eines Geschäftes zwischen Verbrauchern und Unternehmern hat der Konsument das Recht, sein Widerrufsrecht gemäß 355 BGB auszusprechen.

Damit ist der Konsument nicht mehr an seine Deklaration geknüpft. Zugleich ist er aber auch zur Herausgabe der erhaltenen Waren an den Auftragnehmer nach §§ 355 Abs. 3 Satz 1, 357 Abs. 1 BGB berechtigt. Aber was geschieht, wenn der Käufer die Waren nicht in der ursprünglichen Verpackung zurückgibt?

Dies kann für den Verkäufer sehr lästig sein, da bei der empfangenen Leistung unter Umständen ein Wertminderung auftreten kann, so dass er diese im ungünstigsten Falle nicht mehr zum neuen Preis wiederverkaufen kann. Ein Gewerbetreibender wird sich daher oft die Frage stellen, ob das Recht ihn in einem solchen Falle zur Ablehnung des Widerrufs berechtigen kann, oder ob er den Käufer auffordern kann, die Waren in der ursprünglichen Verpackung zurückzugeben oder ihn dazu auffordern kann.

Wie sieht das Recht die Original-Verpackung aus? Für Verträge außerhalb von Betriebsstätten und Fernabsatzverträge, die in erster Linie für Online-Händler relevant sind, gibt es einen Kodex gemäß 312-g-Abbildung 2 Satz 1 BGB mit Ausnahme der Fälle, in denen kein Widerrufsrecht vorliegt. Dieses Siegel ist jedoch in der Regel nicht mit der Original-Verpackung (meist in Kunststoffhülle) gleichzusetzen.

Ein Widerrufsrecht für Waren, die nicht in der Originalverpackung zurückgesandt werden, ist weder in diesem Prospekt noch sonst im Recht enthalten. Der Vertragshändler kann jedoch aus den oben angeführten Erwägungen ein Recht haben, das Widerrufsrecht durch allgemeine Geschäftsbedingungen zu beschränken. Offensichtlich nicht zulässig sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Besteller zur Rückgabe der Waren in der Originalverpackung verpflichten.

Das LG Frankfurt (Urteil vom 09.03.2005, Az. 2-02 O 341/04) hat daher entschieden, dass eine Vorschrift, nach der es "dem Verbraucher obliegt", die Waren in der Originalverpackung zurückzugeben, den Anschein erweckt, sein Widerrufsrecht sei beschränkt. "ist der Besteller zur Rücksendung der Waren im einwandfreien Originalzustand in der Originalverpackung und mit Originalrechnung an uns verpflichtet" ist nicht zulässig.

Sie begründet dies vor allem damit, dass die Pflicht über die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle zur Wahrnehmung des Widerrufsrechtes hinausgeht und den Konsumenten durch Beschränkung seines Widerrufsrechtes nach § 307 Abs. 1 BGB unzumutbar benachteiligt. "Bitte senden Sie die Waren in der Original-Verpackung an uns zurück.

"Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Wortlaut dem durchschnittlichen verständnisvollen und aufmerksamem Verbraucher signalisiert, dass dies nur eine Aufforderung ist. Eine Kürzung des Widerrufsrechtes war daher nicht erkennbar, die Bestimmung war daher erlaubt. "Schicken Sie die Sendung möglichst nicht frachtfrei, sondern [....] und verwahren Sie den Lieferschein auf [....].

Schicken Sie die Waren in der originalen Verpackung und mit allen Verpackungskomponenten wenn möglich an uns zurück und betrachten Sie [....]" als bösartig. Das Gericht hält es für wahrscheinlicher, dass der Auftraggeber bei einer solchen Zahl von Anträgen eine Verbindlichkeit übernimmt, so dass sein Widerrufsrecht beschränkt ist und die Bestimmung daher nicht zulässig ist. Rechtlich gesehen gibt es für den Käufer bei Wahrnehmung des Widerrufsrechtes keine Rückgabepflicht in der Umverpackung.

Aus diesem Grunde kann der Widerspruch nicht zurückgewiesen werden. Ungeachtet dessen kann der Einzelhändler laut Landgericht Hamburg die Rücksendung der Waren in der ursprünglichen Verpackung verlangen.

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