Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung Muster
Warnung nach Betriebsverfassungsgesetz Stichprobehallo zusammen kam unser Arbeitgeber kürzlich zu uns und hat uns eine schriftliche Abmahnung nach dem Betriebsverfassungsgesetz überreicht.
Beispiel: Antrag auf Erfüllung einer Arbeitsvereinbarung durch den Unternehmer
Musterbrief, in dem der Konzernbetriebsrat den Unternehmer über einen Regelverstoß in einer Vereinbarung informiert und der Konzernbetriebsrat den Unternehmer zur Beachtung der Vereinbarung aufruft. Meine sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, der Gesamtbetriebsrat hat gelernt, dass..... . Diese Vorgehensweise verletzt die Vorschrift in ..... der Werksvereinbarung.... vom.....
Die Betriebsräte bitten Sie, die Bestimmungen der Vereinbarung künftig zu beachten...... Es wird darauf hingewiesen, dass Sie nach § 77 Abs. 1 BetrVG zur Beachtung und Umsetzung von Werkverträgen angehalten sind. Das Betriebsratsmitglied hat einen Rechtsanspruch auf Beachtung und Umsetzung von Werksvereinbarungen. Es ist uns freigestellt, darauf aufmerksam zu machen, dass der Konzernbetriebsrat diesen Antrag bei Bedarf auch gerichtlich geltend machen kann, ggf. auch in dringenden Gerichtsverfahren mit einstweiliger Anordnung.
Warnung bei Verletzung der Betriebsordnung?
Kann der Mitarbeiter eines Betriebsratsmitglieds aber auch eine Mahnung aussprechen oder ihm mit einem Kün des Arbeitsvertrages drohen, weil er (genialerweise) verfassungsrechtliche Pflichten verletzt hat, die ihm (nur) als Betriebsratsmitglied zustehen? Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die entsprechenden Massnahmen ergriffen, um diese Fragen zu beantworten: Das BAG, Schluss vom 09.09.2015, 7 ABR 69/13. Gleichzeitig mit der Pflicht als Arbeitnehmer und als Mitglied des Betriebsrats kann der Arbeitnehmer eine Mahnung (norÂmaÂle oder "inÂdiÂviÂduÂrechtÂliÂliÂ") wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aussprechen.
Bei einer solchen Mahnung bedroht der Arbeitnehmer, für an für zu senden, falls er die Mahnung wiedererlangt. Beispiel für die gleicheÂzeiÂtiÂge VerÂletzzung von ArbeitÂmer und BetriebsÂratsÂpflichÂten ist die BeÂleiÂdiÂgung der ArbeitÂber oder beÂner für durch ein BeÂtriebsÂratsÂmitglied mit der Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem BeÂtrVG.
Dieses Fehlverhalten ist daher eine Verletzung des Arbeitsvertrages neuer Mitarbeiter sowie eine Verletzung der Betriebsverfassung (§ 2 Abs. 1 BeÂtrVG). Ist ein Mitglied desÂVorstandsÂdesÂVorstandsÂausschlieÃ?lichÂrechtswidrigÂ,§ 23 Abs. 1 BeÂtrVG,§ 23 Abs. 1 BeÂtrVG kann derÂAusschlussÂvomÂVorstandÂbeiÂderÂVerpflichtungÂdesÂVorstands "bruttoÂ" angeordnet werden.
Vor dem Ausschlussverfahren nach § 23 Abs. 1 BeÂtrVG wird in neueren Kommentaren zum BeÂtrVG gelegentlich ein "BetriebsverfassungsgesetzÂ" (müsse) gelesen. Weil dem BeÂtriebsÂratsÂmitglied müsse vor EinfÃ?hrung einesÂnes geÂlegÂchen AusschlussesÂverÂrens das GeÂleÂgen geÂgeÂgeÂge geben, seine VerÂhalÂten an müsse. Nach der Mehrheitsregel gibt es ein solches "Betriebsverfassungsrecht" überhaupt nicht. Weil nichts davon in erster Linie im GeÂsetz steht und zweiÂtens nicht ausreichen, ist die VerpflichtungÂverÂsÂtoà für ein Ausschluss aus dem Betriebsrat, sondern nur eine "grobe" VerpflichtungÂverÂsÂtoÃ.
Er hat vor einigen Jahren deutlich gemacht, dass der Vorstand (als Ausschuss) vom Arbeitnehmer keine Verwarnung ("inÂdiÂviÂÂduÂalÂrechtÂliÂche") verlangen kann, die ein Vorstandsmitglied casÂsiert hat, von der Person des BeÂÂÂÂsoÂnalÂakÂte des BeÂtrofÂfeÂnen, weil ein solcher Anspruch auf Entfernung einer Mahnung als InÂdiÂviÂduÂalÂrecht alÂlein dem Betriebsratsmitglied zusteht (BAG, Abschluss vom April 2004.
Hiermit erklären wir im Arbeitsrecht (14/163 Mahnung und Betriebsrat). die ("inÂdiÂviÂduÂalÂrechtÂliÂliÂÂche") Entlassungen von Vorstandsmitgliedern aus ihren operativen Verfassungsrechten sind legal obligationsÂzulässig BeÂtriebsÂrat und Geschäfts einÂtriebsÂverÂbaÂrung über trafen im Streitfall auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Die  "BetriebsÂverÂeinÂbaÂrungÂ" wurde allen Mitarbeitern der Gruppe als PDF-Datei per E-Mail an den Vorstandsvorsitzenden geschickt, weil er eine  "HelpÂfeÂstelÂlungÂ" an triebsrätenÂren schicken wollte.
Im âAbÂmissÂmention as Business Councilâ heisst es: âDear Mr Mr. A, am 09.12. 2011 haben Sie eine E-Mail an alle Mitglieder der N Group gerichtet. Wenn Sie wieder auf das Prinzip der voluminösen Zusammenarbeit vertrauen möchten und sich pflichtwidrig verhalten, können Sie von uns erwarten, dass wir Ihren Ausschluss als Mitglied des Aufsichtsrats bearbeiten (§ 23 BeÂtrVG).
In einem solchen Fall könnte Kündi der verhält in Betracht kommen. "Der Vorstand und die Erinnerung an den Vorstand der Firma zoÂgen vor dem Arbeitsplatz BreÂmen-BreÂmerÂhaÂven. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass die Mahnung eine Betriebsstörung war (ArbeitsÂricht BreÂmen-BreÂmerÂhaÂven, Beschluss vom 22.11.2012, 8 BW 802/12). Der Vorstand hat vor der LAG BreÂmen einen Antrag auf Streichung der Mahnung von seiÂner PerÂsoÂnalÂakÂte gestellt.
Die LAG gab auch dem Betriebsrat und seinem Vorsitz Recht (LAG Bremen, Abschluss vom 02.07.2013, 1 ThBV 35/12). Der Antrag des BAG auf Streichung der Website warningÂfür wurde nur vom Vorstand gestellt. Die BeÂgeÂgen hat mit ihrer Anträgen in ErÂfurt keinen Erfolg. Das BAG hat, wie im oben genannten Entscheid vom 04.12. 2013 (ABR 7/12), erneut klargestellt, dass der Vorstand als Organ keine Beschwerden bezüglich eines Abmahnschreibens an eines seiner Mitglieder hat.
Er kann auch die Streichung der Mahnung des betreffenden Vorstandsmitglieds verlangen, um sicherzustellen, dass eine solche Mahnung nicht gerechtfertigt war. Umgekehrt kann das ermahnte Mitglied des Verwaltungsrats (auch) ein InÂdiÂviÂduÂalÂrightÂMitglied desÂVorstands in der ArbeitsrichtungÂAbschlussÂderÂVerfahren sein. Im Streitfall hat das Mitglied des Verwaltungsrats den Präsidenten des Verwaltungsrats an die Art und Weise erinnert, in der die (vermeintliche) Verletzung seiner Amtspflichten zum Angebot einer vertraulichen Zusammenarbeit, d.h. zur Verletzung seiner Pflichten führt.
Gemäss BAG ist jedoch eine solche indiÂviÂÂÂduÂrechtÂliÂli "SankÂtiÂon" als Folge der (vermeintlichen) Verletzung des Betriebsverfassungsrechts ausgeschlossen. Der gestreifte Reminder war schon aus dem Grund da, nämlich ÂneÂrell zulässig. FaÂzit: EiÂne inÂdiÂviÂduÂrechtÂliÂliÂliÂliÂch AbÂmahnung eiÂnes BeÂratsÂmember because of VerÂsÂrell geÂneÂrell zulässig is geÂneÂrell. Die Mitglieder des Betriebsrats können die verhält ihÂres Kündi nicht bedrohen, da sie (angeblich) ihre Pflichten als Betriebsrat erfüllt haben.
Weiter hÃ?tten die Richter die Frage zugelassen, ob vor der EinfÃ?hrung des Ausschlussverfahrens eine Betriebsverfassungsgesetzgebung erforderlich ist oder nicht oder ob es eine solche "Ermahnung" gibt überÂ