Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung W Pracy
Warnung W PracyWarnung Dateifreigabe > Warnung wegen Dateifreigabe
Falls Sie eine Warnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen haben, bewahren Sie Ruhe und keine Aufregung! Unter keinen Umständen sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Abmahnung unterzeichnen oder sich an die warnende Anwaltskanzlei wenden, da dies negative Auswirkungen auf Sie haben kann. Falls Sie eine Dateifreigabewarnung bekommen haben, sollten Sie zunächst herausfinden, wie Sie weitermachen.
Hier werden Sie ausführliche Information über Dateifreigabewarnungen vorfinden. Wenn Sie eine Dateifreigabewarnung in Ihrer Mailbox gefunden haben, werden wir Ihnen erläutern, was Sie beachten müssen. Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht allein mit einer Filesharing-Warnung. File-Sharing-Warnungen wurden in den vergangenen Jahren tausende Male versendet.
Die Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat bereits über 70.000 Mandanten vorgewarnt. Seit Jahren wird das Problem in verschiedenen Gerichtshöfen behandelt und mehrere Entscheidungen getroffen. Das Urteil in Bezug auf Warnungen vor Dateifreigaben ist oft nicht klar und umfassend. Abhängig vom jeweiligen Gerichtsstand sind in Bezug auf Filesharing-Warnungen andere Entscheidungen zu treffen.
Wichtige Informationen nach Empfang einer Dateifreigabewarnung: Die dem Warnhinweis beigefügte Abmahnung nicht unterschreiben! Bitte beachten Sie auch unsere Filesharing-Videos auf Youtube. Hier werden die wesentlichen Punkte zum Tausch von Dateien erläutert. Sind Sie gewarnt worden, besteht in der Regel eine große Erfolgschance, da viele der Dateifreigabewarnungen rechtlich anfällig sind.
Die Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist auf Filesharing-Warnungen ausgerichtet und hat durch die Vertretung von über 70.000 Klienten viel Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Wofür steht die Dateifreigabe? Tauschbörsen sind nichts anderes als der Austausch von Daten, z.B. über Musiktitel, Filme, Software oder Bilder. Darf man Tauschbörsen oder die Nutzung eines Tauschbörsendienstes nicht zulassen?
Tauschbörsen sind prinzipiell nicht verboten. Bei der Dateifreigabe wird in der Regel nicht der Download, sondern das Angebot von kopiergeschützten Arbeiten in einem Filesharing-Dienst gewarnt. Entscheidend für den weiteren Ablauf einer Filesharing-Warnung ist jedoch, ob Sie nur der Verbindungsinhaber oder -verursacher sind. Was muss ich tun, nachdem ich eine Dateifreigabewarnung erhalten habe?
Falls Sie eine Dateifreigabewarnung bekommen haben, keine Angst. Auf keinen Fall - Sie sollten die beigelegte Abmahnung ohne Prüfung unterzeichnen. Das Mahnbüro sollte weder in schriftlicher noch in telefonischer Form kontaktiert werden, da dies als Schuldanerkenntnis interpretiert werden kann und bei Bedarf später gegen Sie eingesetzt werden kann. Wenn Sie eine File-Sharing-Warnung bekommen haben, können Sie sich z.B. an die WILDE BEUGER SOLMECKE File-Sharing-Hotline 0221 / 9688 8141 82 setzen.
In einem kostenfreien Erstgespräch erörtern wir mit Ihnen den optimalen Umgang mit der Warnung und arbeiten eine persönliche Empfehlung für Sie aus. Sind Sie gewarnt und wollen sich einen grundlegenden Einblick in das Thema Filesharing-Warnungen verschafft haben, empfiehlt sich unser kostenloses 74-seitiges eBook "Manual Filesharing" (6 MB pdf).
Diese Arbeit enthält alles, was Sie über Filesharing-Warnungen und Copyright-Verletzungen wissen müssen. Soll ich eine Abmahnung unterzeichnen? Von der Unterzeichnung der Abmahnung wird ausdrücklich abgeraten. Durch eine Signatur stellen Sie in der Regel sicher, dass Sie den in der Warnung aufgeführten Vorgang in Zukunft nicht wiedergeben werden.
Die mit der File-Sharing-Warnung versehene Abmahnung ist in der Regel eine Musterdeklaration. Sie sollten diese - auch wenn Sie den Verstoß begehen - nie ohne Überprüfung unterzeichnen. Bitte nehmen Sie in diesem Kontext auch zur Kenntnis, dass eine Unterlassungsverpflichtung für Sie für den Rest Ihres Lebens verbindlich ist. Die folgenden Aspekte einer Abmahnung können sich nachteilig auf Sie auswirken: Wenn eine solche Abmahnung Ihrer Abmahnung beigefügt ist, sollten Sie sich von versierten Rechtsanwälten beraten lassen. Die Abmahnung erfolgt durch einen Rechtsanwalt.
Sollte ich eine geänderte Abmahnung unterzeichnen? Oftmals wird Ihnen im Netz empfohlen, im Rahmen einer Filesharing-Warnung, auch von Rechtsanwälten, Ihre eigene geänderte Abmahnung zu nutzen. Die Kanzlei kann in diesem Zusammenhang rechtliche (dringende) Schritte gegen Sie anstoßen. Wenn Sie die Aufkündigung zu weit gehen, kann dies für Sie gravierende Konsequenzen haben, da Sie an diese Verpflichtung geknüpft sind.
Eine geänderte Unterlassungsverpflichtung erfordert fachliche Kompetenz und Praxis. Ist eine Sammelklage mit einer File-Sharing-Warnung hilfreich? Ergänzend zu der mit der Abmahnung verbundenen Unterlassungsverpflichtung sollten Sie oft auch Schadensersatzansprüche anerkennt, die im Auftrag des Rechteinhabers vorgebracht werden. Darin findet sich oft ein Indiz dafür, dass der Schadensersatzanspruch aus der Perspektive des Rechteinhabers gering eingeschätzt wurde und dass es in der jüngeren Geschichte Entscheidungen gab, die deutlich erhöhte Abmahnungskosten aufwiesen.
Den Wert der Auslassung hat der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung der Warnkosten auf höchstens 1000 für Privatleute festgelegt. Häufig auftretende Probleme sollten Sie verhindern, wenn Sie bereits eine Dateifreigabewarnung haben:: Vergessen Sie die Dateifreigabewarnung: Nachdem Sie eine Dateifreigabewarnung bekommen haben, ist es empfehlenswert, die Warnung nicht zu übersehen.
Das mahnende Büro möchte im beiderseitigen Sinne eine aussergerichtliche Regelung mit Ihnen erreichen. Wenn Sie die Warnung missachten, wird die andere Partei von ihrem Kunden, dem Eigentümer des Urheberrechtsmaterials, angewiesen, rechtliche Schritte gegen Sie zu unternehmen. Nachdem sie eine Warnung erhalten haben, erhoffen sich viele der Betroffenen eine gesetzliche Nachfrist. Im Falle des File-Sharing errechnet sich die Frist für eine Abmahnung nach den §§ 195, 199 BGB.
Im Regelfall bekommen Sie dann vom Hof einen gelbe Umschlag. Bei der Geltendmachung des Aufwendungsersatzes werden von den gemahnten Parteien vor allem die Anwaltshonorare, d.h. die von den Mahnfirmen angefallenen Anwaltshonorare, verlangt. Insoweit können Mahnfirmen nach dem Ende der Dreijahresfrist keine eigenen Aufwendungen mehr gegen die gemahnten Parteien erheben ( 102 S. 1 u. a. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Insbesondere bei laufenden Verwarnungen machen Lizenzschäden den grössten Teil der beanspruchten Beträge aus. Geänderte Abmahnschreiben im Falle einer Abmahnung werden Ihnen auf diversen Websites kostenfrei zur VerfÃ?gung gestellt. Die Abmahndungen werden von uns nicht Ã?bernommen. Ein Einsatz ist jedoch schwierig, da jeder einzelne Einzelfall einer Filesharing-Warnung berücksichtigt werden muss. Ein unrichtig formuliertes Unterlassungsurteil kann so gehandhabt werden, als ob es nicht existiert hätte.
In diesem Falle kann der Rechtsinhaber von seinem Recht auf einstweilige Verfügung gegen Sie gerichtlich Gebrauch machen. Selbst wenn Ihre geänderte Einreichung von der mahnenden Anwaltskanzlei angenommen wird, können weitere Schwierigkeiten auftauchen. In der Regel ist die Erklärung der Einstellung noch zu weit gefaßt und für den Rest Ihres Lebens verbindlich.
Darüber hinaus werden Sie durch eine anerkannte Abmahnung nicht vor weiteren Warnungen zur Dateifreigabe geschützt. Zu diesem Zweck muss eine so genannte präventive Unterlassungsverpflichtung abgegeben werden. Der Rechtsinhaber darf Ihnen bis dahin keine weiteren Warnungen in diesem Formular zukommen lassen und Ihnen daher keine weiteren Warnkosten in Rechnung stellen. 3. Nachdem Sie eine Dateifreigabewarnung erhalten haben, können Sie sich beruhigt zurücklehnen.
Unter keinen Umständen sollten Sie sich an das Warnbüro wenden, da alle Informationen, die Sie der anderen Partei zur Verfügung stellen, im Rückblick gegen Sie genutzt werden können. Nach einer Verwarnung sollten Sie keine Vorauszahlung an den Rechtsinhaber vornehmen, ohne zuvor einen professionellen Rechtsberater zu konsultieren.
In der Regel können Sie mit rechtlicher Unterstützung die in der Abmahnung erwähnten Ansprüche mindern. Häufig gestellte Frage zu Tauschbörsen-Warnungen: Wenn Sie allgemeine Informationen zu Tauschbörsen-Warnungen wünschen, können wir Ihnen unser Videomaterial über die aktuelle Tauschbörsen-Situation und die von uns geantworteten Themen empfehlen. Die Warnung vor Tauschbörsen wird von einem Gerichtsbeschluss begleitet - wurde ich bereits vorbestraft?
Helfen Rechtsschutzversicherungen bei Filesharing-Warnungen? Der Versicherungsvertrag der Rechtschutz-Versicherung enthält in der Regel keine urheberrechtlichen Streitigkeiten, weshalb bei einer Filesharing-Warnung keine Gebühren erstattet werden. Das Personal der Rechtsschutzhotlines verfügt oft nicht über ausreichende Informationen und rät Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Abmahnung zu unterzeichnen.
Sie sollten dies jedoch auf keinen fall tun. An der WBS bekommen Sie eine kostenfreie erste Beratung, alle weiteren Leistungen werden gegen eine angemessene Pauschale erbracht, die Ihnen einen übersichtlichen Einblick in das Anwaltshonorar gibt. Ist es lohnenswert, nach einer Abmahnung einen Rechtsanwalt zu konsultieren? Ja, nach einer Abmahnung ist es auch sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, ungeachtet des zu entrichtenden Betrages und etwaiger zusätzlicher Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Es ist viel entscheidender für Sie, eine ungünstige Abmahnung zu vermeiden, da diese ein ganzes Jahr lang verbindlich ist. Der Rechtsanwalt kann eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene geänderte Abmahnung vorbereiten und Sie zudem vor späteren Unterlassungsaufforderungen bewahren. Durch unsere Hilfe können bei Bedarf weitere Warnungen und Warnkosten umgangen werden.
Nach Erhalt können Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl finden und mit dem Beratungsschein abrechnen. Um zu klären, inwieweit der in der Abmahnung verlangte Antrag berechtigt ist, muss zunächst überprüft werden, ob Sie die Straftat selbst begehen oder nur der Eigentümer der Verbindung sind. Sind Sie gewarnt worden, sollten Sie sich immer von einem Rechtsanwalt fachkundig beraten lassen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. 2.
Der in der Abmahnung genannte Aufwand errechnet sich aus der Höhe des Schadens und der Rechtsanwaltskosten. Sofern Sie nicht bereits gewarnt wurden und in der bisherigen Vorgehensweise noch keine Abmahnung für diesen Vorgang vorgebracht haben. Sie sind auch davon abhängig, ob Sie mit der anderen Partei außerhalb des Gerichtes eine Einigung erzielen konnten oder ob ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
Unterstützt das Recht gegen den Warnwahn? Der Gesetzesentwurf gegen leichtfertige Geschäfte (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), im Volksmund auch Warnwahnsinn oder Warnungswahn ( "Law against Warning Mania"), sieht vor, dass die Kosten für die Abmahnung von Privaten wegen einer Copyright-Verletzung in der Regel auf 1000 ? festgesetzt werden. Muß ich eine File-Sharing-Warnung per Einschreibebrief versenden? Nein. Die Generikapartei muss nur beweisen können, dass die Warnung abgeschickt wurde.
Wenn Sie die Warnung nicht bekommen haben, sind Sie verpflichtet, dies zu beweisen - und das ist oft nicht möglich! Kann ich weitere Warnungen aussprechen? Wurden in der Vergangenheit andere kopiergeschützte Arbeiten über Ihre Internetverbindung oder File-Sharing-Programme herunter geladen oder bereitgestellt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie weitere Warnungen bekommen.
Weitere Warnungen können durch eine präventive Unterlassungsverpflichtung eventuell umgangen werden. WBS unterstützt Sie mit einer Filesharing-Warnung: Die Rechtsanwälte der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE haben ihren Schwerpunkt auf Filesharing-Warnungen gesetzt und in der Vergangenheit mehr als 70.000 Klienten aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen betreut. Nach einer Warnung werden wir Sie nicht allein gelassen, sondern das für Sie beste erziehlt.
Urheberrechtsverstöße und Support mit Filesharing-Warnungen sind kaum in der Rechtschutzversicherung enthalten. In den meisten FÃ?llen Ã?bernimmt eine Rechtschutzversicherung daher keine weiteren Auslagen. Im Rahmen einer kostenfreien ersten Beratung können Sie sich einen Überblick über uns machen und erste Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erhalten.
Sie können uns auch am Ende des Wochenendes unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) kontaktieren und mit uns über die offenen und dringenden Anfragen zu Ihrer Abmahnung sprechen. Sie können das kostenfreie Filesharing-Special im Internet anschauen oder als PDF-Datei ausdrucken. Wissenswertes und Hinweise, was zu tun ist, wenn Sie einen Warnhinweis zum Thema File Sharing erhalten, gibt Ihnen einen besseren Ueberblick!