Weiterverkauf von Konzertkarten

Wiederverkauf von Konzertkarten

Ab wann ist ein Weiterverkauf erlaubt und was ist zu beachten? Top-App für Ticketkauf und -weiterverkauf! Der überteuerte Wiederverkauf von Konzertkarten von Robin Geiss. Eine Weiterveräußerung mit Gewinnerzielungsabsicht oder ein gewerblicher Verkauf ist untersagt. Dies ist ein privater Wiederverkauf von Tickets.

Wiederverkauf von Konzertkarten vor Beginn des Vorverkaufs

Für den Wiederverkauf von Konzertkarten gilt das Prinzip des Wiederverkaufs von Bundesliga-Tickets sinngemäß. Hierfür hat das Landgericht Hamburg ein Urteil gefällt, das auf der Grundlage der Aufstellung getroffen wurde, dass bereits vor dem Start des Konzertkartenvorverkaufs ein kommerzieller Anbieter diese Eintrittskarten bei der Firma A. B. A. B. zum Wiederverkauf antrat. Auch ein Weiterverkauf, bevor die Eintrittskarten auf dem freien Verkehr sind, ist für den geplanten Kauf von Privatpersonen nicht wettbewerbsbeschränkend.

Fakten: Die Bewerberin war eine Firma, die die Gruppe "Böhse Onkelz" unter anderem durch die Organisation von Auftritten vermarktete. Der Angeklagte war ein kommerzieller Kartenanbieter bei Auktionen. Bereits vor Beginn des Kartenvorverkaufs hatte der Ticketverkäufer Tickets für ein Benefizkonzert von Onkelz bei uns zu einem wesentlich günstigeren Tarif angeboten.

Er hat auch 10 Karten angeboten, wobei der Kartenvorverkauf auf 4 Karten pro Kopf begrenzt ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit dem Kartenvorverkauf beauftragten Kartenhändlers beinhalten die Zusicherung, die Karten ausschliesslich für den privaten Gebrauch zu verwenden. In seinem Einspruch gegen die vorläufige Anordnung erklärt der Reseller bei eBay, dass er nur von Privatleuten und nicht von Vertragshändlern kauft, um seine Leerkäufe abzudecken.

Er akzeptiert auch keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von anderen Kartenverkäufern und lässt sich von diesen Bedingungen von Käufer und Verkäufer unterzeichnen. Der Wiederverkäufer hat seine eigene Kaufoption für 4 Karten nicht ausgeübt. Die Weiterverkaufsabsicht wird nicht verschwiegen, da der Verkäufer die Karten nicht von der Antragstellerin oder einer von ihr bevollmächtigten Einrichtung kaufen will und sie auch nicht hat.

Außerdem gibt es keine Versuchung für private Wiederverkäufer, Verträge zu brechen, da der kommerzielle Anbieter nur bereit ist, Tickets für die Messe zu kaufen. Grundsätzlich erfolgt auch dann keine Verwertung von Vertragsverletzungen Dritter, wenn berechtigte Belange wie die Sicherung der Veranstaltungssicherheit oder eine soziale Preisgestaltung mit dem Weiterverkaufsverbot durchgesetzt werden.

Schlussfolgerung: Der Weiterverkauf von Eintrittskarten, die von Privatpersonen gekauft wurden, ist daher nicht nur erlaubt, wenn die Eintrittskarten bereits gekauft wurden, sondern auch, wenn sie nach einem Leerverkauf noch gekauft werden müssen.

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