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Muß ich meine Jugendtrainertätigkeit meinem Arbeitgeber melden? Der Arbeitgeber sitzt vor seinem Laptop. Gemäß §"[Hier klicken: § Registrieren]" unseres Arbeitsvertrages bedarf die Ausübung einer Nebentätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers. Kann der Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung willkürlich verbieten?

Wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Sie müssen Ihre Nebentätigkeit im Prinzip nicht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden - es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht ausdrücklich vor, dass Sie eine Nebentätigkeit melden müssen. Eine pauschale Untersagung von Tätigkeiten im Nebenerwerb ist inakzeptabel. Ihr Arbeitgeber kann die Teilzeitbeschäftigung jedoch unter gewissen Voraussetzungen unterlassen. Wenn Sie keine führende, stellvertretende Tätigkeit ausüben, können Sie in Ihrer freien Zeit tun, was Sie wollen - sogar mitarbeiten.

Vertragsklauseln wie "keine Teilzeitarbeit ist generell erlaubt" verletzen das grundlegende Recht auf einen Beruf. Die bloße Feststellung, dass Sie noch selbständig sind oder für einen anderen Arbeitgeber tätig sind, begründet keine Entlassung. Selbst wenn die Nebenbeschäftigung als Pauschale im Anstellungsvertrag ausgeklammert wurde, da solche Bestimmungen unwirksam sind. In Arbeitsverträgen sind oft Bestimmungen wie "Der Mitarbeiter muss jede Art von Nebentätigkeit melden" vorgesehen.

Sie müssen sich daran orientieren und sich für eine Teilzeitbeschäftigung anmelden. Hat der Arbeitgeber kein legitimes Versäumnisinteresse, muss er seine Einwilligung geben. Dies ist in der Regel so, wenn die Nebenbeschäftigung Ihren Hauptberuf bedroht. Wird Ihre Nebenbeschäftigung registriert und der Arbeitgeber erkennt später eine Gefahr für seine geschäftlichen Interessen, darf er Sie nicht abtreten.

Die Arbeitgeberin hatte ihr vorwirft, seine Mittel für ihre Nebenbeschäftigung zu verwenden und sie fristlos entlassen. Du darfst deine Belegschaft nicht eingrenzen. Komm weiterhin müde ins Arbeitszimmer, weil du abends in der Kneipe arbeitest, das ist unrechtmäßig. Sie dürfen zudem keinen relevanten Wettbewerb für Ihren Arbeitgeber ausmachen. So ist es beispielsweise nicht gestattet, eine eigene Backstube als angestellte Bäckerin zu führen.

Sie dürfen nicht mehr als 48 Wochenstunden mit Haupt- oder Nebentätigkeit verbringen. Die Arbeitszeitbegrenzungen sind jedoch nur für Arbeitnehmer gültig, bei selbständiger Nebentätigkeit gibt es keine solche Bestimmung. Nach § 8 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) dürfen Sie Ihre eingetragene Nebentätigkeit nur dann im Rahmen des Urlaubs ausüben, wenn dies die Erholungswirkung nicht einschränkt.

Gleiches trifft auf die Erkrankung zu: Wenn Sie eine Laryngitis haben und deshalb Ihren Hauptberuf im Call Center nicht verrichten können, müssen Sie auch den Teilzeitjob in der Raucher-Bar unterbrechen. Allerdings wäre eine stille Nebenaktivität auf dem Heim-PC erwünscht.

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