Kündigung bei nicht Erbrachter Leistung

Stornierung bei Nichterfüllung

Die bekanntesten Beispiele sind Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht erbrachte Leistungen und eine mögliche Sonderkündigung bei einem DSL-Umzug. Sie machen nie ein Netzwerk oder Anrufe können nicht durchkommen? Vielleicht ist es dann Zeit für einen besonderen Rücktritt. Sie müssen keine Zahlung leisten, da keine Leistungen erbracht wurden. Garantierte Leistungen werden nicht erfüllt, storniert oder reduziert.

I&1 Kündigung fristlos wegen Nichterfüllung nach Standortwechsel

Mit der Fa. 1und1 in Mont-Babaur habe ich einen kompletten DSL-Anschluss unterschrieben, der bis Ende 2009 intakt ist. 1and1 hat mir das auch zugesagt. Damals habe ich die formelle Zusage nicht gemacht, was zunächst nicht dramatisch war, da mir telefonisch mitgeteilt wurde, dass alles geregelt werden würde.

Wegen einiger Verspätungen in der neuen Ferienwohnung konnte ich die Anbindung in der neuen Ferienwohnung erst Ende Okt. selbst ausprobieren. Wenn dies nicht der Fall war, kontaktierte ich 1und1, worauf mir gesagt wurde, dass sie den Schwierigkeiten auf den Grund gehen würden.

Bei seinem Erscheinen an der ehemaligen Anschrift hat sich herausgestellt, dass 1und1 die Verbindung dort zu wechseln versuchten. In zwei weiteren Anläufen hat sich jedoch herausgestellt, dass sie immer wieder versuchten, die Verbindung an meiner bisherigen Anschrift zu wechseln. Ich habe 1und1 anfangs November eine endgültige Deadline für die Umstellung der Verbindung in meiner neuen Ferienwohnung gesetzt und mit einer fristlosen Kündigung gedroht.

Dann kontaktierte mich ein Angestellter von 1und1 und sicherte mir zu, dass alles richtig gemacht würde. Doch da 1und1 von der Deutschen Telekom abhängig war, verlangte er etwas mehr Zeit. Mir wurde versprochen, meine Grundgebühr für die kommenden Septembermonate und andere Kosten für Gespräche mit der 1and1-Hotline, die ich bezahlen musste, zu bezahlen.

Das war auch für den Monat August, den Monat August und den Monat August der Fall, nicht aber für den Monat August. Ich habe am zwanzigsten Jänner einen Brief von 1und1 erhalten, in dem ich gebeten wurde, den Befehl zum Verschieben der Verbindung zu erteilen. Dann habe ich meine Kündigung fristlos an 1und1 adressiert. 1and1 hat die Kündigung mit der Begründung zurückgewiesen, dass "ein Wechsel kein Grund zur Kündigung ist".

1and1 hat jedoch eine Kundendatei, in der alle Telefonkontakte nachweisbar sind. Jetzt brauche ich einen Kostenvoranschlag, 1) ob ich das Recht hatte, den Arbeitsvertrag im Jänner zu beenden und 2) ob ich das Recht habe, meine nicht rückerstatteten Beträge und die Kosten für die Telefonhotline zu erhalten.

Sie hatten meines Erachtens das Recht, den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, weil eine Vertragsleistung trotz einer Frist nicht geleistet wurde. Nach § 314 BGB sind Sie zum außerordentlichen Kündigungsrecht befugt, wenn eine Vertragspflicht nicht eingehalten und die Vertragsverletzung trotz Setzung einer Frist nicht behoben wurde. 1&1 bietet Ihnen an Ihrem neuen Wohnsitz die Möglichkeit der Leistungserbringung.

Dies wurde Ihnen auch zugesagt, so dass zwischen Ihnen und 1&1 vereinbart wurde, wo die Leistung zu erbringt ist. Ungeachtet dieser Vereinbarung wurde Ihre Verbindung nicht gewechselt. Das ging ergebnislos vonstatten, so dass der Weg dann für Sie frei wurde, um ohne Vorankündigung zu kündigen. 1&1's Einspruch, dass ein Schritt keine Kündigung rechtfertigt, ist faktisch richtig, ignoriert aber das diesbezügliche Manko.

Denn sie kündigten nicht wegen des Umzuges, sondern wegen der Vertragsverletzung. Deshalb war Ihre Entlassung gerechtfertigt. Auch Sie haben ein Anrecht auf Beitragsrückerstattung, weil Ihnen dies versichert wurde und Sie daher vertraglich dazu verpflichtet sind. Im Zweifelsfall können Sie daher die positive Seite des Streits nicht nachweisen.

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