Hotspot Fon

Hot-Spot Telefon

Das Highlight: Wenn Sie Ihren eigenen Internetzugang für Fon-Mitglieder und Kunden aktivieren, erhalten Sie freien Zugang zu allen Fon-Hotspots. DVB-WLAN-Hotspots für Internet-Zugang und Daten-Roaming In Deutschland ist die Telekom unser Ansprechpartner. Wenn Sie noch kein Kunde der Telekom sind, sollten Sie sich jetzt für die Aktivierung von Fon registrieren. Wenn Fon zur Verfügung steht, können Sie sich über die HotSpot Login App oder über das WLAN-Registrierungsportal einwählen, das nach der erfolgreichen Anmeldung Ihres Webbrowsers an das "Telekom_Fon"-Netz auftritt.

Ab sofort haben Sie Zugriff auf alle "Telekom_Fon"-Hotspots in Deutschland und viele andere Font-Hotspots auf der ganzen Welt. Falls Sie im Auslande sind, können Sie mit FON WLAN internationale Roaming-Gebühren einsparen. Das Verhältnis Ihrer Breitband-Verbindung, das Sie mit anderen teilen, ist von Ihrem Privatnetz unabhängig. So haben Sie immer noch die gleiche Geschwindigkeit und die gleiche Verbindungssicherheit wie damals, als Sie noch keinen Zugriff auf unsere globale Wireless-Community hatten.

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Die FON wurde im Oktober 2005 nach englischem Recht gegründet,[1] mit Sitz in Madrid, mit dem Zweck, weltweit Hot Spots zu installieren und so viel Platz wie möglich abzudecken. Die FON GmbH errichtet und verwaltet die Hot Spots nicht selbst, sondern ist auf Menschen angewiesen, die ihren Breitband Internetzugang anderen FON Mitgliedern über WLAN zur Nutzung zur Verfügungsstellung bereitstellen wollen.

Um diese Hotspots zu nutzen, vertreibt FON Eintrittskarten an diejenigen, die keinen Netzwerkzugang anbieten. Als " Link " kann der User zwischen zwei Modellen auswählen oder wechseln: Als "Linus" gibt er seinen Internet-Zugang selbstlos weiter und als "Bill" bekommt er 50% des Gewinnes, den FON durch den Ticketverkauf an seinem Hotspot erzielt.

FON ist in Deutschland eine Zusammenarbeit mit E-Plus und Telekom Deutschland eingegangen. Zugleich werden in allen E-Plus Shops Hot Spots aufgebaut, die von FON Usern ausgenutzt werden. Der Service steht den Telekom Deutschland Anwendern seit Juni 2013 unter dem Markennamen WLAN TO GO zur VerfÃ?gung. Der Vorstandsvorsitzende hat bereits weitere wichtige Zusammenarbeiten angekündigt, unter anderem für Deutschland und andere europäischen Staaten, aber auch für Asien (z.B. Korea).

Internetzugriff über FON ist für alle möglich, die über ein WLAN-fähiges Endgerät verfügen und sich in der Nähe eines FON Access Points befinden. Der Internetzugriff ist jedoch weltweit nicht gleichmäßig reguliert. Für den Zugriff wird eine Gebühr erhoben - außer für die aktiven FONs, die wiederum ihren eigenen Internetzugriff über FON anbieten. Nicht in allen Staaten ist der Internetzugriff gleichberechtigt.

Auf Gmail-Konten kann auch ohne den Einsatz von Funero zugegriffen werden. Im Rahmen eines Exklusivvertrages zwischen FON und der Telekom und ihrer WLAN-Offensive "WLAN TO GO"[12][13] werden potenzielle Abonnenten aus Deutschland ab Juli 2013 auf einen All-IP-Anschluss der Telekom mit dem Kreuzschienenrouter W724V umgestellt. Folgende Hot Spots sind für deutsche WLAN-TO-GO Nutzer kostenlos verfügbar:

Andere Funeros können die privaten WLAN-TO-GO-Hotspots mit SSID Telekom_FON kostenlos nutzen. Auf der Anmeldeseite von HotSpot gibt es einen separaten Anmeldebildschirm. Wahlweise können die kompatiblen Routers auch mit der FON Firmware ausgerüstet werden, die auch dort verfügbar ist und sich selbständig aufdatiert. Zu den kompatiblen Routern gehören einige Versionen des WRT54G von Linkys und einige Typen von WRT54G von BuffaloTechnology.

Die nach dem Namen der Firma benannte Firma FON Torvalds macht ihren Internet-Zugang für andere Mitglieder kostenlos über einen FON-Router (oder eine FON-Firmware für ihren bestehenden Router) verfügbar. Ausländer müssen bei FON so genannte "Tageskarten" für den Internet-Zugang an den Hot Spots der FON Mitglieder kaufen. Die Bezahlung kann derzeit per Karte, über das Internet, per Bankeinzug und in 8 Länder (inkl. Deutschland) bereits mit Premium-SMS erfolgen.

FON unterhält ein Netzwerk von drahtgebundenen Hot Spots, während freie Funker die Technologie eines drahtlosen Netzwerks nutzen. Das Gleiche wird bald in Deutschland geschehen. Der Internet-Zugang der großen Internet-Service-Provider in Deutschland darf bisher grundsätzlich nicht permanent Dritten zugänglich gemacht werden. In Deutschland ist die gesetzliche Verantwortung derjenigen, die anderen Nutzern einen Internet-Zugang, auch über FON, zur Nutzung zur Verfügungstellen, noch nicht endgültig klar.

Offen ist vor allem, ob eine Verbindlichkeit, mindestens als Mitunterbrecher, in Erwägung gezogen wird, wie dies bei einem unbesicherten WLAN[22][23] der Fall war oder ob die Registrierungsverpflichtung aller Nutzer bei FON die Mitunterbrecherhaftung faktisch ausklammert. La Fonera", der seit Okt. 2006 von FON gelieferte Routenplaner, überträgt mit zwei separaten SSID' s, eine öffentliche und eine verschlüsselte für den sicheren Zugriff.

Der Hotspot ist für jedermann zugänglich. Der FON bemüht sich, die Nutzung modifizierter Software auf dem Rechner zu verhindern. Springen Sie auf ? siehe Fon-Blog: "Preisänderungen für Tageskarten" High Jumping Thomas H. Wendel: Die Mobilfunkanbieter schließen die Kundschaft aus. April 2006, Zugriff am Montag, August 2015. Jumping up Big News: SONY geht den Weg mit FON.

Von der Originalversion am 31. Februar 2009 abgeholt am 13. Februar 2014. High Jump ? OSLO-City: 500 FON Sendeplakate. Von der Originalversion am 17. Februar 2007. 2. Februar 2007. 2. Februar 2007. 2. Februar 2008. 1. Februar 2014. 1. Februar 2014. 1. Januar 2014. 2. April 2010.

Überprüfen Sie bitte den Verweis entsprechend der Gebrauchsanweisung und entfernen Sie dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/geschaeftskunden.telekom. en Retrieved am Jänner 2014. Jumping up seit dem Jänner 2007, bevor die Rechnungen vom roamen ausgenommen wurden und Tagestickets zum Kaufpreis von 2? bei FON gekauft werden mussten. Höchstspringen ? Landgericht Hamburg, Urteile vom 26. Juli 2006, Az. 308 O 407/06, vollst.

Höchstspringen ? Urteil Köln vom 6. Juli 2009, Ref. 6 U 223/08, vollständiger Text. High Jumping FON und 1und1 regeln WLAN-Sharing-Streit bei heise. de, June 21st, 2011, letzter Zugriff am 12. September 2016.

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