Gegendarstellung Abmahnung Sinnvoll

Counterstatement Warnung Aussagekräftig

Ich bin sicher, Sie könnten eine Antwort schreiben. Es ist jedoch nicht sinnvoll, gegen ein Mahnschreiben vorzugehen. Im Falle einer Abmahnung haben die Mitarbeiter die Möglichkeit der Gegendarstellung. Wie nützlich ist die Gegenerklärung, ob sie wirklich eine Warnung ist und welches Vorgehen möglich und sinnvoll erscheint?

Mahnung

Wozu eine Warnung? Ein Mahnschreiben ist eine Äußerung der Ablehnung eines bestimmten Verhaltens des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber und der drohenden arbeitsrechtlichen Folge. Wenn mehrere Ereignisse oder Arbeitsausfälle in einer Warnung aufgelistet sind, müssen alle Tatsachen korrekt sein und dürfen sich nicht auf Irrelevanzen berufen. Ein Warnhinweis muss faktisch verfasst sein und das ermahnte Vorgehen darf nicht zu lange her sein, damit sich der Mitarbeiter an den Vorgang erinnert und eine entsprechende Gegenerklärung erstellen kann.

In der Verwarnung muss der Dienstherr den Dienstnehmer bitten, ein solches Verhalten in Zukunft zu vermeiden. Der Warnhinweis muss einen Verweis darauf beinhalten, dass die Weiterführung oder wiederholte Begehung des Missbrauchs zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen führen kann. Die Abmahnung kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form ergehen. Im Regelfall erfolgt jedoch eine schriftliche Mahnung im Rahmen der Überprüfbarkeit.

Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Person, die die Abmahnung ausspricht, um einen weisungsbefugten Vorgesetzten handeln muss. Der Mitarbeiter muss die Gelegenheit haben, die Warnung zur Kenntniszunehmen. Es gibt keine Fristen, wie lange eine Abmahnung gültig ist, d.h. "nach welcher Zeit kann man ihre Löschung aus der Belegschaftsakte fordern oder der Auftraggeber kann sie im Falle eines anderen ähnlichen Fehlverhaltens geltend machen.

In der Regel wird nach der Rechtssprechung davon auszugehen sein, dass ein Warnschreiben nach ca. 2 Jahren "verbraucht" ist. Fühlt sich ein Mitarbeiter zu sehr verwarnt, kann er sich beim Betriebsrat beklagen. Ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt, sollte der Mitarbeiter, gleichgültig ob er sich gleichzeitig beklagt, seine eigene Einschätzung der Situation in einer Gegenerklärung absolut detailliert und detailliert wiedergeben.

Wir empfehlen, den Auftraggeber am Ende zu bitten, die Warnung aus der Mitarbeiterakte zu löschen. Auf jeden Fall muss der Unternehmer jedoch diese Antwort in die Akte aufnehmen. Der Mitarbeiter kann dies überprüfen, indem er die ihm zustehenden Personalakten einsieht. Dabei hat der Mitarbeiter zunächst alles Erforderliche unternommen.

Außerdem, wenn der Dienstherr nicht gewillt ist, die Abmahnung aus der Belegschaftsakte zu streichen, ist es möglich, vor dem Gericht eine Entlassungsklage zu erheben. Grundsätzlich gilt: Prüfen Sie einzeln, ob die Warnung aus eigener Anschauung berechtigt ist. Das ermahnte Missverhalten ist eigentlich meine Schuld. Bei allen Arbeitsrechtsfragen und Problemstellungen können Sie sich als ver.di-Mitglied im Sinne einer Einzelfalluntersuchung und -beratung an Ihre verantwortliche ver.di-Geschäftsstelle wenden, so dass Sie in einem Einzelgespräch nicht nur über den Wortlaut der Gegendarstellung, sondern auch weitere Auskünfte auf der Grundlage einer präzisen Einzelprüfung darüber bekommen, ob es sich um eine Abmahnung handele und welches Verfahren möglich und sinnvoll ist.

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