Pausenregelung während der Arbeitszeit

Arbeitspausenregelung während der Arbeitszeit

Kann ich Pausen einlegen? Ein Arbeitgeber kann jedoch bestimmen, wer Anspruch auf wie viele Pausen und wann, ob bezahlt oder nicht, hat, und ihm die Möglichkeit geben, während der täglichen Arbeitszeit zu essen. Auf wie lange Pausen haben die Mitarbeiter Anspruch?

Begriffsbestimmung, Erläuterung

Ruhezeiten werden durch das Arbeitsstundengesetz festgelegt und können nicht durch einen Anstellungsvertrag abändert werden. Durch die Pausen werden die Beschäftigten vor Überanstrengungen geschützt und haben die Möglichkeit zu speisen. Mentale Überforderung ist eine der häufigste Ursache für schlechte Arbeitsleistung und Krankheitsausfälle. Die wissenschaftlichen Studien haben gezeigt, dass der Körper eine große Konzentrationskapazität von 70 bis 80 min hat und danach ca. 20 min lang Passivität zeigt.

Es sollte nicht mehr als 20 bis 30 min. in Anspruch nehmen.

Arbeitszeit- und Pausenregelung - Das Recht ist klar

Das Arbeitsstundengesetz reguliert in Deutschland Unterbrechungen und alle wesentlichen Angaben zu Ruhezeiten und Arbeitszeit und leistet damit einen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber reguliert die tägliche Arbeitszeit sowie die gesetzlichen Unterbrechungen und Ruhezeiten während der Arbeitszeit. Hierdurch wird auch bestimmt, wie lange die Ruhezeiten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sind.

Vorrangiges Ziel des Gesetzes über die Arbeitszeit ist daher die Regelung der gesetzlichen Pausen, aber auch generell die Sicherung und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung. Dadurch können flexibel Arbeitszeitmodelle erstellt werden. Folgendes gilt: Arbeitet der Mitarbeiter mehr als sechs Arbeitsstunden pro Tag, hat er nach dem Arbeitsstundengesetz Anspruch auf eine feste Unterbrechung von mind. 30 min im Vorhinein.

Wenn die Arbeitszeit neun Arbeitsstunden pro Tag überschreitet, muss die Pausenzeit 45 min betragen. Ruhezeiten können in Zeiträumen von jeweils mind. 15 min. festgelegt werden, hier muss der Gesamtbetriebsrat seine Zustimmung geben. Firmen dürfen Mitarbeiter nicht länger als sechs Arbeitsstunden ohne Unterbrechung einplanen. Darüber hinaus muss zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme der Arbeiten am Folgetag eine Mindestdauer von elf Arbeitsstunden eingehalten werden.

Ausgenommen hiervon sind Spitäler und vergleichbare Anlagen zur Versorgung und Versorgung von Menschen, Restaurants und ähnlichen Anlagen mit Verpflegung und Übernachtung, in der Tier- und Pflanzenhaltung sowie in der Agrikultur. In einem Kalendermonat oder vierzehn Tagen muss die Ruhepause dann zwölf Stunden sein.

Fordern Sie jetzt eine kostenlose Beratung zum Themenkomplex Pausenregelung an: Diese Unterbrechungen schützen die Arbeiter vor Überlast und Anspannung. Deshalb sind die Ruhezeiten entsprechend der Arbeitszeit gestuft. Um die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die problemlose Durchführung des praktischen Prozesses zu gewährleisten, gibt es für Damen und Herren gesetzlich festgelegte Arbeitspausen.

Die Pausenzeit liegt, wie bereits gesagt, zwischen sechs und neun Arbeitsstunden bei 30 und darüber hinaus bei 45 min. Bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Arbeitsstunden entfällt die Pausenpflicht. Es ist auch zu beachten, dass Kurzaufenthalte von weniger als 15 min nicht als legale Unterbrechung angesehen werden.

Bei Verkehrsunternehmen, z.B. oder anderen Betrieben oder Anlagen mit Schichtdienst, können Unterbrechungen entsprechend auf kurze Unterbrechungen umgelegt werden. Dies erfordert jedoch eine korrespondierende gesetzlich vorgeschriebene Bruchregelung in Tarifvertrag. Während der individuellen Arbeitspausen oder Ruhezeiten macht der Gesetzgeber wesentliche Abweichungen. Hierzu zählt z.B. eine Auszeit.

Dies sind Unterbrechungen oder Betriebsunterbrechungen in Unternehmen, die zum Teil oder ganz durchmechanisiert sind. Den Mitarbeitern steht es frei, eine Pause einzulegen. Eine Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn ein Angestellter aufgrund von technischen oder organisatorischen Umständen nicht am Arbeitsort mitarbeiten kann. Die Arbeitsunterbrechung ist dann Teil der Lohnarbeitszeit, denn der Beschäftigte muss damit rechnen, dass er zu jeder Zeit wieder einsteigen kann.

Die Unterbrechung soll die Arbeitnehmer entlasten und zählt als Lohnarbeit. Dazu gehören die übliche Pausenzeit während der Arbeitszeit von etwa sechs Arbeitsstunden oder mehr und die Ruhezeit zwischen zwei Werktagen oder Schicht. Arbeitet ein Angestellter im Sekretariat bis 23.00 Uhr, darf er seine Arbeit nicht vor 10.00 Uhr des folgenden Tages wieder aufnimmt.

Das Wichtigste dabei ist die Phase der Ruhe in einem Teil. Allerdings können die Beschäftigten z.B. angeben, dass die Unterbrechung in der Art von Arbeitszeit erfolgt, z.B. zwischen 11.30 Uhr und 14.30 Uhr. Andernfalls müssen die Brüche im Vorfeld festgelegt werden. Wo und wie die Mitarbeitenden ihre Ferien einlegen, bleibt ihnen überlassen. Gleiches ist der Fall, wenn Beschäftigte aufgrund bestimmter betrieblicher Vereinbarungen das Betriebsgelände nicht betreten dürfen.

Hat ein Betrieb einen eigenen Beirat, muss er ein Mitspracherecht hinsichtlich Unterbrechungen, Standort und Zeitdauer haben. Für Ruhezeiten und Unterbrechungen, z.B. an Sonn- und Feiertagen, gelten besondere Vorkehrungen. Sofern dies erlaubt ist - z.B. in Krankenhäusern, Restaurants usw. - darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Std. nicht unterschritten werden.

Es müssen mind. 15 Tage im Jahr kostenlos sein. Zudem müssen Arbeitnehmer, die an Sonntagen tätig sind, innerhalb von 14 Tagen einen Arbeitstag haben. Für Unterbrechungen sind auch Tagesarbeitszeiten von mehr als 10 Std. möglich und es muss eine angemessene Vergütung zuerkannt werden. Dies ist auch in der Agrarwirtschaft der Fall, wenn beispielsweise die Arbeitszeit während der Weinlese an die Witterungsverhältnisse angepaßt werden muß.

Im Raum Wiesbaden und Mainz können sich Mitarbeiter zu diesem Themenbereich fachkundig informieren. Brauchen Sie Ratschläge zu Arbeitszeit und Pausenregelungen?

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