Unerwünschte Werbung per Email

Unaufgeforderte Werbung per E-Mail

Werbung per E-Mail ist ohne Zustimmung untersagt. Gegen unerwünschte E-Mail-Werbung ist es sehr einfach, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch Dialer-Programme, die über Spam versendet werden, sind gefährlich. Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Ist das nicht auch unerwünschte Post?

E-Mail-Spam

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Unerbetene Werbung per E-Mail: Wie Sie sich absichern können

Zahlreiche Konsumenten bekommen jeden Tag unerwünschte Werbung per E-Mail, zum Teil als Spams, aber auch von Firmen, für die sie bereits Kunden sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen sich die Konsumenten nicht mit Postwerbung abfinden. Im Falle hatte ein Auftraggeber eine Klage gegen ein Unter-nehmen eingereicht, weil er sich schikaniert fühlte: Er hatte immer wieder unerwünschte Werbung in E-Mails für eine Wetter-App bekommen, obwohl er dagegen protestierte.

Nach dem Urteil des BGH (AZ VI ZR 134/15) darf die Gesellschaft dem Antragsteller ohne seine Zustimmung keine Werbung mehr zukommen lassen. Prinzipiell müssen Sie Ihre Zustimmung haben, damit Ihnen Gesellschaften Werbung zusenden können. Bei der Werbung für die Wetter-App gab es diese Gemeinsamkeit jedoch nicht. Wenn Sie E-Mail-Werbung empfangen, die Sie stört, können Sie dem Sender gegenüber einwenden.

Jede E-Mail und der Zustimmungstext muss einen Verweis auf Ihr Einspruchsrecht beinhalten. Sie können damit eine erteilte Zustimmung widerrufen und gegen Werbung vorgegangen werden, die Sie ohne Ihre Zustimmung empfangen. Gleiches trifft auf telefonische Werbung und Spam zu. Eine einstweilige Verfügung des Unternehmens können Sie aus der ersten unaufgeforderten E-Mail anfordern.

Damit Spam per E-Mail im Allgemeinen reduziert wird, sollten Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse vorsichtig umzugehen und sie nie offen im Netz veröffentlichen. Die Beteiligung an Wettbewerben kann auch sicherstellen, dass Sie unerwünschte Werbung bekommen.

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