Rechtliche Grundlagen Newsletter

Gesetzliche Grundlagen Newsletter

Was sind die rechtlichen Grundlagen zu beachten? Im Newsletter-Marketing sind Sie mit zahlreichen Gesetzen konfrontiert. (z.B. Newsletter oder Produktinformationen).

Die Rechtsgrundlage wirft jedoch viele Fragen auf: Diese Einwilligung kann ich jederzeit durch Abmeldung vom Newsletter widerrufen.

Rechtsgrundlagen im Newsletter-Marketing

Ein Newsletter erscheint nach dem anderen. Von wem können wir per Post Newsletter abonnieren? Was müssen Sie als Unternehmen berücksichtigen, wenn Sie diese auch verschicken wollen? Betrachten wir Österreich genauer: Auf der einen Seite stellen unsere Mitbürger fest, dass sie zu viele Newsletter pro Woche empfangen (laut DMVÖ Direct Media Bericht 40,7 Prozent), auf der anderen Seite laut Market Agent.

Dabei abonnieren 86% aller Internetnutzer in Österreich zumindest einen Newsletter - und 41% eröffnen und liest ihn "aus Neugierde an der Produktgruppe". Die Newsletter sind nach wie vor trendy und effektiv. Aber können Sie als Unternehmen einen Newsletter versenden? Was sind die gesetzlichen Grundlagen zu berücksichtigen?

In Teil I der Serie "Rechtliche Grundlagen im Newsletter-Marketing" geht es in diesem Kontext um die Anforderungen an Ihre Leser. Oberstes Gebot im Newsletter-Marketing ist das so genannte "Permission-Prinzip". In Österreich sind E-Mails nur mit Einwilligung - also dem bekannten "opt-in" - sowohl im b2b- als auch im b2c-Bereich zulässig.

Übrigens auch für E-Mails ab 50 ODER zum Zwecke der direkten Werbung. So können Sie nicht per Newsletter an beliebige E-Mail-Adressen schreiben, da Sie immer die ausdrückliche Zustimmung Ihrer Adressaten benötigen. Zudem muss sichergestellt sein, dass Sie Ihren Newsletter gemäß des Gesetzestextes ebenfalls zu jeder Zeit "kostenlos, reibungslos und ohne Verzögerung" abbestellen können.

Deshalb muss jeder Newsletter auch einen Abmelde-Button haben. E-Commerce-Gesetz ( (ECG), seit 1.3.2006 auch TKG )Aber auch wenn Sie die Einverständniserklärung Ihrer Adressaten erhalten haben, dürfen Sie möglicherweise nicht an alle per Newsletter schreiben. Deshalb: Vergleichen Sie Ihre Verteilerliste immer direkt vor dem Versand des Newsletters mit der RTR-Liste!

Im zweiten Teil der Serie "Rechtliche Grundlagen im Newsletter-Marketing" finden Sie heraus, was Sie auch im Hinblick auf die Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten Ihres Newsletters erfordern. Und bis dahin: Viel Glück mit Ihren Newsletter-Aktivitäten!

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