Minijob Info

Die Minijob Info

Und zwar auch im Mini-, Teilzeit- oder Zeitarbeitsbereich. Derzeitiges Stellenangebot als Minijobber Kasse / Info (m/w) in Halle-Angersdorf bei der toom Baumarkt GmbH (ein Unternehmen der REWE Group), d.h. im Gegensatz zu einem Minijob gibt es hier keine. Strenge Regeln gelten für Minijobs, die ein Unternehmer kennen und befolgen sollte.

Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Minijobs. Auch hinter den Info-Buttons im Ergebnis des Minijob-Rechners verbergen sich viele Informationen.

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Mini-Job

Ein geringfügiges Dienstverhältnis ist ein Dienstverhältnis, in dem das Entgelt eine gewisse Höhe nicht oder nur kurzzeitig ausmacht. Auch in Deutschland wird von einem Minijob oder einem 450-Euro-Job gesprochen. Unter einer geringfügigen Erwerbstätigkeit versteht man eine Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis, bei der das reguläre Entgelt einen gesetzlichen Maximalbetrag nicht übertrifft (geringfügig bezahlte Beschäftigung) oder die von geringer Dauer ist ("Kurzzeitbeschäftigung").

Teilzeitbeschäftigte müssen nach dem deutschen Recht in diesem Beruf keine gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung abschließen. Die Arbeitgeberin zahlt einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rente. Geringfügige Erwerbstätigkeit In Deutschland besteht eine geringfügige Erwerbstätigkeit nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, wenn das Entgelt aus dieser Tätigkeit eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 450 (bis 2012: 400 ) nicht übersteigt.

Wenn ein Mensch zwei oder mehr einkommensschwache Arbeitsplätze hat und die Gesamtvergütung aus diesen mehr als die Lohngrenze ist, ist keine dieser Arbeitsplätze einkommensschwach. Wenn sie neben der pflichtversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Nebentätigkeit ausübt, werden diese nicht addiert, so dass diese Nebentätigkeit nur pauschal abgerechnet wird.

Eine weitere geringe Erwerbstätigkeit bringt jedoch eine Pflichtversicherung mit sich. Lohn ist jedes laufende oder einmalige Arbeitseinkommen, unabhängig davon, ob ein gesetzlicher Anspruch auf das Einkommen existiert, unter welchem Namen oder in welcher Art es gezahlt wird und ob es direkt aus oder im Rahmen der Erwerbstätigkeit erwirtschaftet wird.

Vergütungsbestandteile für die Gehaltsumwandlung nach dem Betriebsrentenförderungsgesetz werden nicht berücksichtigt, soweit sie 4 Prozent der Einkommensgrenze der allgemeinen Pensionsversicherung nicht überschreiten (§ 3 Nr. 63 EStG). Steuerfreibeträge und die in 3 Nr. 26 StG erwähnten Steuerfreibeträge werden nicht als Vergütung angesehen.

Für die Ermittlung der regulären Vergütung wird die Vergütung eines Zeitraums unter Einbeziehung von einmaligen Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsentgelt oder, wenn das Arbeitsverhältnis geringer ist, dessen Laufzeit in einer zukunftsgerichteten Betrachtungsweise zum Beschäftigungsbeginn angesetzt. Für eine ganzjährige Erwerbstätigkeit sind dies höchstens 5.400 ? pro Jahr.

Übersteigt das reguläre Entgelt bei einer erneuten Untersuchung die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Sozialversicherungsschutz obligatorisch, sobald diese Überschreitung eintritt. Gleiches trifft zu, wenn die Lohngrenze durch die Übernahme einer anderen Teilzeitbeschäftigung durchgesetzt wird. Kurzzeitbeschäftigung Eine Kurzzeitbeschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV besteht, wenn die Tätigkeit aufgrund ihrer Beschaffenheit (z.B. Saisonarbeit) oder vertragsgemäß innerhalb eines Kalenderjahrs auf maximal zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen beschränkt ist.

Die Höchstfrist beträgt vom vom 01.01.2015 bis einschl. 31.12.2018 drei Monate oder 70 Arbeitstage gemäß § 115 SGB IV. Das Monatslimit ist maßgebend, wenn der Einsatz an wenigstens fünf Tagen in der Woche erfolgt. Kurzzeitbeschäftigung ist nicht mehr die Voraussetzung für eine geringfügige Erwerbstätigkeit, wenn sie beruflich erfolgt, d.h. für die betreffende Person nicht von geringer ökonomischer Relevanz ist und ihr Gehalt 450 pro Person und pro Kalendermonat ausmacht.

Es gibt keine Professionalität, wenn die Arbeit nur vereinzelt betrieben wird. Im Falle einer befristeten Anstellung sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, aber der Dienstgeber muss die Beiträge U1, U2 und die Insolvenzgeldabgabe zahlen. Die Vergütung ist entweder als Pauschalbetrag oder nach den Informationen auf der Einkommenssteuerkarte steuerpflichtig. Für die Bewertung der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen werden alle Kurzzeitbeschäftigungen eines Kalenderjahrs addiert.

Wenn im Rahmen einer befristeten Anstellung entschieden wird, eine der Fristen in der Folgezeit zu übertreten, ist diese Anstellung nicht nur von der Überschreitung der Frist, sondern auch von der Entscheidung abhängig. Es gibt keine Anrechnung auf eine gleichzeitige Ausübung einer geringfügigen Erwerbstätigkeit. Die Einkommensgrenze gilt nicht für Kurzzeitbeschäftigung wie für Niedriglohnarbeit.

Soziale Pflichtversicherung Minderjährige sind durch die Unfallversicherung, nicht aber durch die GKV oder die Arbeitslosenkasse gedeckt, d.h. sie sind aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit nicht durch die Kranken- oder Arbeitslosenkasse gedeckt. Die Altersteilzeit ist in der Ausführung der geringfügigen Erwerbstätigkeit ("450-Euro-Job") nach der seit dem 01.01.2013 gültigen Gesetzeslage rentenversichert, der Arbeitnehmer hat jedoch die Mögl.

Kleinere Arbeiten als Kurzzeitarbeit unterliegen nicht der Pensionsversicherung. Die Arbeitgeberin zahlt den Betrag zur obligatorischen Unfall- und Pauschalbeitrag zur obligatorischen Kranken- und Rente. Als Teilzeitmitarbeiter ist er jedoch nicht versichert, so dass er sich um seine eigene Krankenversicherung kümmert. Das Einkommenslimit, bis zu dem eine beitragsunabhängige Versicherung für Familien möglich ist, beträgt 450,00 pro Monat, ebenso die Beitragsbemessungsgrenze für Grenzarbeit.

So kann der Mini-Jobber - sofern er kein weiteres einschlägiges Arbeitseinkommen hat - eine Familienversicherung abschließen. Bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen (wie bei anderen Arbeitsverhältnissen) muss der Dienstgeber dies der sozialen Sicherheit mitteilen. Verantwortlich dafür ist die Minijob-Zentrale in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zusätzlich müssen die Mitarbeiter bei der Unfall-Versicherung angemeldet sein. Für Mini-Jobber gilt die gleiche Regelung wie für "normale" Anstellungsverhältnisse; sie werden nach dem Teilzeitarbeits- und befristeten Arbeitsvertragsgesetz (TzBfG) als Teilzeitkräfte betrachtet und haben prinzipiell die selben arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitkräfte.

Der Mini-Jobber hat nach dem Vergütungsgesetz bei Krankheit und Urlaubsgeldansprüche. Auch hinsichtlich des Kündigungsschutzes bei geringfügiger Erwerbstätigkeit macht das Recht keinen Sinn. Für geringfügig Beschäftigte gilt das Bundesferiengesetz, das den Ferienanspruch reguliert. Gemäß den Vorschriften des Mutterschutzes geniessen zudem Mütter den Schutz in Kleinstarbeit. Die privaten Auftraggeber sollten darauf hinweisen, dass Haushaltshilfen nicht oder nur in begrenztem Umfang für den Schaden verantwortlich gemacht werden können, den der Mini-Jobber während seiner Arbeit im privaten Haushalt verursacht.

Minimallohn In Deutschland gilt die Regelung des Mindestlohns auch für alle Mini-Jobs. Arbeitszeitverlängerung Gemäß 9 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge haben Teilzeitbeschäftigte das Recht, bei der Neubesetzung einer korrespondierenden vakanten Stelle mit der gleichen Befähigung eine Vorzugsbehandlung zu erhalten, sofern nicht betriebsbedingte oder arbeitszeitliche Wünsche anderer Teilzeitbeschäftigte dagegen sprechen.

Steuergesetz Löhne aus geringfügiger Erwerbstätigkeit sind nicht steuerbefreit. Pauschalbesteuerung Seit dem 1. Januar 2003 kann der Unternehmer bei Geringverdiener- oder Teilzeitbeschäftigung in einem privaten Haushalt die Einkommensteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und die Kirchensteuer pauschalieren. Das Entgelt des Mitarbeiters wird in diesem Falle nicht mehr steuerrechtlich erfaßt.

Auch die Einnahmen aus dem Minijob stehen dann nicht unter dem Vorbehalt der Progression. Die Pauschalsteuer beläuft sich auf 2 Prozent des Entgelts ( 40a Abs. 2 EStG), wenn 5 Prozent oder 15 Prozent Pensionsversicherungsbeiträge nach 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI ("versicherbare Teilzeitbeschäftigte") oder nach 172 Abs. 3 oder 3 (versicherungsfrei Teilzeitbeschäftigte"), sonst 20 Prozent (§ 40a Abs. 2a EStG) gezahlt werden.

Bei kurzfristiger geringfügiger Erwerbstätigkeit kann der Dienstgeber unter den Bedingungen des 40a Abs. 1 StG auch auf die Erhebung der Einkommensteuer im Einzelfall verzichtet und die Einkommensteuer in Höhe von 25 Prozent des Lohnes zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchliche Steuer erhoben werden. Vereinbaren Auftraggeber und Beschäftigter dies, kann die Lohntarifsteuer auch nach den einzelnen lohnsteuerlichen Abzugsmerkmalen abgezogen werden.

Der Dienstgeber bezahlt in diesem Falle keine Lohnabgabe; der Dienstnehmer kann einkommensbezogene Ausgaben in Abzug bringen, die die Voraussetzungen für eine beitragsunabhängige Familien-Mitversicherung oder den Erhalt von Wohnbeihilfe abändern. Sieht der Arbeitsvertrag einen verlängerten Urlaub vor, trifft dies auch auf den Mini-Jobber zu. Mitarbeiter, die sechs Tage in der Woche tätig sind, haben Anrecht auf 24 Arbeitstage im Jahr.

In der Regel werden die meisten Mini-Jobs jedoch nicht an 6 Tagen in der Woche durchlaufen. Für gewerbliche Mini-Jobs liegt der Arbeitgeberbeitrag zur Pensionsversicherung bei 15 vH. Für gewerbliche Mini-Jobs beläuft sich der Arbeitnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung auf 3,6 vH. Er kann von den Rentenbeiträgen befreit werden, der Dienstgeber nicht.

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