Text für Abmahnung

Warnhinweistext

Der Schutz vor Abmahnungen durch gesetzeskonforme Texte: Oft ist die Abmahnung eines Anwaltes schneller als er denkt. Ein Warnhinweis ist eine formelle Aufforderung von einer Person an eine andere Person, in Zukunft von einem bestimmten Verhalten abzusehen. Das ist der Text, den ich heute als PDF in einer Mail erhalten habe:. Abmahnung (kurz: Unterlassungserklärung) nach einer Abmahnung.

Absicherung der eigenen Website gegen Warnungen

Das Publizieren eigener Ideen, von Texten, Filmen, Graphiken und Fotografien ist das gemeinsame Steckenpferd des XXI Jhd. Früher war es nur wenigen möglich, Content zu publizieren, aber heute kann ihn jeder in sehr kurzer Zeit im Internet bereitstellen. Allerdings sind einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten, da sonst die Gefahr von Verwarnungen besteht. Bei einer Verwarnung handelt es sich in der Regel um einen Brief eines Anwaltes, in dem jemand beschuldigt wird, gegen das Recht verstossen zu haben und gebeten wird, dies in der Zukunft nicht mehr zu tun.

Darüber hinaus werden in einem Mahnschreiben Anwaltshonorare und meist Schadenersatz gefordert. Warnungen dienen der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und der außergerichtlichen Abgeltung von Rechtsverstößen. Wenn man eine Abmahnung erhält und nicht darauf eingeht, kann der Rechtsinhaber klagen oder eine sogenannte vorläufige Anordnung erwirken.

Bei einer Warnung werden Termine festgelegt, die in der Regel sehr kurz sind, so dass man sich sehr rasch darum kümmert . Sie wissen, wie sie sich zu benehmen haben, ob und in welchem Umfang Verhandlungen geführt werden können, welche Gebühren und Schäden zu zahlen sind, ob der Rechtsanspruch überhaupt existiert und ob es sich um eine beleidigende oder arglistige Abmahnung handel.

Denn: Warnungen sind nicht immer berechtigt. Selbst wenn Benutzer in einem Weblog jemanden in den Beiträgen beschimpfen, kann der Blog-Betreiber gewarnt werden. Urheberrechtsverstöße können besonders leicht erkannt und geahndet werden, wenn sie auf Websites verübt werden (z.B. wenn Musiktitel zum Herunterladen angeboten werden, Stadtkartenausschnitte oder unbefugtes Anzeigen von Fremdfotos).

Auf der einen Seite lassen sich solche Verletzungen mit Hilfe von Recherchemaschinen leicht finden, auf der anderen Seite ist es sehr leicht, den Anbieter der Website zu erkennen. Wenn Sie Ihre eigene Website oder Ihren eigenen Blog ins Netz bringen wollen, müssen Sie zunächst einen passenden Domänennamen in Betracht ziehen und eintragen. In Zweifelsfällen könnte das Justin Bieber-Team die Gefahr von Verwechslungen und Gesetzesverstößen spüren, da ein Nutzen für die externe Website unter Umständen unaufgefordert erzielt werden könnte.

Im Prinzip fällt eine solche Website nicht unter diese Verordnung. Sie werden aber bereits zu einem "Telemedium", das "geschäftlich" ist (was nicht dasselbe ist wie "kommerziell"), wenn Sie zum Beispiel auf Ihrer eigenen Website werben. Allerdings werden die meisten Warnungen bezüglich des Impressums zwischen Unternehmen ausgesprochen. Für "geschäftliche" Privatwebsites sollten jedoch mindestens folgende Informationen angegeben werden: Vor- und Nachname, eine Postanschrift, eine E-Mail-Adresse, eine Rufnummer - oder, anstelle der Rufnummer, ein weiteres Formular neben der e-Mail-Adresse.

Die Websites von Hochschulen sind ebenfalls einer Abdruckpflicht unterworfen. Für Websites von Clubs sollte darauf zu achten sein, dass die folgenden Angaben im Internet im Impressum aufscheinen:: Im Falle kommerzieller Websites werden dann im einzelnen viel mehr Angaben gemacht, die gemacht werden müssen. Jeder, der Websites mit journalistischen Inhalten unterhält, muss auch 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages einhalten.

Auf vielen Websites wird ein pauschaler Hinweis verwendet. Der Webseitenbetreiber erklärt darin, dass er für gewisse, vor allem externe Links nicht verantwortlich ist. Von allen hier gelinkten "illegalen Inhalten" distanziere ich mich daher ausdrÃ? So kann auf der Website beispielsweise darauf hingewiesen werden, dass die verknüpften Informationsquellen zwar sorgsam ausgesucht, aber nicht laufend auf ihre (noch bestehende) Legalität überprüft werden können.

Sollten auf verknüpften Seiten nachträglich Verstöße auftauchen, kann man um Mitteilung ersuchen und bekannt geben, dass man die Sache prüft und ggf. den Link aufhebt. Nahezu alle Text-, Audio- und Video-Dateien, Fotografien, Stadtpläne, Zeichnungen und Abbildungen, die im Netz zu sehen sind, sind durch Copyright geschÃ?tzt. Jeder, der ohne Genehmigung einen geschützten Inhalt auf seine Website setzt (dies wird gesetzlich "öffentlich zugängig machen" genannt), verstößt gegen das Copyright und geht eine Verwarnung ein.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine "kommerzielle" oder "nicht-kommerzielle" Website betreiben. Allein die Publikation bedroht eine Warnung. Man sollte daher besonders auf folgende Inhalte achten: ausländische Schriften, Dichtungen, Zusammenstellungen und Kollektionen; Stadtkarten, Auszüge aus Stadtkarten und Wegbeschreibungen für die kommende Feier; ausländische Zeichentrickfilme, Graphiken, Logos und Skizzen; ausländische Abbildungen, Fotografien und Kollagen, ob "speziell" oder sehr einfach; ausländische Lieder und Filmausschnitte, davon auch private gemischte Videomaterial.

Inwiefern kann ich trotzdem externe Informationen benutzen? Es gibt viele Internetinhalte, die unter gewissen Bedingungen auf Ihrer eigenen Website publiziert werden können. Bei diesen Werken handele es sich um Urheberrechte wie Bilder, Graphiken, Texte und vieles mehr, deren Autoren eine weitgehende freie Nutzung bei Einhaltung weniger Vorschriften erlauben.

Zur Erklärung dieser Berechtigung nutzen die Copyright-Inhaber Open-Content-Lizenzen wie z. B. Adobe Acrobat-Reader. Sollen im Web vorhandene Filme in die eigene Website integriert werden, sind auch einige Dinge zu berücksicht. Detaillierte Angaben dazu sind im Text "Videonutzung auf Youtube, kinos und Co." zu lesen, der es Ihnen ermöglicht, geschützte Werkteile oder auch ganze Arbeiten (z.B. Fotos) ohne Genehmigung in Ihren eigenen Arbeiten zu nutzen.

Die Zitierfreiheit ist jedoch kein Freibrief für die Verwendung von Inhalten Dritter. Vielmehr legt das Gesetz für Angebote vergleichsweise strikte - und manchmal sogar schwierig zu verstehende - Vorschriften fest, die eingehalten werden müssen. Dies ist nur eine von vielen Vorraussetzungen für ein zugelassenes Angebot. Solch ein Ziel kann darin bestehen, dass man mit dem genannten argumentiert oder den Text oder Filmauszug benutzt, um die eigenen Bemerkungen zu betonen oder zu besetzen.

Es ist auch nicht gestattet, externe Angebote zur "Verschönerung" der eigenen Website zu nutzen. Nähere Angaben zum Thema Zitat sind im Text "Zitat im WWW - Richtlinien und besondere Merkmale von Text- und Bild-Zitaten im Internet" zu entnehmen. Und wer will schon allein auf seiner Website sein? Auch wenn man sich über jeden einzelnen Beitrag im Weblog oder in den Foren freut, sollte man ein aufmerksames Augenmerk darauf richten.

Das, was ich nicht will, dass andere über mich erfahren, sollte nicht auf meiner Website über sie sein. Vor allem bei Verstößen im Netz wird oft nicht herausgefunden, wer Fred77 wirklich ist; die Warnung endet beim Betreiber der Seite. Im Volksmund erklärt: Weil er die Website zur Verfügung stellte, konnte Fred77 nur den beschimpfenden Hinweis geben.

Weil Warnungen jedoch, wie dargestellt, ein Instrument vor einem gerichtlichen Verfahren sind, erhält der Betreiber der Website oft sehr rasch eine Warnung vor eventuell rechtswidrigen Äußerungen seiner Benutzer. Deshalb ist es als Betreiber der Seite besonders darauf zu achten, welche Anmerkungen die Benutzer machen und Beschimpfungen etc. so rasch wie möglich zu unterdrücken. Jurisprudenz verlangt manchmal sehr hohe Ansprüche an die Reaktionszeiten nach dem Erscheinen der Stellungnahmen auf der Website.

Von diesem Zeitpunkt an können Warnungen bereits bedrohlich sein. Wie kann ich im Falle einer Verwarnung vorgehen? Zum Schutz vor Warnungen sollten Sie keine Rechte verletzen. Es gibt keine allgemeinen Anweisungen zur Vermeidung von Warnungen. Meistens werden Sie erst dann auf einen möglichen Gesetzesverstoß hingewiesen, wenn Sie die Warnung aus Ihrer Mailbox ziehen oder in Ihrer Mailbox finden.

Eine Abmahnung, die nur per E-Mail verschickt wird, ist ebenfalls rechtlich wirksam. Auch wenn der Sachverhalt klar ist, können die erfahrenen Rechtsanwälte die Kosten der Abmahnung vereinbaren und den Umfang der Unterlassungsansprüche eingrenzen. Die Rechtsschutzversicherung bietet in diesen FÃ?llen keinen Versicherungsschutz, da die Honorare fÃ?r die Abmahnung in der Regel nicht gedeckt sind. Der Text wurde in Kooperation mit Clicksafe im Zuge der Reihe "Rechtsfragen im Internet" erstellt.

Clicksafe is an initiatives within the framework of the "Safer internet Programme" of the European EU, supported by the landzentrale für medien und kommunikationen Rheinland-Pfalz and the landanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

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