Nötigung Strafrecht

Zwangsstrafrecht

Das objektive Element der Nötigung besteht aus den Komponenten Nötigung (mit Gewalt). Aber wo beginnt eine solche Biegung nach dem Strafgesetzbuch (StGB)? Der Zwang, Betäubungsmittel freizusetzen, kann eine kriminelle (räuberische) Erpressung darstellen. Als Faustregel gilt: Zwang zur Unterlassung, wenn das Opfer nicht tut, was es will; Zwang zur Toleranz, wenn das Opfer akzeptiert, was es nicht will.

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