Youtube Musik Downloaden Legal

Download Youtube Musik Legal

Benutzer können die Musiktitel problemlos auf YouTube herunterladen. Seitdem es das Internet gibt, bietet es Musik- und Filmdateien an. Hallo, kurze Frage ist das Herunterladen von Musik von Youtube legal, youtube hat etwas dagegen oder schließt es in ihrer agbs. legal ist, dass Sie Youtube-Videos herunterladen und ja, es ist legal. empfohlen, das Video von YouTube auf die Musik-Track zu konvertieren.

Können Musikvideos legal von YouTube runtergeladen werden?

YouTube! Einer der grössten, wenn nicht sogar der grössten Internetportale für Video on Demand. Diese werden von den Usern auf die genannte Platform geladen und damit für jeden (auch für den unregistrierten User) verfügbar gemacht. Es kann nur der Audio-Teil abgespeichert werden, was besonders bei einem Musikvideo wichtig ist. Wichtig ist zu prüfen, ob das Ablegen des Audio-Teils von auf YouTube befindlichen Videoclips erlaubt ist.

Ist die Tonspur der Filme überhaupt kopiergeschützt? Gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz sind Musikwerke durch das Urheberrechtsgesetz geschÃ?tzt. Die YouTube-Plattform bietet nun sowohl Titel von Künstlern von internationalem Rang als auch Songs, die ein angeblich unbekanntes Mitglied selbst erstellt und veröffentlicht hat. Ist dies eine Einzelkomposition und wird die geringe Schwelle der Belanglosigkeit erreicht (sog. Kleingeldschutz ), ist das Kunstwerk (Urheberrecht) geschÃ?tzt.

Daher ist die gestalterische Aussagekraft des Musikstücks für die Bewertung seiner Schützbarkeit nicht von Belang. Es ist daher zu beachten, dass das musikalische Schaffen kein Meisterstück der Klassik sein muss, um (urheberrechtlich) abgesichert zu sein. Da die Tonspur des Video, das gesicherte Musikwerk, mit Hilfe von Programmen permanent auf der Harddisk abgespeichert wird, gibt es eine Wiedergabe, die prinzipiell nur dem Autor zur Verfügung steht (§§ 15 und 16 UrhG).

Kann ich jetzt YouTube-Videos in MP3 umwandeln und sichern? Entscheidend ist nun, ob diese Aufbewahrung durch das Urheberrecht zu rechtfertigen ist. Weil für eine Ausnahmeregelung nach 44a Urheberrechtsgesetz, die eine temporäre Duplizierung vorsieht, aufgrund der langen Aufbewahrungsdauer der Musikdateien kein Platz ist. Darüber hinaus darf die Reproduktion nur für private Zwecke verwendet werden, d.h. weder direkt noch indirekt zu Gewinnzwecken.

Exemplare für Familie, Freunde und Bekannte gelten als private Nutzung. Laut eines Urteils des BGH vom 24. 6. 1993 (Az.: I ZR 148/91) kann jedoch nicht mehr von einer Privatnutzung die Rede sein, wenn die Exemplare - zumindest auch - für gewerbliche Nutzung gemacht werden. Im Grunde wandelt der User die Musik der YouTube-Videos nur für sich selbst um, ohne jeglichen kommerziellen Verwendungszweck, d. h. um die Musik online hören zu können.

Kontroverseste Bedingung für die Zulassung einer privaten Vervielfältigung ist, dass das Original (das YouTube-Video) nicht in offenkundig rechtswidriger Weise produziert oder der Öffentlichkeit in offenkundig rechtswidriger Weise zur Verfügung gestellt wurde. Eine nach § 53 Abs. 1 Satz 1 HGB zulässige Abschrift ist daher prinzipiell immer zu erwarten. Allerdings können YouTube-Videos natürlich illegal der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Weil die Veröffentlichung aufgrund des grundsätzlichen Genehmigungsbedarfs des Rechteinhabers (vgl. nur 52 Abs. 3 UrhG) nach dem deutschen Recht wahrscheinlich unzulässig ist, wenn der Rechteinhaber das Online-Angebot nicht vertragsgemäß zugelassen hat. Beim YouTube-Video kann dies jedoch nicht völlig auszuschließen sein, da viele Musikdolmetscher die Bühne zu ihrem eigenen Vorteil (z.B. für Werbung) benutzen und eigene Videoclips einspielen.

Ebenso kann nicht erwartet werden, dass der einzelne Benutzer alle aktuellen Lizenzvereinbarungen zwischen YouTube und den jeweiligen Urheberrechtsgesellschaften kennt oder diese gegebenenfalls überprüft. Das unbefugte Löschen von öffentlichen Filmen kann nur von YouTube durchgeführt werden. Es muss aber noch etwas anderes zutreffen, wenn z.B. der auf YouTube veröffentlichte Song bereits vor seiner Freigabe aufgeladen wurde.

Einzelne Kopien dürfen für den Privatgebrauch angefertigt werden. Durch die Umwandlung des YouTube-Videotracks in eine MP3-Datei wird das kopiergeschützte Material auf der Harddisk abgelegt. Die Aufnahme von (Musik-)Videos, die im TV ausgestrahlt werden, oder die Aufnahme der Musik im (Internet-)Radio ist generell für den Privatgebrauch erlaubt. Es gibt keinen praktischen Unterschied zur "YouTube-Version".

Juristisch konnte sie sogar nur an der Eigenschaft der Submission versagen, die offenbar unrechtmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurde. Allerdings kann die offenkundige Illegalität dieser Filme nicht wirklich überzeugend sein. Eine Umwandlung und Archivierung der Tonspuren eines YouTube-Videos ist daher - mangels gegenteiliger Entscheidungen oder einer Rechtslage - prinzipiell zulässig.

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