Urheberrechtlich

Copyright

Das Urheberrecht und was das Urheberrechtsgesetz URG nicht schützt (kein Begriffsschutz und kein Ideenschutz). Schulurheberrechte - was Lehrer beachten müssen. Die Urheberin kann einer anderen Person das Recht zur Nutzung des Werkes einräumen. Diese Verarbeitung erfolgt nach deutschem und österreichischem Urheberrecht.

Welche Inhalte sind urheberrechtlich geschÃ?tzt?

Alle von Menschen mit einem bestimmten Schöpfungsgrad erstellten Resultate sind urheberrechtlich geschÃ?tzt. Dabei kann es sich um so verschiedene Arbeiten handeln wie Spracharbeiten (Romane, Lyrik, Brief, Fernsehsendungen, Spielregel, Anzeigen aussagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, DIN-Normen, Gebrauchsanweisungen), Kunstwerke (Malerei, Skulptur, Druckgrafik), Kunsthandwerk (Möbel, Leuchten, Modekreationen, Werbegrafiken, Websites), Computerspiele, Video-Spiele und Spielfilme.

Ab wann sind die Anforderungen an den Urheberschutz erfüllt? Die urheberrechtlich geschützten Arbeiten sind nach § 2 Abs. 2 UrhG personenbezogen. Rein unbeabsichtigte Ergebnisse, z.B. durch Bleiguss, Spritzer oder versehentlich vom Fotograf ausgelösten Fotos, sind daher mangels eines intellektuellen Entstehungsprozesses nicht urheberrechtlich geschÃ?tzt. Produkte von Geräten (Computer, Zeichen- oder Übersetzungscomputer, automatische Kompositionsmaschinen und Geräte mit Sound- oder kinetischen Effekten usw.) (Rechnung, Statistiken, Übersetzungen, Musikstücke) sind nur dann urheberrechtlich geschÃ?tzt, wenn ihre Gestalt noch auf einen geistiges Schaffen zurÃ?ckzufÃ?hren ist, d.h. wenn die Vorrichtung nur ein Hilfsmittel oder AusfÃ?hrungsmittel ist.

Außerdem muss das Erschaffene eine bestimmte Höhe haben. Aus diesem Grund muss der Autor etwas Eigenes erschaffen haben, das mehr beinhaltet als eine Dienstleistung, die in der Regel von jedem oder jeder anderen mit einer vergleichbaren Qualifikation und Talent erbringt wird. Angesichts der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten gibt es keine einheitliche und allgemeingültige Regelung, ob ein Design noch als handwerklich oder bereits als "eigenartig" zu betrachten ist.

Sie sind immer abgesichert, egal auf welcher Ebene der Schöpfung. Das Urheberrecht kennt nur die Bildqualität. Gewöhnliche Bilder oder Momentaufnahmen sind daher nur als "Fotos" abgesichert ( 72 UrhG), Bilder mit hinreichender Entstehungshöhe als "Fotoarbeiten" (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Der Unterschied ist z.B. in der Dauer der Schutzfrist relevant: Fotografien sind bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Autors und Fotografien nur bis zu 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung schützen.

Ab wann werden Copyrights erstellt und verfallen? Der urheberrechtliche Verwertungsschutz wird bei der Erstellung des Werks selbst erstellt. Daher ist es weder notwendig, sich zu registrieren noch anzugeben, dass ein urheberrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Für Fotos ( 72 UrhG) wird der Patentschutz jedoch bereits 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung gewährt.

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