Kündigungsfrist bei 450 Euro Job

Ankündigungsfrist bei 450 Euro Job

Die Mini-Job wird auch als Teilzeitjob oder 400-Euro-Job bezeichnet, seit dem 1. Januar 2013 auch als 450-Euro-Job. Wenn Sie in Teilzeit beschäftigt sind (Minijob), haben Sie genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitbeschäftigter. Ein maximales Monatsgehalt von 450 ? wird nicht überschritten.

Mit einem 450 ? Job haben Sie die gleiche gesetzliche Kündigungsfrist wie bei jeder anderen Beschäftigung. Das gilt für den Fall der Kündigung durch den Mitarbeiter.

450 Euro Minijob im Rahmen der Maßnahme ab 1. Jänner 2013

Ein Minijob, 450 Euro Job oder Teilzeitbeschäftigung ist ein Beschäftigungsverhältnis, in dem die Vergütung 450 Euro pro Kalendermonat nicht überschreitet.... Die Verdienstgrenze von 450 Euro ist seit dem 1. Jänner 2013 in Kraft, zuvor waren es 400 Euro. Ebenfalls eine wesentliche Neuerung zum Stichtag ist, dass seit dem Jahr 2013 Mini-Jobber der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Von dem allgemeinen Umlagesatz von 18,9 % für 2013 zahlt der Dienstgeber 15 %, der Beitrag für den Mini-Jobber ist die Abweichung von 3,9 %. Auf diese Weise erhält ein Mini-Jobber anteilig Beitragszeiten in der Pensionsversicherung und steigert seine Rentenanwartschaft. Der Mini-Jobber hat dadurch jedoch einen großen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Rentenversicherungsleistungen verloren.

Nach deutschem Recht sind Mini-Jobber als geringfügig Beschäftigte zu betrachten. Wie Vollzeitbeschäftigte haben sie in jedem Falle Anspruch auf den gesetzlichen Mindestaufenthalt von 24 Arbeitstagen für eine Sechs-Tage-Woche, ggf. noch mehr Tage, wenn das Unternehmen diesen in einem Kollektivvertrag verlängert hat. Die Vergütung aus einem Mini-Job ist zu versteuern.

In der Regel wird ein Mini-Job vom Auftraggeber mit einem Pauschalsatz von zwei Prozentpunkten besteuert. In der Regel zahlt der Auftraggeber den Umlagebeitrag. Bei Minijobbern ohne sozialversicherungspflichtigen Nebenjob ist dieses Verfahren sehr vorteilhaft. Für die Einkommensteuerklassen 1 (Alleinstehende), 2 (bestimmte allein erziehende Eltern mit Kindern) oder 3 und 4 (verheiratete Arbeitnehmer) ist keine Einkommensteuer bis zu 450 Euro zu zahlen.

Weil Mini-Jobber die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte haben, trifft dies auch auf den Entlassungsschutz zu. Es handelt sich um den allgemeinen Entlassungsschutz nach dem Kündigungsschutz-Gesetz (KSchG) und den speziellen Entlassungsschutz nach dem Maternerschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und dem Neunten SGB IX.

Der Kündigungsschutz besteht, wenn in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) im Unternehmen tätig sind und das Beschäftigungsverhältnis in diesem Unternehmen ohne Unterbrechung über einen Zeitraum von sechs Monaten gedauert hat. Im Falle einer befristeten Hilfe kann eine Labour Party (in der Regel die Arbeitgeberin ) einen kürzeren Zeitraum im Arbeitsvertrag vorgeben.

Wenn das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre dauert, gilt folgende Kündigungsfrist:

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