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Krankschreibung Rückwirkend
Rückwirkend KrankenstandKann man rückwirkend drei Tage krank sein?
Die AU-Richtlinien erlauben einen rückwirkenden Krankenstand von höchstens drei Tagen: Auch an Feiertagen und Samstagen? Eine Hausärztin fragt: In dem MT-Artikel "Böse Folgen beim salopper Attest-Ausstellung" (Nr. 16/12) steht: "Nach den Richtlinien der AU darf ein rückwirkender Krankenstand nur in begründeten Fällen für höchstens drei Tage genommen werden". Eine Rückdatierung kann meines Erachtens jedoch nur in Einzelfällen für höchstens zwei Tage vorgenommen werden.
Die Henriette Marcus Rechtsanwältin und die Fachanwältin für Medizinrecht in Frankfurt am Main: "An der rechtlichen Situation bezüglich der außergewöhnlich retrospektiven Ausgabe von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen hat sich seit Oktober 2006 nichts verändert. Darin heißt es:".... nach den Richtlinien für Arbeitsunfähigkeit darf ein rückwirkender Krankenstand nur in Ausnahmefällen für höchstens drei Tage gewährt werden". Ein Teil des Textes entfällt, mit dem absoluten Vollständigkeitsanspruch sollte er lauten: ".... darf nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Überprüfung in der Regel bis zu zwei Tagen, höchstens drei Tage (einschließlich Feiertage und Samstage)....
Artikel 5 Absatz 3 der AU-Richtlinie des Gemischten Bundesausschusses, letztmals geändert am 18. Oktober 2006, besagt: "Arbeitsunfähigkeit darf prinzipiell nicht für einen Zeitraum vor der ersten ärztlichen Behandlung nachweisen. Ein Rückdatieren des Arbeitsunfähigkeitsbeginns auf einen Tag vor Beginn der Behandlung sowie eine nachträgliche Bestätigung der weiteren Erwerbsunfähigkeit ist nur in Ausnahmefällen und nur nach sorgfältiger Überprüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig".
Der Wortlaut "normalerweise" besagt, dass in gerechtfertigten Sonderfällen mehr als zwei Tage nachträglich beglaubigt werden können. Im Ausnahmefall behandeln einige KVs rückwirkend gültige AU-Zertifikate für höchstens drei Tage (z.B. auch Feiertage und Samstag, wenn es sich um Werktage für bestimmte Arbeitsgruppen handelt) als erlaubt.
Rückwirkende Exhibition of a unfähigkeitsÂ
Eine Ärztin, die rückwirkend und rückwirkend herausgibt, verstößt gegen die Standesregeln. Das hat das Amtsgericht Freiburg beschlossen. Die Ärztin hatte bei ihrem Patient, der in der Arztpraxis in einem völlig aufgelösten Zustand aufgetreten war, weil ihr Auftraggeber es ohne Vorankündigung wollte kündigen, kündigen eine Psychovegetative Entschädigung und eine für eine zweiwöchige Zeitvergütung ausgestellt.
Die Ärztin wollte damit - wie sie selbst einräumt - vermeiden, dass ihr Pflegebedürftiger aufgrund der aus ihrer Sicht von unbegründeten ohne Vorankündigung unbegründeten Lohnausfälle Lohnausfälle Lohnausfälle Nach Ansicht des Gerichtes konnte der Doktor den Gesundheitszustand des Kranken nicht nachvollziehen. Selbst wenn es durchaus zutrifft, dass der Betroffene bereits bei Eingang von Kündigung in eine seelische Dekompensierung gekommen war, konnte keine sofortige Diagnosestellung erfolgen, da der Betroffene zwei Wochen in die Behandlung von ärztliche ging.