Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Forum Popcorn Time CautionPopcorn Time"-Warnungen - was ist das?
Popcorn Time"-Warnungen - was ist das? Derzeit gibt es immer mehr Meldungen über Warnungen der Münchner Kanzlei "Waldorf Frommer" wegen Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer von "Popcorn Time". "Popcorn-Zeit " ist eine Anwendung, die Sie im World Wide Web downloaden und auf Ihrem Computer installiert haben, um Videos und TV-Serien von Torrents zu streamen.
Anwalt Marc Hügel hat sich freundlich dazu entschlossen, diese Frage zu beantworten. Anwalt Marc Hügel ist einer der Aktionäre von "WALDORF FROMMER". AW3P: Hr. Hügel, sind die Berichte verwirrend oder können Sie uns versichern, dass Ihre Anwaltskanzlei vor Urheberrechtsverstößen durch Benutzer von "Popcorn Time" auf die Werke Ihrer Mandanten warnt?
Anwalt Marc Hügel: Beides ist wahr! Ja, es gibt Verwirrungen und ja, wir haben Benutzer vor "Popcorn Time" gewarnt. In der Reportage über "Popcorn Time" gibt es ein ganz krasses Missverständnis oder besseres Missverständnis. Sie können die Folien auch per Streaming konsumieren. Die Technik dahinter ist ganz normal für Sie.
Das heißt, jeder Benutzer von Popcorn Time ist wie jeder andere Kunde am P2P-Netzwerk beteiligt. Beim Herunterladen einer Videodatei - und hier geschieht nichts anderes - verteilt er diese per Hochladen an die Benutzer des normalen "P2P-Netzwerks". Dieses Hochladen erfolgt nicht nur für die Benutzer von "Popcorn Time", sondern steht allen Benutzern der Börse zur freien Nutzung zur Verfügung. 2.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass zur Zeit keine Untersuchung von "Streaming-Diensten" stattfindet. Es ist im Zusammenhang mit der Untersuchung überhaupt nicht erkennbar, dass es sich um bestimmte Anbieter der Dienstleistung "Popcorn Time" handele. Letztendlich ist dies ein ganz normaler "P2P-Fall". AW3P: Hr. Hügel, die Verwendung der Anwendung der Popcorn Time ist noch etwas verwirrend.
Sie wird auf der Website von "popcorntime. io", so buchstäblich: verbreitet: Popcorn Time strömt über Torrents und TV-Serien (....). Seit den " RedTube-Warnungen " und dem Gerichtsurteil des EuGH (Ref. C-360/13) ist das Streamen legal. Weshalb wird dieses Streamen dann von Ihrer Anwaltskanzlei (natürlich im Namen Ihrer Mandanten) bestraft?
Anwalt Marc Hügel: Wie bereits in der vorigen Frage erklärt, geht es bei den Briefen, die wir verschickt haben, nicht um Streaming. Kein Benutzer, der ein solches urheberrechtswidriges Leistungsangebot ("torrents per stream", freier Zugriff auf aktuelle Filme) verwendet, kann sich aus unserer Sicht auf Privilegien des Urheberrechtsgesetzes oder seine Unwissenheit berufen. 2.
Ich finde es schwierig zu verstehen, warum Anwälte jetzt verbreiten, dass die Anwender nicht wissen, welche Technik verwendet wird. Dabei ist es unerheblich, inwieweit dem Benutzer eines solchen Filesharing-Clients bewusst ist, dass das Herunterladen von Daten auch deren Veröffentlichung beinhaltet.
Ungeachtet der Tatsache, dass gewisse Forderungen nicht vom Verschulden abhängig sind, ist es für den Benutzer angemessen, sich über den Umfang seines Tuns zu unterrichten und gegebenenfalls Sicherheit zu erlangen. Auch auf der Webseite von "Popcorn Time" gibt es einen deutlichen Hinweis, dass " Torrents " durchströmt werden. Wie haben sich die Anwender das konkret vorstellen können?
In unserer alltäglichen Arbeit können wir feststellen, dass sich nur eine handhabbare Anzahl von Menschen auf den Einsatz von "Popcorn Time" bezieht. Von einer " Warnwelle " kann daher aus unserer Sicht nicht gesprochen werden, und im vorliegenden Fall ist auch nichts Neuartiges geschehen - weder aus technischer noch aus rechtlicher Perspektive. Allerdings hat man das Gefühl, dass einige Kolleginnen und Kollegen die fast unbändige Begeisterung über "Popcorn Time" als willkommene "Steigbügel" nutzen, um ihr eigenes "Google-Ranking" zu verbessern.
AW3P: Anwalt Marc Hügel, kurz gesagt, was ist der Unterscheid zwischen Streaming und Streaming via "popcorn time", was ist zulässig, was nicht? Anwalt Marc Hügel: Ich möchte noch einmal betonen: "Popcorn Time" ist keine "klassische" Streaming-Site. Sofern der für "Popcorn Time" eingesetzte Mandant es zulässt, die herunter geladenen Daten unmittelbar einzusehen, ist dies für die juristische Beurteilung vollkommen gegenstandslos.
Im Gegensatz zum "normalen" Streaming bietet "Popcorn Time" dem Benutzer einen eigenständigen Service im Sinn, ihn öffentlich zugänglich zu machen. Die rechtliche Beurteilung des "klassischen" Streamings muss anhand anderer Fakten erörtert werden. Vielleicht gerade so viel: Ob und in welchem Umfang beispielsweise die Benutzer von "kino. to" eine Copyright-Verletzung begehen, ist vom Obersten Gericht noch nicht klar.
Unabhängig von der Beurteilung des Urheberrechts sollte daher jeder Benutzer, der seine Hand zufriedenstellend in Unbefangenheit spült, sich darüber im klaren sein, wen und was er mit diesem Vorgehen untermauert. A. AW3P: Was rät Ihre Firma zum Empfang einer Warnung vor Urheberrechtsverletzungen durch den Einsatz von "Popcorn Time". Anwalt Marc Hügel: Ob man von unseren Mandanten oder von anderen Rechtsinhabern gewarnt wird: "Den eigenen Verstand in den Sand setzen " ist nie die passende Lösung.
Am besten einen Anwalt, der sich auf das Thema des Urheberrechts konzentriert und sich mit der jeweiligen Sachlage und der Person ausführlich auseinandersetzt.