Unentschuldigtes Fehlen Gehaltskürzung

Fehlende Lohnkürzungen ohne Entschuldigung

Er ist unentschuldigt abwesend, geht früher oder später zur Arbeit. Wenn dieser nicht beim Chef eintrifft, gilt der Auszubildende als unentschuldigt. Der Urlaubsanspruch konnte durch unentschuldigtes Fernbleiben nicht erfüllt werden. Besondere Bestimmungen für Gehaltskürzungen aufgrund eines Beschreibungsverfahrens.

Lohnkürzungen (Arbeitsrecht)

Meine sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, ich habe meinen derzeitigen Arbeitsvertrag zum 31. Dezember 2004 beendet und meinen unmittelbaren Betreuer noch am gleichen Tag per Telefon informiert. In diesem Interview äußerte er mit unmittelbarer Wirksamkeit eine Beurlaubung (von der Tätigkeit mit Weiterzahlung der mir zustehenden Bezüge ), die meine Anerkennung erfuhr.

Pünktlich eine weitere Handelswoche später habe ich per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung erhalten: Sehr geehrter Kollege [MyName], am 15. November 2004 haben Sie das Anstellungsverhältnis mit dem[Firmennamen] fristgerecht zum 31. Dezember 2004 beendet. Seit dem 17.11.2004 sind Sie zu unserer Überraschung entschuldigt von Ihrem Arbeitsort abwesend. Bitte nehmen Sie Ihre Arbeiten an Ihrem[NameResort] sofort wieder auf.

Ansonsten möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Sie für die unentschuldete Zeit nicht entschädigen werden. Nachdem ich diesen Brief erhalten hatte, nahm ich die Tätigkeit an meinem Arbeitsplatz wieder auf. Die Schäden, die mir durch die Gehaltskürzung entstanden sind, belaufen sich auf ca. 500 Euro brutto. Ich habe zu meiner Entlastung auch folgenden eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung versandt, dessen Inhalte der Realität entsprechen: Sehr geehrter Kollege [NameGeschäftsführer], am 15. November 2004 habe ich meinen Vorgesetzen, Herrn[NameManager], per Telefon über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert.

Ich habe keine Einwände gegen eine Ausnahmeregelung und er habe mich mit unverzüglicher Kraft freigestellt. Ich habe am 16. November 2004 die Personalreferentin, Frau[NameMitarbeiterPersonal], über die telefonische Beurlaubung unterrichtete. Bedauerlicherweise ist Herr[nameCEO] nicht befugt, in der Stellungnahme von Herrn[nameManager] eine Ausnahme zu machen, und Herr[nameCEO] hat daher seine Äußerung in der Folge verhältnismäßig gemacht.

Eine vollständige Reduzierung der Mehrarbeit ist nicht mehr möglich, da ich das Haus zum 31. Dezember 2004 scheidet. Inwiefern will die Firma[Firmenname] diese Mehrarbeit vergütet haben? Frage: - Ist das Untenehmen angesichts der oben beschriebenen Situation zur Lohnkürzung ermächtigt? Sie bekommen für Ihre Arbeit ein Honorar von AT-BruttodM[ X.XXX,-] pro Monat.

Der Lohn wird 12 Mal im Jahr ausgezahlt und umfasst das Feriengeld, das Weihnachtgeld und den Beitrag des Arbeitgebers zur Investition. Die Arbeitgeberin hat das Recht, einen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Resturlaubs und der Weiterzahlung des ihm zustehenden Entgelts zu jedem Zeitpunkt, vor allem nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, von der Beschäftigung auszunehmen. Lieber Rat suchender Mensch, Ihr Chef kann Ihnen nur dann effektiv eine Befreiung gewähren, wenn er über die entsprechenden Befugnisse verfügen kann.

Eine unbefugte Handlung Ihres Chefs geht in diesem Fall nicht zu Ihren Kosten. Guten Tag Mr. Lauer, wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten? Liebe Ratsuchende, diese Fragen können auf diese Weise nicht beantwortet werden.

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