Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unentschuldigtes Fehlen Lohnkürzung
Fehlende Lohnkürzungen ohne Entschuldigungunentschuldigtes Fernbleiben; Abmahnung.
Lohnabzüge - Information und Beratung
Wir erhalten oft Anfragen von hilflosen Arbeitnehmern: Der Auftraggeber hat für - angebliche - Widerklagen einen Lohnabzug vorgebracht. Eine sehr unangenehme Angelegenheit für den Mitarbeiter. Die Arbeitgeberin hat den größeren Einfluss und der Mitarbeiter muss verklagen. Viele Mitarbeiter in einem existierenden Beschäftigungsverhältnis zögern jedoch. Die rechtliche Lage ist klar: Der Unternehmer darf nur in ganz konkreten Einzelfällen Gehaltskürzungen durchsetzen.
Wenn Sie als Mitarbeiter beispielsweise entschuldigt abwesend sind, kann der Dienstgeber das Gehalt für diesen Zeitraum vorenthalten. Danach muss der zurückbehaltene Arbeitslohn nachbezahlt werden. Lohnminderungen aufgrund von Widerklagen des Auftraggebers sind nur im Umfang der Pfändungsbefreiung möglich. Weil der Lebensunterhalt der meisten Beschäftigten der Lebensunterhalt ist, muss das Mindesteinkommen in jedem Falle aufrechterhalten werden.
Hierauf hat der Auftraggeber keinen Einfluß. Möchten Sie als Mitarbeiter wissen, ob Ihr Gehalt zu Recht reduziert wurde? Ob Sie als Unternehmer Anspruch auf eine Lohnkürzung haben?
Dr. Auszubildender
Ein unentschuldigtes Fernbleiben - ob in der Schule oder im Unternehmen - ist eine schwere Verletzung der Pflicht und kann im Falle einer Wiederholung auch zu einer ausserordentlichen Auflösung durch den Auftraggeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist des Arbeitgebers führen. 2. Neben der Tatsache, dass Ihr Dienstgeber Sie vorerst für die nicht entschuldigten Abwesenheitstage mahnen könnte, hat er das Recht, Ihre Bezüge für die Tage, an denen Sie sich nicht ordentlich krank gemeldet haben, proportional zu reduzieren (§ 7 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes).
Falls Sie eine ausführlichere Beratung oder juristische Hilfe benötigen, können Sie sich an Ihre örtliche Vereinigung wenden. Bitte kontaktieren Sie uns. Sie sollten so schnell wie möglich wieder an die Arbeit gehen oder krank werden! Das war ein Dienst deiner Vereinigung! Mit freundlichen Grüßen, P.S. Bitte empfehlen Sie unseren Dienst!
Dr. Auszubildender
Hallo, ich bin in meinem dritten Ausbildungsjahr als Oberflächenveredler und möchte wissen, wann der Arbeitgeber das Recht hat, einen Teil der Ausbildungsbeihilfe oder die ganze Ausbildungsbeihilfe auszusetzen. Meine Kollegin hat etwa 12 unentschuldete Abwesenheitstage und ich habe das ganze Jahr über 6 zusammen. Die Ausbildungsbeihilfe war für mich nur eine feste Pauschale, aber mein Vorgesetzter hielt die halbe Beihilfe ohne Voranmeldung ein.
Mich interessiert vor allem nicht, ob ich mit dem Arbeitgeber noch größere Schwierigkeiten bekomme, sondern nur, ob es legal ist, den tatsächlich gezahlten pauschalen Ausbildungszuschuss zu verweigern.