Kündigungsschutz bei Krankheit

Schutz vor Kündigung im Krankheitsfall

Eine Legende, sagt Arbeitsrechtler Alexander Birkhahn. Sind Kündigungen im Krankheitsfall zulässig? Wie sieht der Krankenstand aus? Bei einer Kündigung schützt das Gesetz den Arbeitnehmer während der verbleibenden Kündigungsfrist. Kündigung wegen Krankheit ist die wichtigste Teilmenge einer personenbezogenen Kündigung.

Kündigungsschutz im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter hat bis zum Ende des Kalendermonats, in dem der Tag der Erwerbsunfähigkeit für einen Bezugszeitraum von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten liegt, Anrecht auf die volle Auszahlung der im Anstellungsvertrag genannten Löhne und sonstigen Vergünstigungen. Zur Bestimmung der Gehaltshöhe, die der Dienstgeber dem Mitarbeiter zu zahlen hat, der während der Zeit der "vollen Lohnfortzahlung" arbeitsunfähig ist, muss unterschieden werden zwischen (1) dem Mitarbeiter, der zum Zeitpunkt der Erkrankung seinen Dienstplan hatte, und (2) dem Mitarbeiter, der keinen hatte.

Hat der kranke Arbeiter seinen Arbeitszeitplan zumindest bis zum Ende des Kalenders seiner Erwerbsunfähigkeit, so gilt als vollständige Zahlung seines Gehalts und der sonstigen im Beschäftigungsvertrag genannten Vergünstigungen das Grundlohn für den betreffenden Monat zuzüglich aller Beiträge und aller Vergütungen und Aufschläge, die dem Arbeiter zustehen würden, wenn er nach seinem für die Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit vorgesehenen Arbeitszeitplan hätte arbeiten müssen.

Hat der kranke Arbeiter seinen Arbeitszeitplan bis zum Ende des Monats der Erwerbsunfähigkeit nicht erhalten, so gilt als vollständige Auszahlung seines Gehalts und anderer im Beschäftigungsvertrag festgelegter Vergünstigungen ein Tageslohn, der seinem durchschnittlichen Tageslohn während der sechs dem Tag des Ausbruchs der Krankheit vorangehenden Kalendermonate entspricht.

Bei Mitarbeitern, deren Entgelt von ihrem Einkommen oder ihrer Arbeit abhängt oder als Prozentsatz des Umsatzes berechnet wird oder Fluktuationen unterworfen ist, ist das durchschnittliche Gehalt der letzten zwölf Monaten die Grundlage für die Berechnung der zu leistenden Tagesvergütung. Übt der Mitarbeiter seine Erwerbstätigkeit bei seinem Dienstgeber für weniger als sechs oder zwölf Monate aus, wird der Bezugszeitraum für die Ermittlung des Mittelwerts auf die tatsächliche Dienstzeit verkürzt.

Sind in den sechs oder zwölf Monaten vor Beginn der Erkrankung Urlaubszeiten, Krankheit stage, kurzzeitige Arbeit, wetterbedingte Erwerbslosigkeit, Abwesenheit von der Arbeit oder technische Erwerbslosigkeit enthalten, so werden diese Zulagen bei der Bemessung des Krankengelds mitberücksichtigt. Er errechnet sich durch Multiplikation des Bruttolohnes pro Arbeitsstunde, der sich aus der Quote des Monatsbruttolohnes durch 173 Std. oder durch die im Tarifvertrag oder Anstellungsvertrag angegebene Normalstundenzahl pro Monat durch die Tagesarbeitszeit errechnet.

Daraus resultiert folgende Berechnungsformel für den durchschnittlichen Tageslohn: Sind während des Berechnungszeitraums für Leistungen bei Krankheit oder während der Krankheit Zuschläge aus dem Recht, dem Kollektivvertrag oder dem Einzelarbeitsvertrag fällig, müssen diese monatlich bei der Ermittlung des Krankengelds herangezogen werden. Unregelmässige Nebenleistungen, Zuschüsse und Bilanzprämien, arbeitsbedingte Lohnnebenkosten und Mehrarbeit werden bei der Bemessung des Krankheitsgeldes nicht mitberücksichtigt.

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