Bilder die man Verwenden darf

Zugelassene Bilder

Das Bildmaterial stammt aus einer Fotocommunity, die ihre Bilder bei Pics. für schöne Fotos zur Verfügung stellt, die man legal für alles Mögliche verwenden darf. Dies bedeutet, dass das Bild nicht nur auf dem Printprodukt gefunden werden kann, z.B. bei der Google-Bildsuche millionenfach, sondern einfach übernommen werden kann.

Die Google-Bildsuche - Bilder legal auf Ihrer Website verwenden

Auf Bilder, Filme und Bilder kann heute keine Website im Netz mehr verzichten. Google Image Search zieht viele Benutzer an, Graphiken rasch und unkompliziert zu nutzen. Um die Verwendung der Bilder aus Urheberrechtssicht sicher zu stellen, sollten sich die Betreiber vorab über die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen unterrichten. Alle Bilder sind durch das Urheberrecht geschÃ?tzt?

Kann ich meine eigenen Bilder verwenden? Kann ich Bilder aus der Google Bildsuche verwenden? Wofür steht die fortgeschrittene Google Bildsuche? Vorsichtsmaßnahmen bei der Google Bildsuche? Ist das Bildmaterial durch Copyright gesichert? Die analogen Bilder sind stets durch Copyright geschÃ?tzt. Digitalfotos sind in der Regel auch als "fotografische Arbeiten, auch solche, die in ähnlicher Weise wie fotografische Arbeiten entstanden sind" nach 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz oder mindestens als reine fotografische Arbeiten nach 72 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz zu schützen.

Gleichgültig, woher diese Bilder kommen: Aus anderen Websites, aus Bilddatenbanken oder aus der Google-Bildsuche. Der Schutz des Urheberrechts kann jedoch für einfache Graphiken in Frage gestellt werden, besonders für solche, die nur aus einem Logo ohne Grafikelement bestehen. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Urheberschutz für Graphiken, Logos, Bilder und Fotos im Netz liegt.

Wenn Sie die Bilder für Ihren eigenen Internet-Auftritt kreiert haben, ist die Verwendung durch Sie in der Regel problemlos. Der Autor hat als Ersteller des Fotos das Recht gemäß 12 Urheberrechtsgesetz zu entscheiden, ob und wie er sein Foto publiziert. Der Fotograf/Autor hat gemäß 15 Urheberrechtsgesetz auch das alleinige Recht, das Kunstwerk in physischer und nicht-physischer Weise zu nutzen.

Dazu gehört auch das Recht, das Bild gemäß 19a Umsatzsteuergesetz öffentlich zugänglich zu machen, d.h. jede Publikation des Bilds im Intranet. Die Publikation selbsterstellter Bilder kann nur dann schwierig werden, wenn Menschen auf den entsprechenden Fotos wiedergegeben werden. Kann ich Bilder aus der Google Bildsuche für meine Startseite verwenden?

Pages wie Google Image Search enthalten unzählige Bilder zu jedem Themenbereich. Bei Seitenbetreibern und Webdesignern taucht immer wieder die Frage auf, ob Bilder aus der Google Bildsuche für die eigene Website übernommen und genutzt werden dürfen. Das Copyright bezieht sich auch auf Bilder, die mit der Google Bildsuche gesucht werden: Die Möglichkeit, ein Foto mit der Google Bildsuche zu suchen, heißt nicht, dass Sie diese Bilder lediglich vervielfältigen und auf Ihrer Website veröffentlichen dürfen.

Zu diesem Zweck muss der Autor bzw. der entsprechende Nutzer der Bilder auch die freie Verwendung gestattet haben. Der Umstand, dass eine Google-Bildsuchseite die Suche und Darstellung der Bilder dort nicht untersagt, bedeutet jedoch nicht, dass der Autor allen Betreibern der Website die unentgeltliche Verwendung der Bilder gestatten möchte.

Es ist nicht gestattet, Bilder aus der Bildersuche oder vergleichbaren Diensten zu vervielfältigen und zu verwenden. Wofür steht die fortgeschrittene Bildsuche von Googles? Über die umfangreiche Google-Bildsuche unter http://www.google. haben Sie die Option, nach gewissen Lizenztypen oder Verwendungsrechten unter "Ergebnisse einschränken...." "Nutzungsrechte:" zu suchen.

Hier bietet Google die folgenden Möglichkeiten: Hierbei können Betreiber so wählen, dass die Autoren in diesen FÃ?llen auf gewisse Rechte (wie etwa das Recht, fÃ?r die Bildverwendung gezahlt zu werden) verzichten. Je nach Nutzungsart können diese Bilder dann kostenfrei auf Ihrer eigenen Website eingesetzt, für gewerbliche Zwecke eingesetzt und auch editiert und weitergegeben werden.

Nach deutschem Urheberrechtsgesetz ist die Nennung eines Urhebers immer zulässig. Diese Voraussetzung ist vollkommen gleichgültig, ob die Verwendung der Bilder kostenfrei oder kostspielig ist. Das bedeutet, dass Sie den Namen des Autors immer unmittelbar an das Foto anhängen sollten, auch bei Fotos, die aus der umfangreichen Google-Bildsuche kommen.

Vorsichtsmaßnahmen bei der Google Bildsuche? Falls Sie Bilder, die in der Google Bildsuche enthalten sind, entgegen den Nutzungsbedingungen oder der Lizenz auf Ihrer Website verwenden, werden Sie möglicherweise gewarnt. Zum Beispiel, wenn Sie ein Foto auf Ihrer Firmenseite verwenden, obwohl der Autor keine "kommerzielle Nutzung" gestattet hat. Inwiefern kann ich als Betreiber der Website die Suche nach meinen Bildern durch die Google Bildsuche unterdrücken?

Zahlreiche Photographen, Autoren und Website-Betreiber möchten nicht, dass Ihre Bilder in der Google Bildsuche erscheinen oder dass Ihre Bilder in der Google Bildsuche blockiert werden. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist, die Bilder auf dem Datenserver in einem separaten Ordner zu erstellen, z.B.: /pictures/. Dieser Ordner kann dann in der robots.txt für Google Bots gesperrt werden.

Zusätzlich zu den kostenfreien Bilddiensten haben sich zahlreiche kommerzielle Bildportale herausgebildet, die die Verwendung von Bildmaterial unter gewissen Voraussetzungen erlauben. Exemplarisch werden kurz die beiden Internetportale Pixelio, Photolia, iPhone, iStockphoto and Gottyimages dargestellt, die sich je nach Bildqualität und -preis sowohl an den normalen Betreiber als auch an "professionelle Nutzer" wie z.B. Online-Magazine adressieren.

Mit dem Service von Photolia können Sie nach der kostenlosen Anmeldung über sogenannte "Credits" einkaufen. Zusätzlich kann eine "Erweiterte Lizenz" gekauft werden, mit der Sie die Bilder in beliebiger Weise wiederverkauft haben. In der amerikanischen Bilddatenbank ist ein sehr großes Bildarchiv mit lizenzgebührenfreiem Material vorhanden.

Der Benutzer erhält auch hier Gutschriften für den Bilddownload. Das Besondere an den Einzelbildern ist, dass sie auch Bilder von Brands wie z. B. Google, Tweets und Google enthalten, die im Redaktionsumfeld verwendet werden können. Das Angebot an Profi-Bildern gliedert sich in lizenzkostenfreie und lizenzverwaltete Bilder.

Die lizenzfreien Bilder können mehrmals und für mehrere Websites genutzt werden. Die Preise für ein Bild hängen von der Dateigrösse und der Zahl der Benutzer ab. Lizenzierte Bilder dagegen werden nur mit Einschränkungen in Bezug auf Grösse, Anordnung, Nutzungsdauer und geographische Verbreitung lizensiert, bei denen der Kunde den beabsichtigten Einsatz des Bilds angeben muss.

Bei Pixelio handelt es sich um eine Bilderdatenbank, die es Ihnen ermöglicht, die auf der Website geladenen Bilder für "redaktionelle Zwecke" gemäß den Lizenzbestimmungen kostenfrei zu verwenden. Die Bildqualität der dort dargestellten Bilder läßt jedoch oft zu wünschen übrig. Vorraussetzung für die Verwendung ist, dass ein Verweis auf Pixelio und den Photographen eingestellt ist.

Eine Bearbeitung der Bilder ist nicht gestattet. Besonders auf Bildportalen wie z. B. im Bereich Bilder finden sich oft Bilder, die unter einer so genannten Kreativ Commons-Lizenz lizenziert sind. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber der Google Bildsuche, bei der diese Funktionalität nur über die Suchmöglichkeiten einstellbar ist. Mit der Lizenzvereinbarung für Kreativ-Commons kann der Autor seine Bilder unter gewissen Voraussetzungen zur freien Verwendung bereitstellen.

Woher weiß ich, welche Bilder ich auf der Website von flirren kann? Im Beispiel sind wir auf der Suche nach Bildern über das ZDF. Es ist jedoch noch nicht geklärt, welche Bilder Sie kostenlos verwenden können. Jetzt sind die entsprechenden Felder freigeschaltet und Sie werden alle Bilder angezeigt, die Sie für kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.

Wenn Sie ein Foto verwenden, sollten Sie eine Referenz in dieses einfügen. Quelle: Bildautor, Der zweite Teil des Artikels behandelt die Fragestellung, wann Sie Logos von Facebook, YouTube und anderen Firmen auf Ihrer Website verwenden dürfen:

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