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Krankmeldung im Urlaub Arbeitsrecht
Meldung von Krankheitsfällen ArbeitsrechtIm Urlaub krank: Wie man sich richtig benimmt
Du hast dich schon lange auf deinen Urlaub gewartet, aber dann kommt das Schlechteste, was in deinem Urlaub geschehen kann. Es wird ihnen schlecht oder sie haben sogar einen Zwischenfall. Es gibt ein paar Sachen, die Sie bedenken sollten, damit Sie nicht zusätzlich zu Ihrem verdorbenen Urlaub noch in Schwierigkeiten mit Ihrem Auftraggeber geraten. Erkranken Sie während eines bereits beantragte oder genommenen Urlaubes, werden die Tage der Erwerbsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. 3.
Der Schwerpunkt der Arbeit sind " Tage der Erwerbsunfähigkeit ". Eigentlich müssen sie arbeitsunfähig und nicht "nur" erkrankt sein. Sie sollten sich vergewissern, dass Ihre Erwerbsunfähigkeit auch wirklich aus dem Attest des behandelnden Arztes erwächst. Für Arztbescheinigungen von Nicht-EU-Ländern genügt für diesen Beleg in der Regel ein informelles Zertifikat, das nicht zwischen Erwerbsunfähigkeit und Erkrankung differenziert (BAG, Entscheidung vom 01.10.1997, Az.: 5 AZR 499/96).
Allerdings muss Ihr Dienstgeber in der Regel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Medizinern aus EU-Ländern einholen. Ihre Arbeitgeberin hat Ihren Urlaubsantrag vor der Krankheit zurückgewiesen. Falls Sie während Ihres Urlaubes im Urlaub im Ausland krank werden, teilen Sie Ihrem Auftraggeber so bald wie möglich (in der Regel per Telefax vom Hotel) folgende Angaben mit: Falls erforderlich, Voranmeldung.
Der Dienstgeber hat die Informationskosten zu übernehmen, 5 Abs. 2 S. 2 S. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Wer den Auftraggeber nicht informiert, riskiert eine Verwarnung. Sie können auch einen Zeitzeugen hinzuziehen, der die Informationen des Arbeitgebers nachweisen kann. Natürlich sollte dies kein Angestellter des Ferienhotels sein, sondern jemand, der wirklich als Zeugin hinzugezogen werden kann, z.B. ein Familienangehöriger oder ein Hotel-Gast, der aus dem gleichen Land wie Sie kommt.
Im Gegensatz zur Ansicht vieler Mitarbeiter wird der Urlaub nicht nur um die Tage der Erkrankung verlängert. Stattdessen haben Sie nur ein Recht auf Ihren Auftraggeber, Ihnen diese Tage später wieder als Urlaub zu gewähren. Deshalb müssen sie am ersten Werktag nach dem Urlaub wieder an die Arbeit zurück. Sollte die Erwerbsunfähigkeit nach dem Ende des Urlaubes andauern, müssen Sie natürlich nicht kommen, sondern Ihren Dienstgeber frühzeitig benachrichtigen und gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.