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Zertifizierung 9001
Bescheinigung 9001Zertifizierung nach ISO 9001
DIN EN ISO 9001 ist eine aus der gesamten Reihe der DIN EN ISO 9000 ff. stammende DIN EN ISO 9001 sie ist eine global anerkannte Richtlinie, die die Voraussetzungen für ein effektives betriebliches Qualtätsmanagement vorgibt. Die ISO 9001 gibt nur einen gewissen Handlungsrahmen vor, die Vorgaben werden von jedem einzelnen Betrieb je nach Industriezweig und Schwerpunkt seiner Tätigkeit einzeln umsetzbar.
Profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihre Kompetenz mit einem geeigneten Zeugnis nachzuweisen. Wir unterstützen Ihr zertifiziertes Qualitätsmanagement während des ganzen Zertifizierungsprozesses nach ISO 9001. Unsere Mitarbeiter und Experten sind von der Erstellung des Angebots bis zur Ausstellung des Zertifikats für Sie da. Offerte: Auf Basis eines einheitlichen Fragebogens erarbeiten wir ein persönliches und freibleibendes Auftragsangebot zur Zertifizierung nach ISO 9001, in dem der Zertifizierungsaufwand und die Zertifizierungsbedingungen dargestellt sind.
Antrag auf Zertifizierung: Nach Rückgabe des unterschriebenen Vertragsangebots bekommen Sie die Zugriffsdaten zum Kunden-Download. Mit dem Service Center können Sie Ihre Zertifizierung ganz einfach im Internet anfordern und Niederlassungen und Benutzer managen. Sie sollten den Antrag auf Zertifizierung ca. 4-6 Monate vor dem vorgesehenen Prüfungstermin an uns senden. Sie können Ihre QM-Dokumentation im Service-Center hochladen.
Der Prüfer prüft anhand eines Inspektionsplans Ihr Betrieb und ggf. die zugehörigen Räumlichkeiten und erstellt eine Bilanz. Dokumentenprüfung: Nach Erhalt Ihres Zertifizierungsantrages und Ihrer QM-Unterlage überprüfen wir Ihre Dokumente auf ihre Zertifizierbarkeit. Audit-Planung: Zugleich wird von uns ein Auditoren mit Ihrem ISO 9001-Zertifizierungsverfahren beauftragt.
Die Auditoren prüfen Ihre QM-Dokumentation auf Normenkonformität und setzen sich mit Ihnen in Kontakt, um einen Audit-Termin zu vereinbaren und einen geeigneten Zeitrahmen aufzustellen. Zertifikationsaudit: Das Auditing gliedert sich in zwei Teilschritte. In einem Level 1-Audit überprüft der Prüfer die Zertifizierbarkeit Ihrer Einrichtung vor Ort. 2.
Wenn dies nicht möglich ist, wird das Auditing abgebrochen und die Zertifizierung abgelehnt. Wenn Sie die Abweichung korrigiert haben, wird das Auditing wiederaufgenommen. Wenn die Zertifizierbarkeit im Level 1-Audit nachgewiesen werden kann, werden im Level 2-Audit individuelle Auditgespräche nach dem vorher festgelegten Zeitplan durchgeführt und Unterlagen und Aufzeichnungen durchgesehen.
Prüfbericht: Nach dem ISO 9001-Audit bekommen Sie einen Prüfbericht, in dem Ihr Prüfer alle wichtigen Aspekte des Zertifizierungsprozesses auflistet. Auch hier werden Erkenntnisse und Verbesserungspotenziale erfasst, die Sie ggf. korrigieren müssen bevor das Zertifikat ausgestellt wird. Zertifizierungsstelle: Sind die Auditergebnisse positiv, werden der Prüfbericht und die Prüfungsunterlagen zur abschließenden Entscheidung an den Prüfungsausschuss übermittelt.
Der Zertifizierungsausschuss hat die Funktion, über die Gewährung oder Ablehnung der Zertifizierung, die Ausweitung oder Beschränkung des Geltungsbereiches, die Suspendierung oder Wiedereinsetzung und den Entzug oder die Verlängerung der Zertifizierung zu entscheiden. Sollten während des Audit in Ihrer Einrichtung Unstimmigkeiten auftreten, werden Sie aufgefordert, diese in Absprache mit dem Prüfer zu korrigieren und einen schriftlichen Nachweis zu erbringen.
Die Überwachungsauditierung nach der Erstzulassung darf nicht mehr als 12 Monaten nach dem Tag der Zulassungsentscheidung erfolgen. In den nachfolgenden Kontrollaudits haben Sie die Option, das Auditing auf einen späten Termin (max. 3 Monate) zu verlegen. Re-Zertifizierung: Für die Erneuerung des Zertifikates nach drei Jahren ist ein Rezertifizierungsaudit erforderlich, bevor das Zertifikat abläuft.
Bei Rückgabe des Anschlussvertrages werden die laufenden Bewerbungen für Sie im Service Center aktiviert. Suspendierung: Die Zertifizierung wird suspendiert, wenn das Zertifizierungssystem eines Auftraggebers die Anforderungen nicht nachhaltig oder ernsthaft erfüllte. Erfolgt die Überwachung oder Re-Zertifizierung nicht in der geforderten Frequenz, wird auch die Zertifizierung aussetz.
Wiedererlangung der Zertifizierung: Sofern bei Rezertifizierungsaudits die offenen Auditaktivitäten (vor Ort) vor dem Stichtag (Datum der Zertifizierungsentscheidung) stattfanden, aber weitere Zertifizierungsaktivitäten nicht durchgeführt wurden, kann die Zertifizierung innerhalb von maximal 6 Monate wieder hergestellt werden. Gleiches trifft auf die Einhaltung der Zertifizierungsvoraussetzungen zu. Den Standard können Sie beim Beuth-Verlag beziehen unter www.beuth.de.