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Kündigung Gewerbemietvertrag Bgb
Beendigung des gewerblichen Mietvertrages Bgb580a BGB - Einzelner Standard
Wenn der Mietzins in Tagen berechnet wird, an jedem Tag am Ende des Folgetages; wenn der Mietzins in Tagen berechnet wird, am ersten Arbeitstag einer Kalenderwoche am Ende des darauffolgenden Samstags; falls der Mietzins in Monate oder Räume Perioden berechnet wird, spätestens am dritten Arbeitstag eines jeden Künstlermonats am Ende des übernächsten.
Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist der gewöhnliche Kündigung spätestens am dritten Arbeitstag eines Kalenderquartals am Ende des nächsten Kalenderquartals zulässig. Wenn der Mietzins in Tagen berechnet wird, am Ende des Folgetages; wenn der Mietzins nach den Zeiträumen von längeren berechnet wird, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, an dem der Mietzins endet.
Im Übrigen gilt Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3 Nr. 2 auch dann, wenn ein Mietverhältnis ausnahmsweise mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer werden kann gekündigt
Redaktioneller Querverweis auf § 580a BGB:
Die neue Suchfunktion: (1) Im Falle eines Mietverhältnis Kündigung ¤ume Kündigung Grundstücke ¤ume, Grundstücke Räume Räume, die nicht Mietverhältnis¤ume sind, die reguläre ¤ume GeschäftsrÃ, die Miete wird nach Tagen berechnet, an jedem Tag am Ende des auf den Tag folgende Täglich; 2.wenn die Mieten nach Wochen berechnet werden, ist spätestens am ersten Arbeitstag einer Woche am Ende des auf den Tag darauffolgenden Sa. 3.
bei monatlicher Berechnung nach Monat oder längeren Perioden, spätestens am dritten Arbeitstag eines Kalendermonates am Ende des übernächsten Monates, bei einer Mietverhältnis über kommerziell genutzten unbebauten Grundstücke jedoch nur am Ende eines Kalenderquartals. Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist der gewöhnliche Kündigung spätestens am dritten Arbeitstag eines Kalenderquartals am Ende des nächsten Kalenderquartals zulässig.
Wenn der Mietzins in Tagen am Ende des Folgetages berechnet wird; wenn der Mietzins nach den Zeiträumen von längeren berechnet wird, am dritten Tag vor dem Tag, an dem der Mietzins endet. Im Übrigen gilt Abs. 3 Nr. 3, Abs. 3 und 3 Nr. 3 auch dann, wenn ein Mietverhältnis ausnahmsweise mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer werden kann gekündigt