Rückgaberecht Gesetzliche Regelung

Widerrufsrecht Gesetzliche Regelung

Es gibt auch gesetzliche Regelungen zu den Kosten der Rücksendung. Dies ist die gesetzliche Widerrufsfrist. Waren (die genaue gesetzliche Definition von defekten und beschädigten Waren finden Sie hier). Bei Fernabsatzverträgen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Austausch: Gesetzliche Bestimmungen in der Schweiz.

Widerrufsrecht im Handel - Rechte & Verpflichtungen des Käufers & Verkäufers

Um so besser, dass viele Einzelhändler ihren Abnehmern ein Rückgaberecht für unbeliebte Waren einräumen. Die Rechtssituation und die Rückgabemöglichkeiten im Handel werden erläutert. Ein Rückgaberecht für im Handel erworbene fehlerfreie Ware gibt es prinzipiell nicht. Gewährt der Verkäufer ein Tauschrecht, kann er die Bedingungen dafür selbst festlegen.

Sollte die Waren jedoch defekt sein, muss der Fachhändler sie austauschen oder nachbessern. Abschließend schließt er, auch wenn diesbezüglich keine schriftliche Vereinbarung besteht, einen Verkaufsvertrag mit dem Warenverkäufer ab. Die Verkäuferin muss ihm dagegen fehlerfreie Waren abtreten. Vereinbaren Kunde und Anbieter dies, kann der Auftrag nicht mehr unilateral gekündigt werden.

So kann der Anbieter die gekaufte Waren nicht mehr zurückfordern. Demgegenüber hat der Besteller jedoch kein Recht, die Waren ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Das Gesetz sieht daher kein Rückgaberecht für im Handel erworbene Waren innerhalb einer Zeitspanne vor.

Widerrufsrecht: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen? Rund 30 Prozent aller Händler in Deutschland gewähren ihren Abnehmern ein Umtausch- oder Rückgaberecht nach den geltenden Vorschriften. Deshalb wird auf der Quittung oft angegeben, dass z.B. die gekauften Waren innerhalb von 14 Tagen umtauschbar sind. Die Zusage des Verkäufers, innerhalb der zweiwöchigen Frist fehlerfreie Produkte auszutauschen oder zurückzuholen, verlängert die Rechte des Käufer.

Sollte der Verkäufer jedoch bei Vertragsabschluss keine solche Zusage gemacht haben, steht ihm kein Recht zu, die fehlerfreie Sache innerhalb einer bestimmten Frist auszutauschen. Denn das von vielen Händlern gewährte Tauschrecht basiert, falls zugesagt, ausschließlich auf dem guten Willen des Einzelhandels. So kann der Fachhändler auch selbst bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen er ein Recht auf Umtausch gegen fehlerfreie Waren einräumt.

Verhandeln Sie über das Rückgaberecht? Das Rückgaberecht kann nicht nur entstehen, wenn der Händler es allen seinen Abnehmern bietet. Es ist auch möglich, Einzelvereinbarungen mit dem Anbieter zu schließen. Wenn sich der Käufer nicht ganz sicher ist, kann er vor Vertragsabschluss ein Rückgaberecht vereinbaren. Wenn die Verkäuferin dies einräumt, ist darauf zu achten, dass die Zusage zum Zweck der Beweisführung in schriftlicher Form festgehalten wird.

Auch wenn viele Vertragshändler ihren Kundinnen und Kunden ein Rückgaberecht oder ein Tauschrecht gegen fehlerfreie Ware einräumen, hat der gute Wille auch ein Ende. Denn der Fachhändler kann abgenutzte Wäsche, unversiegelte CD's oder gebrauchte Cremes nach der Rücksendung nicht wiederverkaufen. Aber darf der Fachhändler solche Artikel vom Tausch und der Rücksendung ausnehmen?

Denn die Rückgabe einwandfreier Waren basiert ausschließlich auf dem guten Willen des Handels. Sobald die Bedingungen einmal gestellt sind, ist der Verkäufer jedoch gesetzlich an sie geknüpft und kann seine Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. In der Regel hat der Besteller, wenn die Waren bereits bei der Kioskzeitung Mängel aufweisen, das Recht, innerhalb von 24 Monate zu mahnen.

Abschließend ist der Auftragnehmer rechtlich zur Abtretung der mangelfreien Sache an seinen Abnehmer gebunden. Unterlässt er dies, so kann der Besteller die Waren beanstanden und nach seiner Wahl Austausch oder Nachbesserung verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass die gekaufte Sache bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel im Sinn von § 434 BGB aufweist.

Dies ist der Fall, wenn die Waren die bei Vertragsabschluss festgelegten oder angenommenen Eigenschaften nicht erfüllen oder aufgrund ihrer Natur nicht für den normalen Gebrauch geeignet sind. Eine Reklamation ist in diesem Falle immer möglich - auch wenn die Waren aus anderen Gruenden vermindert oder vom Tausch ausgenommen wurden. 476 Umkehr der BeweislastBei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrenübergang wird angenommen, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mit Mängeln behaftet war, es sei denn, diese Annahme ist mit der Natur der Sache oder des Fehlers nicht vereinbar.

Dementsprechend muss der Besteller nicht von vornherein nachweisen, dass die Waren mangelhaft waren.

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