Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Forum Filesharing Abmahnung
Warnung vor Filesharing im Forum? Vorsicht beim Filesharing - Copyright
Nach einem fiktiven Fall: A. hat von einem Rechtsanwalt eine Verwarnung wegen Filesharing erhalten und zahlt nun 2000? Verwarnungsgebühren. Die Nichtbeachtung dieser Warnung kann zu Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen führen. Zusätzlich ist eine Abmahnungserklärung beigefügt, die zu unterzeichnen und zurückzugeben ist. Muss man die 2000 bezahlen und die Abmahnung unterschreiben?
Wie ernst muss A. das Thema Schrift überhaupt genommen haben?
In Internet-Foren heiss diskutiert: Warnungen zur Dateifreigabe
Die Warnungen vor Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der (vermeintlichen) Benutzung von File-Sharing-Diensten im Internet haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 2. Viele Internetnutzer sind einer oder mehreren Dateifreigabewarnungen unterworfen. Von den sehr langen Erklärungen der mahnenden Anwälte weiss man als juristischer Laien meist nichts. Die Mahnschreiben verweisen regelmässig auf eine Vielzahl von Gerichtsurteilen und fordern nicht zuletzt durch Fristsetzungen die Unterlassung.
Außerdem wird regelmässig angekündigt, dass die Sache gegen eine nicht unerhebliche Summe (z.B. 250 bis 1200 Euro) beigelegt wird. So ist es nicht verwunderlich, wenn unsichere Empfänger von Warnungen über das Netz und dort in Internetforen Unterstützung einholen. Viele Diskussionsforen behandeln das Problem der Filesharing-Warnungen detailliert in mehrseitigen Themen.
Wer sich die Arbeit in den Fäden macht, erhält vielfältige Handlungsvorschläge. Einige dieser Forum-Tipps zu Dateifreigabewarnungen sind sicher wahr. Aber andere sind nicht nur unrecht, sondern auch rechtlich gesehen einfach riskant.
Tauschbörsenurteil: Wenn Sie Ihr Baby nicht verpfeifen, haften Sie selbst.
Machen Sie Ihr W-Lan für jedermann zugänglich und Sie sind für urheber- oder strafrechtliche Aktivitäten verantwortlich. Lasst alle euer W-Lan an und ihr benutzt das andere, um euch der Verantwortlichkeit zu entledigen. Zur Information: Dieser Verweis zeigt, was als Änderung des Gesetzes zur Störungshaftung im Rahmen von W-Lan-Netzen vorgesehen ist.
Diese Entscheidung hier hat das Potenzial, dass das Bundesverfassungsgericht endlich eingreift:-) Das fliegende Gericht ist nicht so eindeutig. Doch damit ist meine Fragestellung nicht beantwortet: Warum sollte Bayern so "besonders" sein? Aber wenn sie die CDs tausendmal kopiert und verschenkt haben und nichts anderes ist der Hochladen, erhalten sie die selbe zivilrechtliche Buße.
Natürlich war der Sinn auch hier ein Herunterladen und kein Hochladen. Es ist richtig, dass bei einer Börse ein Herunterladen immer (zwingend) mit einem Hochladen verbunden ist. Normalerweise werden jedoch nur Teile einer Akte (hier Song) an einen oder mehrere Empfänger verteil. Das Herunterladen eines Titels führt in der Regel nicht zu einem kompletten Hochladen desselben Titels.
Auch wenn ein oder sogar zwei User den kompletten Titel von der betreffenden Anschrift hätten empfangen sollen - wie hoch ist wohl der eigentliche Verlust - selbst wenn man davon ausgeht, dass dabei die Umsetzung für zwei Mal ein Titel durch die Lumpen der Rechtsinhaber ging. Hmm, sie muss nicht bezahlen: http://www.golem.de/news/urheberrechtsverletzung-rentnerin-ohne-computer-muss-filesharing-strafe-nicht-zahlen-1304-98584. http und der Ort der Gerichtsbarkeit ist nicht so eindeutig.
Doch damit ist meine Fragestellung nicht beantwortet: Warum sollte Bayern so "besonders" sein? Und in München gibt es eben viele Richtern, die mit großer Sicherheit im Sinn der warnenden Anwälte richt. Besonders beim Warnbüro Waldorf Frommer aus München wird dort oft Gemeinsamkeiten gemacht.
Ich verklage tatsächlich den Zustand, weil ich von einem Auto überfahren wurde, aber der Autofahrer ist vergänglich und da es auf einer Straße passierte, sollte der Zustand nach diesem Gericht als Straßenbesitzer haften? Jeder versteht, wie lächerlich dieses Gericht ist oder wie notwendig weitere Vorbilder sind?
Falls die Strasse Sie getroffen hat, kann der Strassenbetreiber sogar haften. Netzlast, hochgeladene und andere Provider sind ebenfalls Zäune, aber die Privatperson steht nicht legal zum Herunterladen zur Verfügung. Die Störungshaftung besagt, dass, wenn der Benutzer nicht erreichbar / genannt ist, der Verbindungsinhaber verantwortlich ist, insbesondere wenn WLAN nicht mit WPA2 chiffriert ist (als ob dies einen Angreifer stört). a.
wenn es mehrere Benutzer gibt, können alle Benutzer Zeugnis ablegen und eine Abmahnung ablegen (ich habe das nicht getan und dieses Fotoalbum nie wieder geladen, versprochen), dann liegt es an dem warnenden Rechtsanwalt zu beweisen, wer von den Leuten war. Es wird nämlich immer abgebrochen, es ist zu kostspielig, dies vor Gericht ermitteln zu müssen, denn auch die Beweisprogramme dürfen vom Rechtsanwalt nicht verwendet werden, da nur für den Geheimdienstzulassung.