Aufrechnung

Verrechnung

Die Aufrechnung ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Verrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch aus einem Schadenersatzanspruch gegen. Die Zulässigkeit einer Aufrechnung; Uneinheitlichkeit von Brutto- und Nettoforderungen. Hauptforderung ist die Forderung, die der Gläubiger gegen den Schuldner geltend macht und gegen die der Schuldner (Netting-Partei) aufrechnen will.

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