Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Newsletter Anmeldung Rechtliche Vorgaben
Anmeldung zum Newsletter Gesetzliche Bestimmungen?? des Newsletters zur Berücksichtigung dieser gesetzlichen Anforderung. Bestätigen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anmeldung zum Newsletter nicht mit einem Klick. Wenn Sie Newsletter versenden möchten, müssen Sie die strengen gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Newsletter-Versand mit Fallstricken: 5 häufig auftretende, rechtliche Stolpersteine
Nach wie vor ist der Newsletter eines der effektivsten Mittel der Werbung im Intranet. Es ist rasch aufgebaut, gelangt zu einem großen Zielpublikum und ist versandkostenfrei. Allerdings bekommen die Absender von Newslettern immer wieder eine Warnung, meist wegen eines kleinen, zu vermeidenden Mangels. Achtung: Die folgende Liste soll nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen, sondern helfen, diese Stolpersteine im Voraus zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen auch gern beim Versenden Ihres Newsletter oder Ihrer E-Mail. Bei Newslettern ist wie bei Homepages ein Abdruck gesetzlich erforderlich, um eine schnelle Erreichbarkeit des Absenders zu gewährleisten. Diese sollte daher Name, Adresse, Bevollmächtigter, Telefon, E-Mail Adresse, Handelsregister und Steuer-Nr. beinhalten (siehe §5 TMG).
Newsletter werden oft mit dem entsprechenden Empfänger persönlich gestaltet. Aus diesem Grund wird oft schon bei der Registrierung ein korrespondierendes Feld für Name oder andere personenbezogene Angaben eingeblendet. Aus Gründen der Sparsamkeit und Vermeidung von personenbezogenen Informationen (siehe 3a BDSG) kann nur die E-Mail-Adresse für die Registrierung erforderlich sein. E-Mailadressen von bestehenden Kunden und Partnern werden ohne deren Zustimmung gern in die Liste der Empfänger mitaufgenommen.
Beispielsweise müssen die Anschriften durch den Vertrieb von Waren oder Leistungen an den entsprechenden Abnehmer gewonnen worden sein. Im Newsletter dürfen nur eigene Artikel geworben werden, die den vertriebenen Produkten nachempfunden sind. Außerdem darf der Adressat der Nutzung seiner Anschrift nicht widersprochen haben. 2. Das Wichtigste ist jedoch, dass der Auftraggeber bei der Abholung und bei jeder Nutzung der Anschrift über die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden muss.
Der Nutzer muss sehen können, was der Newsletter zum Zeitpunkt der Registrierung enthält und in welchen Abständen er verschickt wird. Außerdem müssen sie darüber informiert werden, dass sie sich jeder Zeit abmelden können. Ich kann dem Versenden des Newsletter an meine Anschrift z. B. per E-Mail jeder Zeit zustimmen.
Häufig wird dort darauf hingewiesen, dass die erhobenen, personenbezogenen Informationen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Natürlich stimmt das nicht mehr, wenn die Angaben für den Newsletterversand ausgenutzt werden.