Kündigung der Mietwohnung

Stornierung der Mietwohnung

Starke Rauchentwicklung in der Mietwohnung kann zur Entlassung zwingen. Die Presse hat in den vergangenen Tagen oft von einem 74-jährigen Pächter gesprochen, der seine Mietwohnung wegen starken Rauchens beendet hat. Der Grund für die Kündigung war, dass der Qualm permanent in den Korridor gelüftet wurde und die anderen Bewohner belastete und ihre Gesundheit belastete. Allerdings kann dieses Verfahren nicht auf vergleichbare Sachverhalte angewandt werden.

Es gab zum Beispiel vergleichbare Verfahren, in denen die Richter zu anderen Schlussfolgerungen gekommen sind und die Bewohner in ihren Appartements wohnen durften. Maik Heitmann und Wolfgang Büser haben ausführlichere Angaben zu diesen Entscheidungen und anderen Fällen, die in gemieteten Appartements zu Problemen führten, zusammengestellt. Wolfgang Büser arbeitet nach rund dreißig Jahren im Öffentlichen Dienst als Dozent in der Volksbildung, als Wirtschaftspublizist für Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften.

Im ARD Morgenmagazin, im ZDF-Hub, bei zwei staatlichen Fernsehsendern und diversen Radiosendern steht er den Konsumenten regelmässig mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus arbeitete er als Jurist für die Sendungen ZDF-" Streit um drei", ZDF-" Kerner" und SAT.1-Frühstücksfernsehen. Maik Heitmann und Wolfgang Hüser haben für Sie Interessantes zum Themengebiet des Mietrechts zusammengestellt:

Hauswirte sind dazu befugt, einen rauchenden Bewohner zu entlassen, der seine Mitbewohner mehr als angemessen mißbraucht. Der 74-jährige Mann wurde unangekündigt entlassen, weil der Hausherr der Ansicht war, dass er zu viel rauchte und damit seine Mitbewohner unzumutbar beeinträchtigte; selbst ihre gesundheitliche Situation war verschlechtert.

? Mietwohnung: Kündigung auslösen - Was kann sein? - Neue rechtliche Diskussion und Inhalte

Hallo, der fingierte Pächter Peter hat einen Pachtvertrag mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren geschlossen. Jetzt will Peter um jeden Preis wegziehen, aber die Kündigung ist nicht wie üblich möglich. Background: Da Peter oft bis 22 Uhr im Appartement tätig ist, macht er auch abends in der Ferienwohnung, inklusive Duschen/Kochen/Reinigen/Arbeiten am PC.

Weil sie nicht einschlafen können, beschimpfen sie Peter und unterdrücken ihn. Petrus war wegen der Beleidigungen bereits bei der Gendarmerie, hier wurde die Klage von der Staatsanwaltschaft nicht weiterbehandelt. Es wurde gesagt, dass Peter sich immer noch so benehmen darf, wie er es derzeit macht, aber der Hausherr kann nichts gegen die Beschwerden seiner Nachbarn tun, weil es keine Nachweise gibt.

Jetzt entscheidet sich Peter, noch lautere Sachen zu machen (Türen zuschlagen, TV schauen etc.), nicht mehr den ganzen Flur zu säubern und für seine Nachbarinnen so unerfreulich wie möglich zu werden. Man wird ihn warnen, sich auf den Wechsel einzustellen und die Unterbrechung wieder zu erhöhen - bis zur Kündigung ohne Vorankündigung.

Muss Peter beispielsweise mit weiteren Belastungen durch den vorzeitigen Auszug gerechnet werden?

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