Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Waldorf Rechtsanwälte
Rechtsanwälte der WaldorfkanzleiWarnung Waldorf Frommer - Anwalt
Das Rechtsanwaltsbüro Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Hauptsitz in München arbeitet seit mehreren Jahren für mehrere renommierte Urheberrechtsinhaber aus der Musik- und Filmbranche und geht urheberrechtlichen Verletzungen von urheberrechtlichen Schutzrechten mit Hilfe von Rechtswarnungen nach. Die Copyright-Inhaber sind u.a: Hauptthema der Warnungen von Waldorf frommer sind Anschuldigungen des File Sharing von laufenden Musik-Alben, Kinofilmen oder Hörbüchern.
In den Abmahnungen von Waldorf-Frommer werden - neben einer großen Zahl von für die Rechtsinhaber günstigen Gerichtsurteilen - die Aufforderung zur Unterlassung und das Gebot, alle Ansprüche des Rechtsinhabers gegen eine Pauschale zu begleichen, enthalten sein. Die Pauschale variiert - je nach Thema der Warnung - zwischen 806,-- ? und 956,-- ?.
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Anwaltskanzlei Waldorf-Frommer bekommen haben, unterstützen wir Sie dabei! Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf für eine unverbindliche Erstberatung unter 069 / 900 25 940 In der Erstberatung mit einem zugelassenen Anwalt erklären wir Ihnen den rechtlichen Rahmen und nennen Ihnen die anfallenden Mandatskosten! Nähere Infos zu den Warnungen von Waldorf Frömmer gibt es auch in unserem Warnblog - Kampagne Waldorf Frömmer!
Walldorf Frömmer warnt weiter vor Warner Bros.
WALDORF FROMMER, bekannt aus mehreren tausend Abmahnungen, ist für die Warner Bros. entertainment gGmbH, Hamburg, nach wie vor auf Achse und warnt vor angeblichen Urheberrechtsverstößen. Ich habe jetzt eine Verwarnung erhalten, die meinen Klienten beschuldigt, die Spielfilme "King Arthur: Legend of the Sword" und "Wonder Woman" mittels Filesharing unberechtigt öffentlich zu verbreiten.
Diese Verstöße wurden mittels Bit Torrent über eine Internetverbindung verübt, die meinem Kunden durch ein vorheriges Informationsverfahren zugewiesen werden konnte. Der Verdacht auf seine Taten als Eigentümer der Verbindung besteht nun und Waldorf Frömmer bittet ihn um Schadenersatz und Rückerstattung der Anwaltsgebühren. Im Einzelnen werden für beide Spielfilme Schadensersatzansprüche in einer Gesamthöhe von 1 400 Euro geltend gemacht, wobei der tatsächlich entstandene Lizenz-Schaden durch den unberechtigten Vertrieb der Spielfilme noch weiter erhöht werden muss.
Zusätzlich werden Prozesskosten in Höhe von 281,30 EUR einbehalten. Außerdem hat er eine Abmahnung mit Strafe abzugeben. Im Streitfall muss der Betroffene erklären, warum er sich selbst als Straftäter ausschließt und wer als Straftäter angesehen werden kann. Wenn er den eigentlichen Verursacher kennt, muss er ihn auch als Familienmitglied aufführen.
Im Namen meines Klienten konnte ich erklären, warum er selbst als Urheber austritt und wer für die angebliche Copyright-Verletzung aufkommen kann. Ich habe daher den Zahlungsantrag von WALDORF FROMMER abgelehnt. Nur in abgewandelter Fassung und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung wurde die erforderliche Unterlassungsverpflichtung erteilt. Die Adressaten einer Verwarnung durch die renommierten Anwaltskanzleien (WALDORF FROMMER, rka, RA Daniel Sebastian, FAREDS) sollten nicht in Angst geraten, sondern ruhig bleiben.
Bezahlen Sie die angeforderten Beträge nicht unverzüglich und kontaktieren Sie die Beschwerdeführer nicht selbst, um sich zu begründen oder den Fall zu erörtern.