Insolvenz po Polsku

Zahlungsunfähigkeit po Polsku

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Zahlungsunfähigkeitsverfahren

Artikel 186 und 235 des streitigen Gerichtsurteils wurde zu Unrecht festgestellt, dass der Akteninhalt die Schlussfolgerungen der Historikerkommission zu einer Beurteilung der Erlöse aus der Veräusserung von Vermögenswerten im Rahmen eines Konkursverfahrens in Höhe von 1 435 Millionen Euro der VO wiedergibt, dass die Einleitung eines Konkursverfahrens in einem Mitgliedsstaat in allen anderen Mitgliedsstaaten mit Wirksamwerden des Verfahrens in dem eröffneten Mitgliedsstaat anerkennt wird, in dem die Einleitung des Konkursverfahrens erfolgt ist,

Es sei auch darauf hingewiesen, dass aus Artikel 16 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung hervorgeht, dass eine Entscheidung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat in allen Mitgliedstaaten ab dem Zeitpunkt anerkannt werden muss, zu dem diese Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat Rechtswirkung hat, und dass sie ohne weitere Formalitäten die nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats verfügbaren Rechtswirkungen entfalten muss (Urteil vom 21. Januar 2010 in der Rechtssache C-444/07, MG Probud Gdynia, Slg. 2010, Slg. 2010, Slg. d. i. 417, Randnr. 26).

Erstens: Der sechste Erwägungsgrund jener VO, dem zufolge sie "auf die Regelung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Erteilung von Insolvenzen und für Beschlüsse, die sich direkt aus einem solchen ergeben und mit diesem in unmittelbarem Bezug stehen"(15), beschränkt sein sollte, gilt ohne Unterschied für alle nach dieser VO eingeleiteten Rechtsstreitigkeiten, ohne Unterscheidung zwischen Haupt-, Sonder- oder Nachlassverfahren.

In der Präambel der Verordnung heißt es zunächst in Erwägungsgrund 6: "Diese Verordnung sollte sich auf die Zuständigkeitsregeln für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und für Entscheidungen beschränken, die unmittelbar auf der Grundlage eines Insolvenzverfahrens ergehen und eng mit diesem verbunden sind"(15), und bezieht sich einheitlich auf alle nach der Verordnung eröffneten Verfahren, ohne Unterscheidung zwischen dem Haupt-, dem Neben- und dem Sekundärverfahren.

d) Diese Vorschrift sollte für alle Konkursverfahren Anwendung finden, die die darin vorgesehenen Bedingungen erfuellen, gleichgültig, ob der Gläubiger eine physische oder rechtliche Einheit, ein Gewerbetreibender oder eine Einzelperson ist. Die vorliegende Regelung sollte für Konkursverfahren Anwendung finden, die die Bedingungen dieser Regelung erfuellen, und zwar ungeachtet dessen, ob der Gläubiger eine physische oder rechtliche Einheit, ein Gewerbetreibender oder eine nicht erwerbstätige Einheit ist.

Im Jänner 2017 meldete die kroatische Regierung der Europäischen Union die letzten Veränderungen ihres nationalen Insolvenzrechts an, mit denen neue Formen von Konkursverfahren geschaffen wurden, und zwar das Vorinsolvenz- und das Verbraucherschutzinsolvenzverfahren. Dazu gehörte die Einführung neuer Formen von Konkursverfahren wie z. B. vor der Insolvenz und der Verbraucherinsolvenz.

Des Weiteren hat die Finanzmarktkrise gezeigt, dass allgemeine Konkursverfahren für Firmen nicht immer für Banken geeignet sind, da sie nicht immer für Banken geeignet sind. EuroLex-2pl Darüber hinaus hat die Finanzmarktkrise gezeigt, dass allgemeine Unternehmensinsolvenzverfahren für Kreditanstalten nicht immer geeignet sind, da sie nicht immer ein ausreichend schnelles Eingreifen, die Kontinuität der wesentlichen Funktionen der Kreditanstalten und die Wahrung der Finanzstabilität gewährleisten können.

Unterabsatz 1 findet auch auf Beschlüsse Anwendung, die direkt im Rahmen eines Verfahrens ergangen sind und in enger Beziehung zum Insolvenzverfahren standen, selbst wenn diese Beschlüsse von einem anderen Richter gefasst werden. Unterabsatz 1 findet auch auf Urteile Anwendung, die direkt auf der Grundlage eines Konkursverfahrens gefällt werden und eng mit diesem verbunden sind, auch wenn sie von einem anderen Richter gefällt werden.

In der achten Erwägung der Fusionskontrollverordnung wird das Bestreben formuliert, "die Effektivität und Effektivität von grenzüberschreitenden Konkursverfahren zu verbessern", und in der achten Erwägung wird dies festgestellt, daß die in den Geltungsbereich der Regelung fallenden Konkursverfahren "universell anwendbar" sind mit dem Zweck, "das ganze Schuldnervermögen abzudecken". In EurLex-2pl Erwägung 8 der Fusionskontrollverordnung wird das Bestreben festgelegt, "die Effektivität und Effektivität von grenzüberschreitenden Konkursverfahren zu verbessern", und in Erwägung 12 der Fusionskontrollverordnung wird festgestellt, dass die in den Geltungsbereich der Fusionskontrollverordnung fallenden Konkursverfahren "universeller Natur sind und das Gesamtvermögen des Gläubigers abdecken sollen".

Der EFTA-Staat muss seine Ansprüche umgehend im Wege des Konkursverfahrens durchsetzen ((67). Die EurLex-2pl (67) Die TSWE oszyskiwanie podstawie krajowych przepisowa si?. de Für Konkursverfahren gegen mehrere Unternehmen der gleichen Gruppe wird eine Koordinationspflicht in der Weise geschaffen, dass die Insolvenzverwalter und -gerichte wie im Haupt- und Nebeninsolvenzverfahren mitwirken.

Mit dem Vorschlag wird die Verpflichtung eingeführt, die Insolvenzverfahren über verschiedene Mitglieder derselben Unternehmensgruppe zu koordinieren, indem die beteiligten Manager und Gerichte verpflichtet werden, in ähnlicher Weise wie im Haupt- und Nebenverfahren zusammenzuarbeiten. im Falle einer Auflösung des Institutes im Zuge eines ordentlichen Konkursverfahrens die Aktionäre und Kreditgeber informiert worden wären.

Zum Schutz der Rechte der Aktionäre und Gläubiger sollten klare Verpflichtungen hinsichtlich der Bewertung der Aktiva und Passiva des Instituts und, soweit diese Richtlinie dies vorschreibt, der Bewertung der Mittel, die Aktionäre und Gläubiger erhalten würden, wenn das Institut im Rahmen eines normalen Konkursverfahrens aufgelöst würde, festgelegt werden. i) durch den Insolvenzverwalter von Hidroelectrica während des Konkursverfahrens im Jahr 2012 gekündigt wurde; ii) durch eine der beiden Vertragsparteien individuell gekündigt wurde (21) oder (iii) abgelaufen ist (22).

i) durch den Insolvenzverwalter von Hidroelectrica im Laufe des Konkursverfahrens 2012 abgewickelt wurden; ii) von einer der Parteien einzeln abgewickelt wurden (21); oder iii) abgelaufen sind (22). d) Diese Vorschrift schränkt nicht das Recht ein, die Beantragung eines Verfahrens zur Insolvenzeröffnung in dem Staat, in dem der Gläubiger eine Zweigniederlassung hat, nach der Einleitung des Hauptverfahrens zu verlangen.

Nach der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens beschränkt diese Verordnung nicht das Recht, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in dem der Schuldner eine Zweigniederlassung hat. Die von BA zurückzuzahlenden staatlichen Beihilfen werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Insolvenzvermögen von BA beantragt, was nach den der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Angaben nicht der Fall ist.

Damit die Kommission zu dem Schluss kommen kann, dass der BA gewährte Vorteil abgeschafft wurde, muss die von ihr zurückzufordernde staatliche Beihilfe im Rahmen des sie betreffenden Insolvenzverfahrens gemäß der ständigen Rechtsprechung und Nummer 64 der Mitteilung der Kommission vom 15. November 2007 mit dem Titel "Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der Entscheidungen der Kommission, mit denen die Mitgliedstaaten zur Rückforderung rechtswidriger und unvereinbarer staatlicher Beihilfen aufgefordert werden" angemeldet werden.

Die vorliegende Richtlinie sollte die direkte Anwendung von in ihren Anwendungsbereich fallenden Eröffnungs-, Liquidations- und Beendigungsentscheidungen sowie von unmittelbar im Rahmen dieses Insolvenzverfahrens getroffenen Beschlüssen vorsehen. EURELEX-2PL Diese Regelung sollte die direkte Anrechnung von Urteilen über die Einleitung, Durchführung und Vollendung von in ihren Anwendungsbereich fallenden Verfahren und solchen, die in direktem Bezug zu solchen Verfahren ergangen sind, vorsehen.

die den Ersatz von Schadensfällen abdeckt, die durch ein Kraftfahrzeug entstanden sind, dessen Besitzer eine Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen geschlossen hat, gegen das zum Schadensfall ein Konkursverfahren eröffnet worden war". In EurLex-2pl Artikel 3 Absatz 21 des Kfz-Versicherungsgesetzes wird der Garantiefonds ("Kártalanításí Alap") als "ein von den Versicherern eingerichteter und finanzierter Fonds" definiert, der die Entschädigung für einen Schaden abdeckt, der durch ein Kraftfahrzeug hervorgerufen wird, dessen Inhaber zum Schadensdatum einen Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen hat, über das das Konkursverfahren eröffnet wird".

Führt die Beurteilung der Liquidationsfähigkeit zu dem Ergebnis, dass die Auflösung des Institutes im Wege eines ordentlichen Konkursverfahrens möglich und glaubhaft ist, wird der Sanierungsbetrag auf Null festgesetzt, EuroLex-2pl Kommt die Beurteilung der Auflösbarkeit zu dem Schluss, dass der Beschluss des Organs im normalen Insolvenzverfahren praktikabel und glaubhaft ist, ist der Betrag der Rekapitalisierung gleich Null, es sei denn, die für den Beschluss des Organs zuständige Behörde entscheidet etwas anderes. Die Beschlussbehörde wird feststellen, dass dieser Betrag positiv sein muss, da die Resolution die Resolutionsziele nicht im gleichen Maße erreichen würde wie eine alternative Resolution-Strategie.

Die in dieser Vorschrift vorgesehenen Verfahren sind in den Anlagen wiedergegeben. EURELEX-2PL Das Verfahren, auf das diese Regelung anwendbar ist, ist in den Anlagen wiedergegeben. 39 ) In Anbetracht des Stillschweigens der Regelung hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass in einem Falle, in dem der Zollschuldner nach Stellung des Antrages auf Einleitung eines solchen Rechtsstreits den Schwerpunkt seiner Hauptinteressen auf einen anderen Staat überträgt,

Nach wie vor liegt die Gerichtsbarkeit für die Einleitung von Insolvenzverfahren bei dem zuerst angerufenen Richter, aber die Sachverhalte waren ganz anders, EurLex-2pl 37 - Wprawdzie wyroku Staubitz-Schreiber von C-1/04, EU:C:2006: 39 ) Der Gerichtshof hat in Ermangelung einer entsprechenden Bestimmung in der Verordnung entschieden, dass die Befugnis zur Einleitung von Insolvenzverfahren bei dem zuerst angerufenen Richter bleibt, wenn der Hauptinteressensschwerpunkt des Schuldners nach Einreichung des Antrags auf ein Insolvenzverfahren in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wird, die Sachlage jedoch ganz anders war, da der Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit einer möglichen Übertragung der Zuständigkeiten und nicht über die Lösung eines positiven Kompetenzkonflikts entscheiden sollte.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens gegen die Herlitz AG und die Herlitz PBS AG wurden die Ansprüche der Kreditgeber mit Trennungsrechten entsprechend ihren Anforderungen abgegolten. EuroLex-2pl Während des Insolvenzverfahrens der Herlitz AG und der Herlitz PBS AG wurden die Ansprüche der befriedigungsberechtigten Kreditgeber entsprechend ihrer Ansprüche abgegolten.

faktisch kein Konkursverfahren in dem betroffenen Mitgliedsstaat eingeleitet wurde. Die EurLex-2pl w tym post?powania ?adnego post?powania post?powania post?powania upad?o?ciowego. de Nach deutschem Recht bestimmt 88 insoweit, als ein Gläubiger im vergangenen Kalendermonat vor der Beantragung eines Konkursverfahrens oder nach diesem Vollstreckungsantrag eine Sicherheit im Insolvenzvermögen des Gläubigers erwirkt hat, die der Insolvenzverwaltung gehört,

wird diese Sicherheit mit der Verfahrenseröffnung wirkungslos. In diesem Punkt sieht Artikel 88 der Insolvenzordnung vor, dass, wenn ein Gläubiger eines insolventen Unternehmens innerhalb eines Monats vor Stellung des Antrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder nach Stellung des Antrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens durch Zwangsvollstreckung gesicherte Forderungen über das Vermögen des Schuldners der insolventen Gesellschaft hat, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens die Insolvenz dieser Sicherheit zur Folge haben muss.

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