Impressum Facebook

Das Impressum Facebook

Für Facebook-Seiten ist ein Impressum erforderlich. Mehr und mehr Facebook-Seitenbetreiber werden gewarnt, weil ihre Seite keinen oder einen falschen Aufdruck hat. Wie jede andere Website benötigen auch Facebook-Seiten ein gültiges Impressum. Für Firmenseiten auf Facebook ist ein Impressum erforderlich. Anbieter von Fanseiten ohne Impressum.

Nachfolgend können Sie für sich oder Ihre Gäste ein eigenes Impressum für Ihre Facebook-Seite einrichten.

Nachfolgend können Sie für sich oder Ihre Gäste ein eigenes Impressum für Ihre Facebook-Seite einrichten. Unsere Generierung trägt der Tatsache Rechnung, dass Facebook nur 2000 Buchstaben im Impressum einträgt. Sie können das fertig erstellte Impressum endlich in Ihre Facebook-Seite einbinden. Beispieltexte: Über die Funktion "Mustertexte" können Sie auf die Angabe von persönlichen Angaben verzichtet werden.

Statt Ihrer Daten bekommen Sie einen Impressumsvorschlag, der Beispieltexte beinhaltet. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie dann Ihre Daten eintragen.

Kann ich die Registerkarte Impressum auf meiner Firmenseite aufheben? Facebook-Hilfe-Forum

Der Bereich "Impressum" befindet sich unter Seiteinformationen. Sie können das Eingabefeld nicht aus der Registerkarte "Info" herausnehmen, aber Sie können den Verweis, der zur Leerheit geführt hat, aufheben. Die Registerkarte "Impressum" in der rechten Sidebar ist eine optionale Ergänzung. Im Bereich Seiten-Einstellungen haben Sie die Moeglichkeit, Ihre Tabs zu managen, umzustellen und zu loeschen.

Genaue Informationen zur Verwaltung der Registerkarten finden Sie unter https://www.facebook.com/help/173376349438782?helpref=faq_content%2F%3Fref%3Du2u.

Impressum Facebook: Worauf ist zu achten?

Sie sind ein Unternehmen und wollen auf Facebook sein? Sie haben sich dann gut entschieden, denn mit Facebook können Sie sich einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung verschaffen. Mit der kostenlosen Facebook-Firmenseite gibt es noch viele weitere Vorzüge. Um sich nicht durch den Juradschungel kämpfen zu müssen, gehen wir Ihre Abdruckverpflichtungen schrittweise durch.

Muss ein Impressum für Facebook-Firmenseiten erstellt werden? Ja, nach 5 des TMG gibt es eine Abdruckpflicht für gewerblich genutzte Inhalte, da Inhalte und Abbildungen auf Internetseiten von Unternehmen im Bereich Soziales publiziert werden können. Ähnlich wie bei herkömmlichen Websites gelten auch hier die Impressumspflichten. Der Gesetzgeber wendet sich daher an soziale Netzwerke wie Google+, Zwitschern, Pinterest an.

Impressum rechtsgültig auf Facebook integrieren

Immer wieder werde ich gebeten, was in ein Facebook-Impressum passt. Zunehmend an Bedeutung gewinnt das Thema Datensicherheit auch auf Facebook, und im kommenden Monat werden rechtliche Entscheide gefällt. Ein gesetzeskonformes Impressum auf Facebook kann man als Entrepreneur nicht vermeiden. Zugleich zirkulieren im Netz und auf Facebook verschiedene Reaktionen und Auffassungen.

Ab wann benötigen Sie ein Impressum? Jeder, der eine Facebook-Seite hat, benötigt ein Impressum. Eine Facebook-Seite ist für den Rechtsinhaber eine Website. Sie können das gleiche Impressum oder einen Link zu Ihrer Website einrichten. Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Link zu Ihrem Impressum führt: www.deinewebseite.de/impressum. Sie müssen auch ein Impressum auf Ihrem Facebook-Profil haben, sobald Sie dort professionelle Artikel und Inhalt veröffentlichen.

Auch wenn Sie einen Weblog betreiben, mit dem Sie noch kein Einkommen erzielen, benötigen Sie ein Impressum. Worauf ist zu achten und wohin gehören die Facebook-Impressionen? Sie geben auf Ihrer Startseite das Impressum in das entsprechende Eingabefeld ein. Wählen Sie auf der rechten Bildschirmseite Info und füllen Sie das Impressum aus.

Auf deinem Facebook-Profil ist es anders, wo es kein eigenes Eingabefeld gibt. Sie können hier einen Direktlink zum Impressum Ihrer Website im Info-Bereich setzen. Wenn Sie keine Website haben, schreiben Sie die benötigten Informationen in den Benachrichtigungsbereich. Wozu ein Impressum? In § 5 des Telekommunikationsgesetzes ist exakt festgelegt, welche Daten Ihr Impressum beinhalten muss.

Zusammengefasst muss das Impressum besagen, wer Sie sind. Dies beinhaltet: Die Addresse muss eine so genannte beschwörbare Addresse sein, d.h. eine Postadresse, an der Sie auch wirklich erreichbar sind. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Privatadresse auf der Website erscheint, können Sie eine Firmenadresse mieten.

Falls Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erhalten haben, ist diese auch in Ihrem Impressum enthalten. Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder UG), gehören auch die Registernummer und das sachlich kompetente Landgericht in das Impressum. An dieser Stelle muss ein Verweis auf die jeweilige Fachkammer angegeben werden. Welche Informationen benötigen Sie als Unternehmen zum Schutz Ihrer Daten?

Sämtliche Angaben, die eine Identifizierung einer bestimmten Persönlichkeit ermöglichen, werden als persönlich betrachtet. Sie sind als Unternehmen - oder Websitebetreiber - dazu angehalten, anzugeben, welche persönlichen Informationen Sie sammeln und was damit passiert. Wir empfehlen Ihnen, eine eigene E-Mail-Adresse für den Schutz Ihrer persönlichen Angaben einzurichten, damit Sie umgehend wissen, ob Sie zu diesem Punkt benachrichtigt werden: datenschutz@deinewebseite.de.

Zum Beispiel, wenn Sie einen Rundbrief versenden, sammeln Sie Informationen. Ihre Datenschutzbestimmungen sollten in diesem Falle eine entsprechende Passage enthalten, die Ihren Newsletteranbieter benennt. Diese hier gesammelten Informationen sind zwar anonym, aber Sie müssen den Nutzer Ihrer Website oder Facebook-Seite über die Verwendung dieser Werkzeuge (Facebook Pixel, Google Ads, etc.) informieren.

Auch wenn Sie keine persönlichen Angaben speichern, weil Sie noch keinen eigenen Brief versenden oder einen Laden betreiben, sammeln Sie dennoch diese. Sie brauchen also auf jedenfall eine Datenschutzhinweis! Der Inhalt einer Erklärung zum Datenschutz ist wesentlich persönlicher als der eines Aufdruckes. Erst wenn eine persönliche Datensicherheitserklärung von einem Juristen verfasst wird, geht auch die Verantwortung auf den Juristen über.

Ich und Sabrina haben darüber geredet, Ihnen in nächster Zeit ein individuelles Datenschutzangebot für einen kleinen Beitrag zu unterbreiten, das einen Update-Service mit einbezieht. Falls Sie selbst eine grundlegende Datensicherheitserklärung verfassen möchten, können Sie kostenlos erhältliche Vorlagen verwenden. Ihr Impressum und Ihre Datenschutzbestimmungen müssen immer auf Ihrer Website abrufbar sein und können mit einem Mausklick, z.B. in der Fußzeile, aufgerufen werden.

Diese sind mit den Begriffen "Impressum" und "Datenschutz" zu benennen. In Deiner eigenen Rubrik auf Facebook gibt es das Eingabefeld "Datenpolitik", das Du auch über die Links unter "Info" erreichen kannst. Sie können auch hier einen Link zur Datenschutzrichtlinie Ihrer Website einrichten. Dabei ist es von Bedeutung, dass Sie überprüfen, ob Sie auf Facebook andere oder weitere Informationen sammeln als auf Ihrer Website.

Sie müssen in diesem Falle die Informationen dementsprechend vervollständigen. Sie müssen auch den Datenschutzlink auf Ihrem Facebook-Profil veröffentlichen. Die Landesanstalt für Datensicherheit in Schleswig-Holstein ist ein sehr strikter Vormund und hat vor einigen Jahren eine Facebook-Seite untersucht. Es geht um die Auffassung, dass jeder, der eine Facebook-Seite führt, mitverantwortlich für den Schutz der Daten bei Facebook ist.

Nun können Sie als Entrepreneur nicht mehr sehen, was Facebook mit den gesammelten Informationen macht. Nach geltendem Recht sind wir nur bis zur Begrenzung von Facebook dafür zuständig, was wir selbst mit den gesammelten Informationen machen. Wenn der EuGH diese Meinung akzeptieren würde, wäre es schwierig zu erläutern, wer zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zwecke welche Informationen sammelt.

Das würde dann auch Auswirkungen auf das Cookie und damit auf alle von uns gesammelten Informationen haben. Aus Datenschutzgründen konnte man dann nur die Facebook-Seite ausradieren. Deshalb fordern wir Sie heute zunächst auf, zu prüfen, wo Sie welche Informationen sammeln und eine diesbezügliche Erklärung zum Schutz Ihrer persönlichen Angaben zu verfassen. Um Ihre Facebook-Seite und Ihr eigenes Nutzungsprofil zu aktualisieren, sollten Sie Ihr Impressum und Ihren Datenschutzhinweis noch nicht dort gespeichert haben.

Ist Ihre Facebook-Seite und Ihr Facebook-Profil sicher?

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